Vereinbarung zur Nutzung der digitalen Daten der BK25 Hessen


Die Abgabe der Daten erfolgt blattweise auf CD-ROM (Blattschnitt der TK25). Die Daten beziehen sich auf den jeweiligen Bearbeitungsstand und können somit bezüglich Inhalt und Umfang von anderen Datenlieferungen und Druckvorlagen abweichen.

Die Daten der Digitalen Bodenkarte 1 : 25 000 werden nicht verkauft. Der Empfänger erwirbt bei der Abgabe der Daten kein Eigentum. Es wird dem Empfänger lediglich ein zweckbezogenes Nutzungsrecht eingeräumt. Urheberrechte und Copyright verbleiben beim Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie. Vervielfältigungen der digitalen Daten sind nicht gestattet. Bei der Präsentation von Daten der Bodenkarte oder von Daten, die durch eine Auswertung bzw. Verarbeitung der Bodendaten entstanden sind, ist vom Nutzer der Hinweis auf die Quelle der Daten anzugeben:

Hessisches Landesamt für Umwelt und Geologie (Datum des Datenstandes): Digitale Bodenkarte von Hessen 1 : 25 000, Blatt ????; Wiesbaden.

Für die Nutzung der digitaler Daten gelten die Bestimmungen der allgemeinen Vereinbarungen zur Nutzung digitaler Daten des Hessischen Landesamtes für Umwelt und Geologie (Mustervereinbarung, PDF-Format). Beim Erwerb von Nutzungsrechten der digitalen BK25 wird diese Nutzungsvereinbarung abgeschlossen.