Hochwassermanagementrichtlinie (HWRM)
Die Regierungspräsidien haben als die zuständigen Behörden in Hessen gemäß § 73 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) das Hochwasserrisiko bewertet und danach die Gebiete mit signifikantem Hochwasserrisiko (Risikogebiete) bestimmt.
Das HLNUG unterstützt die Regierungspräsidien beim Datenmanagement für die Erstellung der HWRM-Pläne und übernimmt die Berichterstattung an die EU. Die Ergebnisdaten der verschiedenen Bearbeitungsgebiete werden aufbereitet, zusammengefasst und der Öffentlichkeit präsentiert. Dies erfolgt über die Darstellung in Karten unter:
Hochwasserrisikomanagementpläne
und über den interaktiven Viewer:
Die GIS-Zentrale unterstützt die Fachabteilung bei der Aufbereitung der Daten für die EU sowie bei der Bereitstellung der Ergebnisse über den HWRM-Viewer.