Zuständigkeiten
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) ist die zuständige Behörde in Hessen für die Umsetzung der 26. BImSchV.
Die Regierungspräsidien bzw. die Kommunen werden als zuständige Behörde bei der Planung und Änderung von genehmigungspflichtigen Anlagen beteiligt und können von den Bürgerinnen und Bürgern in einem Beschwerdefall angerufen werden.
Bei Beschwerden über bestehende Anlagen kann das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) auf Betreiben der Regierungspräsidien Messungen vornehmen und die Ergebnisse beurteilen.