Grobbodengruppe
ID: 30441
Kurzbez.: GROBBGRU
Bezeichnung: Grobbodengruppe
Definition: Einteilung von Grobbodengemischen in Grobbodengruppen und -hauptgruppen in Abhängigkeit von Größe und Form der Komponenten
letzte Änderung: 03.08.00
zuständ. Bearbeiter(in): Friedrich, Klaus

Bei der Ansprache der Korngrößen unterscheidet sich die Herangehensweise der unterschiedlichen Fachdisziplinen erheblich. Die wesentlichsten Punkte sind die Trennung der Korngrößen in Fein- und Grobboden innerhalb der Bodenkunde sowie die Vermischung von Korngrößenansprache und Bindigkeit bei der Benennung nach DIN 4022.
Beim Feinboden besteht nach KA4 eine Gliederung der Korngrößen in die Bodenartenhauptgruppen und Bodenartengruppen. Für den Grobboden werden hier in Anlehnung an KA4 und DBG Bd. 86 ebenfalls Grobbodenhauptgruppen und Grobbodengruppen eingeführt, die durch Anteile an unterschiedlich großen (> 2 mm) und gerundeten und/oder kantigen Bodenbestandteilen definiert werden. Dies wurde notwendig, da auch bei den Kornfraktionen > 2 mm häufig Gemische auftreten.
Als Basis dienen die Grobbodenfraktionen nach KA4 S. 133 mit Korngrößenfraktionen > 2 mm. Für die Bestimmung der Grobbodengruppe und -hauptgruppe dient ein Bestimmungsschlüssel, der in Abb. 30441-1 als Übersicht vorliegt. Eine Gliederung analog zur Feinbodenart, -gruppe und -hauptgruppe kann nicht erfolgen, da neben der Korngröße zusätzliche die Kornform hinzukommt. Die Namensgebung für die Grobbodengruppen und -hauptgruppen ist - ähnlich wie bei den Feinbodenarten - identisch zu Begrifflichkeiten der Kornfraktionen. Definitionsgemäß ist hier jedoch ein Korngrößengemisch gemeint.

Zunächst erfolgt eine Trennung nach Kornform. Liegen mehr als 50 Vol.% mit > 200 mm Durchmesser vor werden Blockschutt oder bei überwiegend runden Blöcken Blockgeröll ausgewiesen. Besteht die Hauptfraktion aus Korngrößen < 200 mm und sind mehr als 50 Vol.% >= 63 mm, so ergeben sich die Grobbodenhauptgruppen Schutte bzw. Gerölle. Sind mehr als 50 Vol.% < 63 mm sind dies Gruse bzw. Kiese.
Bei der Differenzierung der Grobbodenhauptgruppen in -gruppen wird die Kornform und Korngrößenzusammensetzung berücksichtigt. Betrachten wir als Beispiel die Grobbodenhauptgruppe "Schutte". Liegt der Anteil gerundeter Fraktionen < 10 Vol.% und der Anteil der Korngrößen > 63 mm höher als 75 Vol.% ergibt sich die Grobbodengruppe Schutt. Ist der Anteil der Korngrößen > 63 mm >=50 - 75 Vol.% liegt Grusschutt vor. Analog dazu ergeben sich bei einem Anteil von 10 bis < 50 Vol.% an runder Kornfraktion unter Berücksichtigung der überwiegenden Korngrößen der runden Kornformen die Grobbodengruppen Kiesschutt und Geröllschutt. Der vollständige Bestimmungsschlüssel ist in Abb. 30441-1 dargestellt.

Die Begriffsliste beinhaltet Grobbodengruppen und -hauptgruppen.


Abbildung:
Abb. 30441-1: Bestimmungsschlüssel für Grobbodenhauptgruppen und Grobbodengruppen

Die Begriffsliste besitzt Struktur-Begriffe! (Browser: dunkelgrau hinterlegt, Druck: fette Schrift)

Langbez. Kurzbez. Inhalt ID
Blockschutt Bk  Grobbodenhauptgruppe Blockschutt; vorwiegend kantiger Grobboden (> 50 Vol.-%) mit einem Anteil von Blöcken (> 200 mm) von > 50 Vol.-% (Anteilsklassen 5 und 6).  15598
Blockgeröll Br  Grobbodenhauptgruppe Blockgeröll; vorwiegend gerundeter Grobboden (> 50 Vol.-%) mit einem Anteil von Blöcken (> 200 mm) von > 50 Vol.-% (Anteilsklassen 5 und 6).  52087
Schutte XX  Grobbodenhauptgruppe Schutte; Anteil des kantigen Grobbodens ist >= 50 Vol. %; Anteil der Blöcke (> 200 mm) ist < 50%; Anteil der Fraktion > 63 mm ist >= 50 Vol. %.  55974
  Schutt Grobbodengruppe aus kantigem Grobboden mit einer Beimengung gerundeten Grobbodens von < 10 Vol.-% (bis max. Anteilsklasse 2); Anteil der Fraktion > 63 mm beim kantigem Grobboden ist >= 75 Vol.-%; Anteil der Blöcke (> 200 mm) ist < 50 Vol.-%.  10029
  Grusschutt RX  Grobbodengruppe aus kantigem Grobboden mit einer Beimengung gerundeten Grobbodens von < 10 Vol.-% (bis max. Anteilsklasse 2); Anteil der Fraktion > 63 mm beim kantigem Grobboden ist > 50 - < 75 Vol.-%; Anteil der Blöcke (> 200 mm) ist < 50 Vol.-%.  10037
  Kiesschutt GX  Grobbodengruppe aus kantigem Grobboden mit einer Beimengung gerundeten Grobbodens von 10 - < 50 Vol.-% (Anteilsklassen 3 - 4); beim kantigen Grobboden überwiegt die Fraktion > 63 mm; beim gerundeten Grobboden überwiegt die Fraktion Kies (2- 63 mm); Anteil der Blöcke (> 200 mm) ist < 50 Vol.-%.  52088
  Geröllschutt GIX  Grobbodengruppe aus kantigem Grobboden mit einer Beimengung gerundeten Grobbodens von 10 - < 50 Vol.-% (Anteilsklassen 3 - 4); beim kantigen Grobboden überwiegt die Fraktion > 63 mm; beim gerundeten Grobboden überwiegt die Fraktion > 63 mm; Anteil der Blöcke (> 200 mm) ist < 50 Vol.-%.  52089
Gruse RR  Grobbodenhauptgruppe Gruse; Anteil des kantigen Grobbodens ist >= 50 Vol. %; Anteil der Blöcke (> 200 mm) ist < 50%; Anteil der Fraktion < 63 mm ist >= 50 Vol. %.  55975
  Grus Grobbodengruppe aus kantigem Grobboden mit einer Beimengung gerundeten Grobbodens von < 10 Vol.-% (bis max. Anteilsklasse 2); Anteil der Fraktion Grus (2- 63 mm) ist > 75 Vol.-%;   10030
  Schuttgrus XR  Grobbodengruppe aus kantigem Grobboden mit einer Beimengung gerundeten Grobbodens von < 10 Vol.-% (bis max. Anteilsklasse 2); Anteil der Fraktion Grus (2- 63 mm) ist > 50 - < 75 Vol.-%; Anteil der Fraktion > 63 mm bein kantigen Grobboden ist < 50 %; Anteil der Blöcke (> 200 mm) ist < 50 Vol.-%.  52107
  Kiesgrus GR  Grobbodengruppe aus kantigem Grobboden mit einer Beimengung gerundeten Grobbodens von 10 - < 50 Vol.-% (Anteilsklassen 3 - 4); beim kantigem Grobboden überwiegt die Fraktion Grus (2- 63 mm); beim gerundetem Grobboden überwiegt die Fraktion Kies (2- 63 mm); Anteil der Blöcke (> 200 mm) ist < 50 Vol.-%.  10036
  Geröllgrus GIR  Grobbodengruppe aus kantigem Grobboden mit einer Beimengung gerundeten Grobbodens von 10 - < 50 Vol.-% (Anteilsklassen 3 - 4); beim kantigem Grobboden überwiegt die Fraktion Grus (2- 63 mm); beim gerundetem Grobboden überwiegt die Fraktion > 63 mm; Anteil der Blöcke (> 200 mm) ist < 50 Vol.-%.  10038
Gerölle GGl  Grobbodenhauptgruppe Gerölle; Anteil des gerundeten Grobbodens ist > 50 Vol. %; Anteil der Blöcke (> 200 mm) ist < 50%; Anteil der Fraktion > 63 mm ist >= 50 Vol. %.  55981
  Geröll Gl  Grobbodengruppe aus gerundetem Grobboden mit einer Beimengung kantigen Grobbodens von < 10 Vol.-% (bis max. Anteilsklasse 2); Anteil der Fraktion > 63 mm beim runden Grobboden ist >= 75 Vol.-%; Anteil der Blöcke (> 200 mm) ist < 50 Vol.-%.  10032
  Kiesgeröll GGI  Grobbodengruppe aus gerundetem Grobboden mit einer Beimengung kantigen Grobbodens von < 10 Vol.-% (bis max. Anteilsklasse 2); Anteil der Fraktion > 63 mm beim gerundeten Grobboden ist > 63 mm > 50 - < 75 Vol.-%; Anteil der Blöcke (> 200 mm) ist < 50 Vol.-%.  52108
  Grusgeröll RGI  Grobbodengruppe aus gerundetem Grobboden mit einer Beimengung kantigen Grobbodens von 10 - < 50 Vol.-% (Anteilsklassen 3 - 4); beim gerundeten Grobboden überwiegen die Fraktionen > 63 mm; beim kantigen Grobboden überwiegt die Fraktion Grus (2- 63 mm); Anteil der Blöcke (> 200 mm) ist < 50 Vol.-%.  52109
  Schuttgeröll XGI  Grobbodengruppe aus gerundetem Grobboden mit einer Beimengung kantigen Grobbodens von 10 - < 50 Vol.-% (Anteilsklassen 3 - 4); beim gerundeten Grobboden überwiegt die Fraktion > 63 mm; beim kantigen Grobboden überwiegt die Fraktion > 63 mm; Anteil der Blöcke (> 200 mm) ist < 50 Vol.-%.  52110
Kiese GG  Grobbodenhauptgruppe Kiese; Anteil des gerundeten Grobbodens ist > 50 Vol. %; Anteil der Blöcke (> 200 mm) ist < 50%; Anteil der Fraktion < 63 mm ist >= 50 Vol. %.  55982
  Kies Grobbodengruppe aus gerundetem Grobboden mit einer Beimengung kantigen Grobbodens von < 10 Vol.-% (bis max. Anteilsklasse 2); Anteil der Fraktion Kies (2- 63 mm) ist > 75 Vol.-%;  10031
  Geröllkies GIG  Grobbodengruppe aus gerundetem Grobboden mit einer Beimengung kantigen Grobbodens von < 10 Vol.-% (bis max. Anteilsklasse 2); Anteil der Fraktion Kies (2- 63 mm) ist > 50 - < 75 Vol.-%; Anteil der Blöcke (> 200 mm) ist < 50 Vol.-%.  52111
  Gruskies RG  Grobbodengruppe aus gerundetem Grobboden mit einer Beimengung kantigen Grobbodens von 10 - < 50 Vol.-% (Anteilsklassen 3 - 4); beim runden Grobboden überwiegt die Fraktion Kies (2- 63 mm); beim kantigen Grobboden überwiegt die Fraktion Grus (2- 63 mm); Anteil der Blöcke (> 200 mm) ist < 50 Vol.-%.  10035
  Schuttkies XG  Grobbodengruppe aus gerundetem Grobboden mit einer Beimengung kantigen Grobbodens von 10 - < 50 Vol.-% (Anteilsklassen 3 - 4); beim runden Grobboden überwiegt die Fraktion Kies (< 63 mm); beim kantigen Grobboden überwiegt die Fraktion > 63 mm; Anteil der Blöcke (> 200 mm) ist < 50 Vol.-%.  52112
Festgestein in Situ XXf  Anstehendes Festgestein ohne Feinerdeanteil  15766
nicht erhoben ne  Grobbodengruppe wurde nicht erhoben  10039