Umgebungslärmrichtlinie
Im Rahmen der Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (2002/49/EG) ist das HLNUG für die Erhebung und Kartierung der Lärmbelastung zuständig. Die erste Kartierung wurde im Sommer 2007 erfolgreich abgeschlossen. Nach der zweiten Lärmkartierung 2012 wurde 2017 die dritte Umgebungslärmkartierung vorgelegt.
An die eigentliche Kartierung schließt sich die Lärmaktionsplanung an, in deren Rahmen weitere, detailliertere Kartierungen in kleinräumigeren Bereichen (Brennpunkten) der Lärmbelastung erfolgen können.
Präsentation der Kartierungsergebnisse
Die Veröffentlichung der Berechnungsergebnisse der Umgebungslärmkartierung erfolgt unter anderem über einen webbasierten Kartenviewer: Lärmviewer Hessen
Die Ergebnisse der hessenweiten Lärmberechnung werden auch als WMS-Dienst bereitgestellt.