Erläuterungen
Online-Service Emissionskataster
Anwendung zur dynamischen Darstellung von Emissionen in Karten und Tabellen
Bei dem Online-Service Emissionskataster handelt es sich um eine interaktive Präsentation von Daten des Hessischen Emissionskatasters. Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) kommt damit einer Forderung des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG) nach, die Öffentlichkeit in angemessenem Umfang aktiv und systematisch über verfügbare bedeutende Umweltinformationen zu unterrichten.
Die Emissionen lassen sich in der Anwendung entweder als Karte oder als Tabelle für die verschiedenen Emittentengruppen anzeigen. Zum Vergleich verschiedener Jahrgänge stehen Zeitreihen-Karten zur Verfügung. Als mögliche Darstellungsebenen werden Land, Kreis, Gemeinde und 1x1 km2-Raster angeboten. Für die Emittentengruppe Industrie, d. h. für die nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) genehmigungsbedürftigen und emissionsrelevanten Anlagen (Elfte Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (11. BImSchV)), werden zusätzlich die Arbeitsstätten mit Anlagen ausgegeben.
Die Emissionen werden in den Karten als flächenbezogene Emissionsdichte in kg/(km2 x a) angegeben und in den Tabellen als Schadstoffemissionen in kg/a. Weiße Flächen in der Karte bzw. Striche (-) in den Tabellen ergeben sich aus der Tatsache, dass für die entsprechenden Gebiete keine Emissionsdaten vorliegen oder keine Emissionen vorhanden sind.
Die nachstehende Übersicht zeigt für die einzelnen Emittentengruppen, in welchen Darstellungsebenen sich Daten erhebungsbedingt anzeigen lassen.
Emittentengruppe | Land Hessen | Kreis | Gemeinde | Raster | Arbeitsstätte/Anlagen |
Industrie | x | x | x | x | x |
Kleingewerbe | x | x | - | - | - |
Gebäudeheizung | x | x | x | x | - |
Kfz-Verkehr | x | x | x | x | - |
Biogene und nicht gefasste Quellen | x | x | - | - | - |
Privater Verbrauch | x | - | - | - | - |
x = Anzeige der Darstellungsebene möglich
Fortschreibungszyklus
Das Emissionskataster soll in der Regel alle 6 Jahre fortgeschrieben werden (5. Verwaltungsvorschrift zum BImSchG). Je nach Emittentengruppe kann der tatsächliche Fortschreibungszyklus jedoch von diesen 6 Jahren abweichen. So wird das Kataster für die Emittentengruppe Industrie auf der Basis der Emissionserklärung (11. BImSchV) erstellt, die alle 4 Jahre von den Betreibern der emissionsrelevanten Anlagen abzugeben ist. Die Datenerhebung für den Kfz-Verkehr erfolgt auf Basis der alle 5 Jahre stattfindenden bundesweiten Verkehrszählungen. Aus diesem Grund stimmen die Bezugsjahre für die Emissionen der einzelnen Emittentengruppen häufig nicht überein.
Für alle Teilkataster gilt, dass zwischen dem Ende des Erhebungszeitraums und der Bereitstellung der validierten Daten durch die zuständigen Datenlieferanten erhebliche Zeit verstreichen kann. Im Anschluss sind die Daten aufwändig aufzubereiten, sodass zwischen dem Berichtsjahr und der Veröffentlichung mehrere Jahre vergehen können.
Im Online-Service sind folgende Erhebungsjahre abrufbar:
Emittentengruppe | Erhebungsjahre |
Industrie | 2004, 2008, 2012, 2016 |
Kleingewerbe | 2000, 2006, 2012 |
Gebäudeheizung | 1994, 2000, 2006, 2012, 2018 |
Kfz-Verkehr | 1995, 2000, 2005, 2010, 2015 |
Biogene und nicht gefasste Quellen | 2000, 2006, 2012 |
Privater Verbrauch | 1995, 2005 |
Anmerkungen zur Emittentengruppe Industrie
Folgende Einzelangaben aus dem Anhang der Emissionserklärung werden im Online-Service Emissionskataster veröffentlicht:
- Emissionserklärung: Erklärungszeitraum
- Werk/Betrieb (Arbeitsstätte): Identifikationsnummer (Arbeitsstätten-Nr.), Name, Standort (Ort), Lage (Rechts- und Hochwert als Gauß-Krüger-Koordinaten)
- Anlage: Anlagen-Nummer, Nummer/Spalte der 4. BImSchV mit Kurzbezeichnung der Anlagenart entsprechend dem Anhang der 4. BImSchV
- Emissionen: Emittierte Stoffe (Stoffgruppen entsprechend PRTR aggregiert), Jahresfracht in kg/a (Schwellenwerte: §3 (1) der 11. BImSchV)
Zum Schutz von öffentlichen Belangen und zum Schutz von personenbezogenen Daten (§ 7 und 8 HUIG) gibt es einige Einschränkungen bei der Darstellung der Emissionserklärungsdaten:
Falls aus dem Namen der Arbeitsstätte hervorgeht, dass es sich um eine natürliche Person handelt, wird in der Arbeitsstättenliste der Name durch „Privatperson“ ersetzt. Die Emissionen dieser Anlagen sind in den Kartendarstellungen Arbeitsstätte und Raster nicht enthalten, wohingegen sie in die Gemeinde-/Kreis-/Landesdaten eingehen. Emissionen aus Anlagen der Verteidigung werden generell nicht aufgeführt.
Anmerkungen zu Emissionen aus genehmigungsbedürftigen Tierhaltungsanlagen
Landwirtschaftliche Betriebe gehören in der Regel zur Emittentengruppe "Biogene und nicht gefasste Quellen". Davon abweichend sind aber diejenigen Tierhaltungsanlagen, die aufgrund ihrer Größe emissionserklärungspflichtig sind, bei der Darstellungsebene "Arbeitsstätten" der Emittentengruppe "Industrie" zugeordnet. Auf allen anderen Darstellungsebenen bleibt die Zuordnung zur Emittentengruppe "Biogene und nicht gefasste Quellen".
Anmerkungen zur Emittentengruppe Kfz-Verkehr
Die Einführung neuer Berechnungsfaktoren im Jahr 2010 bedingte eine Systemumstellung für die Fortschreibung des Kfz-Verkehrs 2010 und 2015, hervorgerufen durch grundlegende Unterschiede bei der Abbildung der Verkehrssituationen. Ein Vergleich der Ergebnisse nach alter Methode (1995 bis 2005) und neuer Methode (2010 bis 2015) ist sehr schwierig. Eine komplexe Datenanpassung und erste Auswertungen der Erhebung von 2005 nach neuem Modell (bisher nicht veröffentlicht) zeigt stoffspezifisch deutliche Unterschiede, z. B. eine bisherige Unterschätzung der Emissionen der Stickstoffoxide um ca. 20 Prozent.
Anmerkung zur Emittentengruppe Biogene und nicht gefasste Quellen
Für die Methan-Emissionen aus Altablagerungen, welche stark rückläufig sind, gibt es nur einen groben, landesweiten Schätzwert. Deshalb werden sie im Online-Service im Emissionswert für Methan nicht berücksichtigt.
Für die flüchtigen organischen Verbindungen (ohne Methan) (NMVOC) werden lediglich die Emissionen aus der Landwirtschaft gezeigt. Weitere NMVOC-Emissionen werden durch Wälder verursacht.
Anmerkung zur Emittentengruppe Gebäudeheizung
In der Emittentengruppe Gebäudeheizung beinhaltet der Summenwert PAK für die Jahrgänge bis 2012 nur den Einzelstoffe Benzo(a)pyren. Für das Bezugsjahr 2018 liegen noch weitere PAK-Emissionsdaten vor, die weitere Einzelstoffe beinhalten. Um die Daten der verschiedenen Bezugsjahre im Online-Service vergleichbar zu halten, wurde darauf verzichtet, diese hier zu veröffentlichen. Die detaillierteren Werte sind im Abschlussbericht „Fortschreibung Emissionskataster Hessen - Emittentengruppe ‚nicht genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen (Gebäudeheizung)‘ Datengrundlage / Bezugsjahr 2018“ verfügbar.
Vergleich des Online-Service Emissionskatasters mit PRTR
Nach der Verordnung (EG) Nr. 166/2006 vom 18. Januar 2006 über die Schaffung eines Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregisters (PRTR-Verordnung) sind die jährlichen Schadstofffreisetzungen in Luft, Wasser und Boden, die Verbringung von Schadstoffen im Abwasser sowie die Verbringung von Abfällen von Industriebetrieben mit definierten Tätigkeiten zu berichten und zu veröffentlichen, sobald gewisse Schwellenwerte überschritten werden. Dies geschieht für die Bundesrepublik Deutschland im Deutschen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (PRTR) und europaweit im Europäischen Schadstofffreisetzungs- und -verbringungsregister (E-PRTR).
Für den Nutzer des Online-Services Emissionskataster im Bereich der Emittentengruppe Industrie ergibt sich der Mehrwert gegenüber dem Deutschen PRTR bzw. dem Europäischen PRTR daraus, dass bei der Emittentengruppe Industrie
- alle Emissionen, d. h. auch die aus Nicht-PRTR-Tätigkeiten resultierenden Emissionen, veröffentlicht werden,
- die Emissionen nicht nur für die Arbeitsstätte, sondern auch für die einzelnen Anlagen dargestellt werden und
- die gegenüber PRTR deutlich niedrigeren Schwellenwerte der 11. BImSchV für die Emissionsdarstellung zum Tragen kommen.
Um nun PRTR und die Emittentengruppe Industrie im Online-Service miteinander vergleichen zu können, wurden die Emissionsangaben von Einzelstoffen aus dem Emissionskataster Hessen für die Veröffentlichung entsprechend den im Anhang II Spalte 1a der PRTR-Verordnung genannten Schadstoffen bzw. Schadstoffgruppen zusammengefasst. Damit sind die Daten aus dem Online-Service Emissionskataster Industrie direkt mit den im PRTR aufgeführten Schadstofffreisetzungen in die Luft vergleichbar. Eine Ausnahme bildet der Schadstoffgruppe polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe, kurz PAK. Im PRTR werden für die Berichterstattung über Freisetzungen in die Luft nur die vier PAK Benzo(a)pyren, Benzo(b)fluoranthen, Benzo(k)fluoranthen und Indeno(1,2,3-cd)pyren als Indikatoren herangezogen, während im Online-Service Emissionskataster Industrie bei den PAK die Summe aus den o. g. und weiteren PAK angegeben wird.