Grobbodengruppe | ![]() |
ID: | 30441 |
Kurzbez.: | GROBBGRU |
Bezeichnung: | Grobbodengruppe |
Definition: | Einteilung von Grobbodengemischen in Grobbodengruppen und -hauptgruppen in Abhängigkeit von Größe und Form der Komponenten |
letzte Änderung: | 03.08.00 |
zuständ. Bearbeiter(in): | Friedrich, Klaus |
Bei der Ansprache der Korngrößen unterscheidet sich die Herangehensweise der unterschiedlichen Fachdisziplinen erheblich. Die wesentlichsten Punkte sind die Trennung der Korngrößen in Fein- und Grobboden innerhalb der Bodenkunde sowie die Vermischung von Korngrößenansprache und Bindigkeit bei der Benennung nach DIN 4022.
Beim Feinboden besteht nach KA4 eine Gliederung der Korngrößen in die Bodenartenhauptgruppen und Bodenartengruppen. Für den Grobboden werden hier in Anlehnung an KA4 und DBG Bd. 86 ebenfalls Grobbodenhauptgruppen und Grobbodengruppen eingeführt, die durch Anteile an unterschiedlich großen (> 2 mm) und gerundeten und/oder kantigen Bodenbestandteilen definiert werden. Dies wurde notwendig, da auch bei den Kornfraktionen > 2 mm häufig Gemische auftreten.
Als Basis dienen die Grobbodenfraktionen nach KA4 S. 133 mit Korngrößenfraktionen > 2 mm. Für die Bestimmung der Grobbodengruppe und -hauptgruppe dient ein Bestimmungsschlüssel, der in Abb. 30441-1 als Übersicht vorliegt. Eine Gliederung analog zur Feinbodenart, -gruppe und -hauptgruppe kann nicht erfolgen, da neben der Korngröße zusätzliche die Kornform hinzukommt. Die Namensgebung für die Grobbodengruppen und -hauptgruppen ist - ähnlich wie bei den Feinbodenarten - identisch zu Begrifflichkeiten der Kornfraktionen. Definitionsgemäß ist hier jedoch ein Korngrößengemisch gemeint.
Zunächst erfolgt eine Trennung nach Kornform. Liegen mehr als 50 Vol.% mit > 200 mm Durchmesser vor werden Blockschutt oder bei überwiegend runden Blöcken Blockgeröll ausgewiesen. Besteht die Hauptfraktion aus Korngrößen < 200 mm und sind mehr als 50 Vol.% >= 63 mm, so ergeben sich die Grobbodenhauptgruppen Schutte bzw. Gerölle. Sind mehr als 50 Vol.% < 63 mm sind dies Gruse bzw. Kiese.
Bei der Differenzierung der Grobbodenhauptgruppen in -gruppen wird die Kornform und Korngrößenzusammensetzung berücksichtigt. Betrachten wir als Beispiel die Grobbodenhauptgruppe "Schutte". Liegt der Anteil gerundeter Fraktionen < 10 Vol.% und der Anteil der Korngrößen > 63 mm höher als 75 Vol.% ergibt sich die Grobbodengruppe Schutt. Ist der Anteil der Korngrößen > 63 mm >=50 - 75 Vol.% liegt Grusschutt vor. Analog dazu ergeben sich bei einem Anteil von 10 bis < 50 Vol.% an runder Kornfraktion unter Berücksichtigung der überwiegenden Korngrößen der runden Kornformen die Grobbodengruppen Kiesschutt und Geröllschutt. Der vollständige Bestimmungsschlüssel ist in Abb. 30441-1 dargestellt.
Die Begriffsliste beinhaltet Grobbodengruppen und -hauptgruppen.
Die Begriffsliste besitzt Struktur-Begriffe! (Browser: dunkelgrau hinterlegt, Druck: fette Schrift)
Langbez. | Kurzbez. | Inhalt | ID | ||||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Blockschutt | Bk | Grobbodenhauptgruppe Blockschutt; vorwiegend kantiger Grobboden (> 50 Vol.-%) mit einem Anteil von Blöcken (> 200 mm) von > 50 Vol.-% (Anteilsklassen 5 und 6). | 15598 | ||||||||
Blockgeröll | Br | Grobbodenhauptgruppe Blockgeröll; vorwiegend gerundeter Grobboden (> 50 Vol.-%) mit einem Anteil von Blöcken (> 200 mm) von > 50 Vol.-% (Anteilsklassen 5 und 6). | 52087 | ||||||||
Schutte | XX | Grobbodenhauptgruppe Schutte; Anteil des kantigen Grobbodens ist >= 50 Vol. %; Anteil der Blöcke (> 200 mm) ist < 50%; Anteil der Fraktion > 63 mm ist >= 50 Vol. %. | 55974 | ||||||||
Schutt | X | Grobbodengruppe aus kantigem Grobboden mit einer Beimengung gerundeten Grobbodens von < 10 Vol.-% (bis max. Anteilsklasse 2); Anteil der Fraktion > 63 mm beim kantigem Grobboden ist >= 75 Vol.-%; Anteil der Blöcke (> 200 mm) ist < 50 Vol.-%. | 10029 | ||||||||
Grusschutt | RX | Grobbodengruppe aus kantigem Grobboden mit einer Beimengung gerundeten Grobbodens von < 10 Vol.-% (bis max. Anteilsklasse 2); Anteil der Fraktion > 63 mm beim kantigem Grobboden ist > 50 - < 75 Vol.-%; Anteil der Blöcke (> 200 mm) ist < 50 Vol.-%. | 10037 | ||||||||
Kiesschutt | GX | Grobbodengruppe aus kantigem Grobboden mit einer Beimengung gerundeten Grobbodens von 10 - < 50 Vol.-% (Anteilsklassen 3 - 4); beim kantigen Grobboden überwiegt die Fraktion > 63 mm; beim gerundeten Grobboden überwiegt die Fraktion Kies (2- 63 mm); Anteil der Blöcke (> 200 mm) ist < 50 Vol.-%. | 52088 | ||||||||
Geröllschutt | GIX | Grobbodengruppe aus kantigem Grobboden mit einer Beimengung gerundeten Grobbodens von 10 - < 50 Vol.-% (Anteilsklassen 3 - 4); beim kantigen Grobboden überwiegt die Fraktion > 63 mm; beim gerundeten Grobboden überwiegt die Fraktion > 63 mm; Anteil der Blöcke (> 200 mm) ist < 50 Vol.-%. | 52089 | ||||||||
Gruse | RR | Grobbodenhauptgruppe Gruse; Anteil des kantigen Grobbodens ist >= 50 Vol. %; Anteil der Blöcke (> 200 mm) ist < 50%; Anteil der Fraktion < 63 mm ist >= 50 Vol. %. | 55975 | ||||||||
Grus | R | Grobbodengruppe aus kantigem Grobboden mit einer Beimengung gerundeten Grobbodens von < 10 Vol.-% (bis max. Anteilsklasse 2); Anteil der Fraktion Grus (2- 63 mm) ist > 75 Vol.-%; | 10030 | ||||||||
Schuttgrus | XR | Grobbodengruppe aus kantigem Grobboden mit einer Beimengung gerundeten Grobbodens von < 10 Vol.-% (bis max. Anteilsklasse 2); Anteil der Fraktion Grus (2- 63 mm) ist > 50 - < 75 Vol.-%; Anteil der Fraktion > 63 mm bein kantigen Grobboden ist < 50 %; Anteil der Blöcke (> 200 mm) ist < 50 Vol.-%. | 52107 | ||||||||
Kiesgrus | GR | Grobbodengruppe aus kantigem Grobboden mit einer Beimengung gerundeten Grobbodens von 10 - < 50 Vol.-% (Anteilsklassen 3 - 4); beim kantigem Grobboden überwiegt die Fraktion Grus (2- 63 mm); beim gerundetem Grobboden überwiegt die Fraktion Kies (2- 63 mm); Anteil der Blöcke (> 200 mm) ist < 50 Vol.-%. | 10036 | ||||||||
Geröllgrus | GIR | Grobbodengruppe aus kantigem Grobboden mit einer Beimengung gerundeten Grobbodens von 10 - < 50 Vol.-% (Anteilsklassen 3 - 4); beim kantigem Grobboden überwiegt die Fraktion Grus (2- 63 mm); beim gerundetem Grobboden überwiegt die Fraktion > 63 mm; Anteil der Blöcke (> 200 mm) ist < 50 Vol.-%. | 10038 | ||||||||
Gerölle | GGl | Grobbodenhauptgruppe Gerölle; Anteil des gerundeten Grobbodens ist > 50 Vol. %; Anteil der Blöcke (> 200 mm) ist < 50%; Anteil der Fraktion > 63 mm ist >= 50 Vol. %. | 55981 | ||||||||
Geröll | Gl | Grobbodengruppe aus gerundetem Grobboden mit einer Beimengung kantigen Grobbodens von < 10 Vol.-% (bis max. Anteilsklasse 2); Anteil der Fraktion > 63 mm beim runden Grobboden ist >= 75 Vol.-%; Anteil der Blöcke (> 200 mm) ist < 50 Vol.-%. | 10032 | ||||||||
Kiesgeröll | GGI | Grobbodengruppe aus gerundetem Grobboden mit einer Beimengung kantigen Grobbodens von < 10 Vol.-% (bis max. Anteilsklasse 2); Anteil der Fraktion > 63 mm beim gerundeten Grobboden ist > 63 mm > 50 - < 75 Vol.-%; Anteil der Blöcke (> 200 mm) ist < 50 Vol.-%. | 52108 | ||||||||
Grusgeröll | RGI | Grobbodengruppe aus gerundetem Grobboden mit einer Beimengung kantigen Grobbodens von 10 - < 50 Vol.-% (Anteilsklassen 3 - 4); beim gerundeten Grobboden überwiegen die Fraktionen > 63 mm; beim kantigen Grobboden überwiegt die Fraktion Grus (2- 63 mm); Anteil der Blöcke (> 200 mm) ist < 50 Vol.-%. | 52109 | ||||||||
Schuttgeröll | XGI | Grobbodengruppe aus gerundetem Grobboden mit einer Beimengung kantigen Grobbodens von 10 - < 50 Vol.-% (Anteilsklassen 3 - 4); beim gerundeten Grobboden überwiegt die Fraktion > 63 mm; beim kantigen Grobboden überwiegt die Fraktion > 63 mm; Anteil der Blöcke (> 200 mm) ist < 50 Vol.-%. | 52110 | ||||||||
Kiese | GG | Grobbodenhauptgruppe Kiese; Anteil des gerundeten Grobbodens ist > 50 Vol. %; Anteil der Blöcke (> 200 mm) ist < 50%; Anteil der Fraktion < 63 mm ist >= 50 Vol. %. | 55982 | ||||||||
Kies | G | Grobbodengruppe aus gerundetem Grobboden mit einer Beimengung kantigen Grobbodens von < 10 Vol.-% (bis max. Anteilsklasse 2); Anteil der Fraktion Kies (2- 63 mm) ist > 75 Vol.-%; | 10031 | ||||||||
Geröllkies | GIG | Grobbodengruppe aus gerundetem Grobboden mit einer Beimengung kantigen Grobbodens von < 10 Vol.-% (bis max. Anteilsklasse 2); Anteil der Fraktion Kies (2- 63 mm) ist > 50 - < 75 Vol.-%; Anteil der Blöcke (> 200 mm) ist < 50 Vol.-%. | 52111 | ||||||||
Gruskies | RG | Grobbodengruppe aus gerundetem Grobboden mit einer Beimengung kantigen Grobbodens von 10 - < 50 Vol.-% (Anteilsklassen 3 - 4); beim runden Grobboden überwiegt die Fraktion Kies (2- 63 mm); beim kantigen Grobboden überwiegt die Fraktion Grus (2- 63 mm); Anteil der Blöcke (> 200 mm) ist < 50 Vol.-%. | 10035 | ||||||||
Schuttkies | XG | Grobbodengruppe aus gerundetem Grobboden mit einer Beimengung kantigen Grobbodens von 10 - < 50 Vol.-% (Anteilsklassen 3 - 4); beim runden Grobboden überwiegt die Fraktion Kies (< 63 mm); beim kantigen Grobboden überwiegt die Fraktion > 63 mm; Anteil der Blöcke (> 200 mm) ist < 50 Vol.-%. | 52112 | ||||||||
Festgestein in Situ | XXf | Anstehendes Festgestein ohne Feinerdeanteil | 15766 | ||||||||
nicht erhoben | ne | Grobbodengruppe wurde nicht erhoben | 10039 |