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Das Prinzip der Vorsorge ist ein wesentlicher Grundsatz des Bodenschutzes. Die Aufgaben umfassen u.a.
Insbesondere bei allen flächenwirksamen Planungen sind die Belange des“ Bodenschutzes in der Planung“, d.h. vor allem die Ziele der Vorsorge umfassend zu berücksichtigen. Hierzu wurden für Hessen umfangreiche Grundlagen und Arbeitshilfen entwickelt.
Für die Kompensation von naturschutzrechtlichen Eingriffen sind nur ein Teil der landwirtschaftlich genutzten Standorte verwendbar. Gemäß der Kompensationsverordnung wurde hierzu vom HLNUG ein Flächennachweis zu potenziellen Kompensationsflächen im Offenland auf Grundlage der Bodenbewertung erarbeitet.