Physikochemisches Filtervermögen des Bodens

Methodenbezeichnung Physiko-Chemisches-Filtervermögen des Bodens
Methoden-ID 5
Bearbeiter Klaus Friedrich & Thomas Vorderbrügge
Eingangsdaten FK-Horizont TRD
FK-dB
Kennwerte PCV (Stufe)
Stand 1997
Quellen AG Boden (1982): Bodenkundliche Kartieranleitung. 3. Auflage; Hannover.
AG Boden (1994): Bodenkundliche Kartieranleitung. 4. Auflage; Hannover.
HLUG (2003): Kennwerttabellen Boden
HLUG (2002): Erfassungsstandard Boden
Erläuterung


Der gesamte Boden wirkt als Filter für Stoffe, die auf seine Oberfläche durch Niederschlag und menschliche Aktivitäten aufgebracht werden. Diese Stoffe dringen über die Bodenlösung in den Boden ein und werden mit der Bodenlösung in größere Tiefen bis hin zum Grundwasser verlagert. Die Belastbarkeit der Böden wird weitgehend von den Filtereigenschaften der oberen Bodenhorizonte bedingt. Es wird unterschieden zwischen mechanischen und physikochemischen Eigenschaften.

Die mechanischen Filtereigenschaften, d.h. die Fähigkeit des Bodens, Sickerwasser mechanisch zu klären, hängt vor allem von der Wasserdurchlässigkeit und der Porengrößenverteilung ab.

Die Fähigkeit eines Bodens, gelöste Stoffe aus der Bodenlösung zu adsorbieren - "physikochemisches Filtervermögen" - hängt insbesonders von der Oberfläche und der Oberflächenaktivität der Bodenteilchen ab. Über eine hohe Oberflächenaktivität verfügen wiederum vor allem die tonreichen Böden.

Grundlage für die Einstufung und Beurteilung des Filtervermögens ist somit die weitgehend von der Bodenart bzw. der Torfart bestimmte Austauschkapazität für gelöste Stoffe, die Kationenaustauschkapazität (KAK).

Durch Maßnahmen des Bodenschutzes sowie der Planung sollten die Flächen mit sehr geringem bzw. geringem Filtervermögen, vor allem unter dem Aspekt der Vorsorge, gezielt vor weiteren Schadstoffeinträgen, Humusverlust und Absenkung des pH-Wertes geschützt werden. Gesetzliche Grundlagen hierfür finden sich im Bundes-Bodenschutzgesetz, dem Bundes-Naturschutzgesetz und dem Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetz sowie dem Naturschutzgesetz.
Maßnahmen Generell ist einer Versauerung entgegenzuwirken, der Humuskörper zu erhalten und der pH-Wert zu stabilisieren. Dies gilt vor allem, wenn an die Ausbringung von Reststoffen (Komposte und Klärschlämme) im Sinne des Kreislaufwirtschaftgesetzes gedacht wird.