Methodenbezeichnung | Physiko-Chemisches-Filtervermögen des Bodens |
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Methoden-ID | 5 |
Bearbeiter | Klaus Friedrich & Thomas Vorderbrügge |
Eingangsdaten | FK-Horizont TRD FK-dB |
Kennwerte | PCV (Stufe) |
Stand | 1997 |
Quellen | AG Boden (1982): Bodenkundliche Kartieranleitung. 3. Auflage; Hannover. AG Boden (1994): Bodenkundliche Kartieranleitung. 4. Auflage; Hannover. HLUG (2003): Kennwerttabellen Boden HLUG (2002): Erfassungsstandard Boden |
Erläuterung |
Der gesamte Boden wirkt als Filter für Stoffe, die auf seine Oberfläche
durch Niederschlag und menschliche Aktivitäten aufgebracht werden. Diese
Stoffe dringen über die Bodenlösung in den Boden ein und werden mit
der Bodenlösung in größere Tiefen bis hin zum Grundwasser verlagert.
Die Belastbarkeit der Böden wird weitgehend von den Filtereigenschaften
der oberen Bodenhorizonte bedingt. Es wird unterschieden zwischen mechanischen
und physikochemischen Eigenschaften. Die mechanischen Filtereigenschaften, d.h. die Fähigkeit des Bodens, Sickerwasser mechanisch zu klären, hängt vor allem von der Wasserdurchlässigkeit und der Porengrößenverteilung ab. Die Fähigkeit eines Bodens, gelöste Stoffe aus der Bodenlösung zu adsorbieren - "physikochemisches Filtervermögen" - hängt insbesonders von der Oberfläche und der Oberflächenaktivität der Bodenteilchen ab. Über eine hohe Oberflächenaktivität verfügen wiederum vor allem die tonreichen Böden. Grundlage für die Einstufung und Beurteilung des Filtervermögens ist somit die weitgehend von der Bodenart bzw. der Torfart bestimmte Austauschkapazität für gelöste Stoffe, die Kationenaustauschkapazität (KAK). Durch Maßnahmen des Bodenschutzes sowie der Planung sollten die Flächen mit sehr geringem bzw. geringem Filtervermögen, vor allem unter dem Aspekt der Vorsorge, gezielt vor weiteren Schadstoffeinträgen, Humusverlust und Absenkung des pH-Wertes geschützt werden. Gesetzliche Grundlagen hierfür finden sich im Bundes-Bodenschutzgesetz, dem Bundes-Naturschutzgesetz und dem Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetz sowie dem Naturschutzgesetz. |
Maßnahmen | Generell ist einer Versauerung entgegenzuwirken, der Humuskörper zu erhalten und der pH-Wert zu stabilisieren. Dies gilt vor allem, wenn an die Ausbringung von Reststoffen (Komposte und Klärschlämme) im Sinne des Kreislaufwirtschaftgesetzes gedacht wird. |