Emissionskataster Hessen
Das Emissionskataster Hessen umfasst die Emissionsmengen gasförmiger und staubförmiger Luftverunreinigungen in Hessen. Es wird vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) geführt.
Für die sechs im Hessischen Emissionskataster untersuchten Emittentengruppen
- Genehmigungsbedürftige Anlagen (Industrie)
- Sonstige nicht genehmigungsbedürftige Anlagen (Kleingewerbe)
- Nicht genehmigungsbedürftige Feuerungsanlagen (Gebäudeheizung)
- Verkehr (Kfz-Verkehr und Flugverkehr bis 300 m über Grund)
- Biogene und nicht gefasste Quellen sowie
- Privater Verbrauch
werden die Emissionen für verschiedene Schadstoffe in unterschiedlicher räumlicher und zeitlicher Auflösung dargestellt.
Das Hessische Emissionskataster wird landesweit erhoben. Der Erhebungszyklus beträgt in der Regel sechs Jahre, weicht aber aufgrund bestimmter Vorgaben bei einzelnen Emittentengruppen von diesem Intervall ab.
Im Folgenden sind die jeweils letzten Bezugsjahre für die Teilkataster aufgeführt.
Industrie: | 2008 | 2012 | 2016 |
Kleingewerbe: | 2000 | 2006 | 2012 |
Gebäudeheizung: | 2006 | 2012 | 2018 |
Kfz-Verkehr: | 2005 | 2010 | 2015 |
2010 | 2015 | 2019 | |
Biogene und nicht gefasste Quellen | 2000 | 2006 | 2012 |
Privater Verbrauch: | 1995 | - | 2005 |
Bereits seit Ende der 1970er Jahre wurden die Emissionen der ersten vier Emittentengruppen innerhalb von vier hessischen Untersuchungsgebieten erhoben. Für diese Gebiete ist damit eine Aussage zur Entwicklung der Emissionen für verschiedene Schadstoffe über einen Zeitraum von mehr als 35 Jahren möglich.
Die Zahl der im Emissionskataster geführten Stoffe hat sich seit Beginn der Erhebungen vervielfacht. Während 1971 nur Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid und Staub erfasst wurden, umfasste das Emissionskataster im Jahr 1978 bereits 210 Stoffe; ab 1979 liegt die Anzahl der erhobenen Stoffe zwischen ca. 500 und 800.
Aufgrund der großen Vielfalt der emittierten Stoffe benötigt man ein gewisses Einteilungsschema innerhalb des Emissionskatasters. Dabei haben sich folgende drei Ebenen bewährt:
- Die unterste, d. h. am meisten aufgeschlüsselte Ebene enthält die unterschiedlichen Stoffe, bei denen es sich möglichst um Einzelstoffe oder aber auch - wenn die Emissionsangaben nicht anders möglich sind - um Stoffgruppen handelt.
- Als nächsthöhere Ebene werden die Stoffklassen festgelegt, die einzelne Stoffe oder Stoffgruppen zusammenfassen. Diese Stoffklassen können, müssen jedoch nicht chemischen Substanzklassen (wie z. B. aromatischen Alkoholen) entsprechen.
- Die dritte und höchste Ebene bilden die Summenparameter anorganische Gase, organische Gase sowie Stäube.
Die nachstehende Tabelle gibt eine Übersicht über die Ergebnisse aller in Hessen erhobenen Teilkataster. Sie enthält die Jahresemissionen aller Emittentengruppen aus dem jeweils letzten Erhebungsjahr.
Die Tabelle ist auch als verfügbar.
Emissionen ausgewählter Schadstoffe nach Emittentengruppen (Stand: November 2020)
Industrie | Klein- gewerbe | Gebäude-heizung | Kfz-Verkehr | Flug-verkehr3) | Biogene und nichtgefasste Quellen | Privater Verbrauch | Summe4) | ||
Bezugsjahr | 2016 | 2012 | 2018 | 2015 | 2015 | 2012 | 2005 | ||
Anorganische Gase | |||||||||
Kohlendioxid (CO2) | [kt/a] | 12.667 | - | 12.511 | 14.480 | 952 | - | - | 40.610 |
Kohlenmonoxid (CO) | [t/a] | 5.688 | - | 31.290 | 80.617 | - | - | - | 117.600 |
Stickstoffoxide (als NO2) | [t/a] | 11.834 | - | 6.381 | 44.717 | 2.513 | 5.182 | - | 70.627 |
Schwefeldioxid (SO2) | [t/a] | 2.177 | - | 352 | 70 | 168 | - | - | 2.767 |
Ammoniak (NH3) | [t/a] | 81 | - | - | 1.426 | - | 20.304 | - | 21.811 |
Lachgas (N2O) | [t/a] | 221 | - | 91 | 366 | - | 3.870 | - | 4.548 |
Weitere Gase | [t/a] | 346 | - | 26 | - | - | - | - | |
Organische Gase | |||||||||
NMVOC1) | [t/a] | 3.0592) | 9.337 | 2.510 | 5.231 | 410 | 37.376 | 13.213 | 68.077 |
Methan (CH4) | [t/a] | 1.142 | - | 1.976 | 337 | - | 47.975 | - | 51.430 |
Stäube | |||||||||
Staub gesamt | [t/a] | 1.930 | 188 | 1.463 | 3.174 | 23 | 1.669 | - | 8.447 |
Feinstaub PM10 | [t/a] | 963 | 188 | 1.423 | 3.174 | 23 | 1.279 | - | 7.050 |
Feinstaub PM2,5 | [t/a] | 474 | - | - | 1.594 | - | - | - |
- keine Emissionsdaten vorhanden
1) NMVOC = non methane volatile organic compounds / flüchtige organische Verbindungen ohne Methan
2) Wert enthält geringen Methananteil
3) Daten der Fraport AG, verkürzte Umwelterklärung 2016, Frankfurt 2016. Emissionen bis 300 m über Grund, Kohlendioxid bis 914 m
4) rundungsbedingt sind geringe Abweichungen zwischen Summenwert und Summe der Einzelwerte möglich
Weiterführende Informationen zu den Emittentengruppen sind in einem gesonderten Informationsblatt zusammengefasst. Darüber hinaus sind weitere Emissionsangaben für die jeweiligen Emittentengruppen auf den folgenden Unterseiten zu finden.
Individuelle Auswertungen und Kartendarstellungen für alle Emittentengruppen sind im Online-Service Emissionskataster abrufbar.
Auf den einzelnen Emissionskarten des Online-Service Emissionskataster sind Jahresemissionen einzelner Schadstoffe abgebildet, die von der jeweiligen Emittentengruppe freigesetzt werden. Die weißen Flächen auf einem Teil der Karten entstehen dadurch, dass für die entsprechenden Gebiete keine Emissionsdaten vorliegen oder keine Emissionen vorhanden sind.
Bei den Emissionskarten kann die Darstellungsform je nach Emittentengruppe variieren: Die Angaben beziehen sich im Allgemeinen entweder auf Rasterflächen von 1 km x 1 km-Größe oder aber auf einzelne Gemeinden bzw. Kreise. In beiden Fällen werden die Emissionen in Kilogramm pro km2 und Jahr – also bezogen auf die Emissions-Flächendichte – angegeben. Dabei werden die pro Kreis anfallenden Emissionen durch die jeweilige Kreisfläche geteilt (analog wird auch bei der gemeindebezogenen Darstellung vorgegangen). Bei der Emittentengruppe Industrie werden zusätzlich Emissionen auf Arbeitsstätten- und Anlagenebene veröffentlicht.
Die nachstehende Übersicht zeigt für die einzelnen Emittentengruppen, in welchen Darstellungsebenen sich Daten erhebungsbedingt anzeigen lassen.
Emittenten-gruppe | Land | Kreis | Gemeinde | Raster | Arbeitsstätte |
Industrie | x | x | x | x | x |
Kleingewerbe | x | x | - | - | - |
Gebäudeheizung | x | x | x | x | - |
Kfz-Verkehr | x | x | x | x | - |
Biogene und nicht | x | x | - | - | - |
Privater Verbrauch | x | - | - | - | - |
x = Anzeige der Darstellungsebene möglich
Eine Vielzahl gesetzlicher Maßnahmen, die in den letzten Jahrzehnten vom Europäischen Parlament oder vom Bund verabschiedet worden sind, hat zu erheblichen Emissionsminderungen geführt oder wird noch weitere Minderungen zur Folge haben. Die emissionsmindernden Maßnahmen betreffen verschiedene Emittentengruppen.
Bei den genehmigungsbedürftigen Anlagen wurden die Emissionen insbesondere durch die Großfeuerungsanlagenverordnung (13. BImSchV) und das Altanlagen-Sanierungsprogramm nach der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft) drastisch reduziert.
Für die Senkung der kleingewerblichen Emissionen spielen die 2. BImSchV, die 20. BImSchV, die 21. BImSchV sowie die 31. BImSchV eine wichtige Rolle.
Bei der Gebäudeheizung wurden Emissionsverringerungen insbesondere durch die Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen (1. BImSchV), das Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (EnEG) und die Energieeinsparverordnung bewirkt.
Für den Bereich der Verkehrsemissionen sind u. a. das Benzin-Blei-Gesetz (BzBlG) und die Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV) zu nennen.
Die ersten Datenerhebungen zum Emissionskataster Hessen erfolgten ab 1979 für vier hessische Belastungsgebiete, später Untersuchungsgebiete genannt. Ab Anfang der 1990er Jahre wurden die Datenerhebungen auf ganz Hessen erweitert.
Mit Verabschiedung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) [7] im Jahre 1974 wurden die Weichen zu einer systematischen Erfassung aller Luftschadstoffe in stark belasteten Gebieten gestellt. In der Folge wurden in Hessen auf der Grundlage des § 44 BImSchG vier Belastungsgebiete ausgewiesen. Der Begriff „Belastungsgebiet“ wurde mit einer Änderung des BImSchG im Jahre 1990 durch den bis 2002 gültigen Begriff „Untersuchungsgebiet“ ersetzt. Die in Hessen ausgewiesenen Gebiete selbst wurden dabei nicht verändert und sind als
- Untersuchungsgebiet Untermain (Großraum Frankfurt bis Hanau)
- Untersuchungsgebiet Rhein-Main (Raum Wiesbaden)
- Untersuchungsgebiet Wetzlar
- Untersuchungsgebiet Kassel
in der folgenden Abbildung als rote Flächen dargestellt.
Diese vier damaligen Untersuchungsgebiete stellen nur knapp 4 % der Gesamtfläche Hessens dar; in ihnen lebt jedoch etwa ein Viertel der hessischen Bevölkerung. Ausschlaggebend für die seinerzeitige Ausweisung als Belastungsgebiet bzw. als Untersuchungsgebiet war die Überschreitung von Immissions-Grenzwerten bei Schwefeldioxid und Staub. Für diese vier Gebiete, in denen die emittierten Schadstoffe bereits seit 1979 detailliert erfasst werden, wurden in den 80er und 90er Jahren umfangreiche Luftreinhaltepläne erstellt.
Durch die Novellierung der 22. BImSchV [20] im Jahr 2002 ergaben sich einige grundlegende Neuregelungen im Bereich des Immissionsschutzes. Nach § 9 der 22. BImSchV waren die Bundesländer zur Organisation der Immissionsüberwachung in bestimmte Regionen aufzuteilen; für Hessen erfolgte eine Unterteilung in zwei Ballungsräume und drei Gebiete. Bei Überschreitungen von Immissionsgrenzwerten muss ein Luftreinhalteplan vorgelegt werden.
Seit 1990/91 bzw. 1992 wurden erste landesweite Emissionskataster erhoben.
Die 22. BImSchV wurde im August 2010 außer Kraft gestellt. Die Regelungen zur Festlegung von Gebieten und Ballungsräumen sind jetzt im § 11 der 39. BImSchV [26] zu finden. Die ausgewiesenen hessischen Gebiete und Ballungsräume wurden unverändert beibehalten.