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Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie

Fachzentrum Röntgen

Das HLNUG nimmt mit dem Fachzentrum Röntgen einige behördliche hoheitliche Tätigkeiten im Auftrag des Hessischen Ministeriums für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat (HMLU) zentral für Hessen wahr.

Insgesamt ist das behördliche Handeln im Bereich Röntgenstrahlenschutz, Strahlenschutz in der Nuklearmedizin und Strahlentherapie in Hessen auf verschiedene Zuständigkeiten verteilt.

Folgende Aufgabengebiete aus dem Röntgenstrahlenschutz fallen in die Zuständigkeit der Regierungspräsidien Darmstadt (Standorte Darmstadt, Wiesbaden und Frankfurt), Gießen und Kassel:

  • Anzeigen und Genehmigungen für Röntgeneinrichtungen und Störstrahler
  • Beaufsichtigung des Betriebs von Röntgeneinrichtungen
  • Prüfung und Ausstellung von Fachkundebescheinigungen für den Bereich Technik

Das Hessische Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat nimmt die folgenden Aufgaben wahr:

  • Anerkennung von Strahlenschutzkursen zum Erwerb und zur Aktualisierung der Fachkunde im technischen Bereich (§ 51 StrlSchV)
  • Anerkennung der Aktualisierung der erforderlichen Fachkunde oder Kenntnisse auf andere geeignete Weise (§ 48 Absatz 2 StrlSchV)
  • Bestimmung von Sachverständigen

Alle Belange mit der Prüfung und Ausstellung von Fachkunde- und Kenntnisbescheinigungen im Bereich Medizin sind bei der Landesärztekammer Hessen verortet. Analog übernimmt denselben Bereich die Landeszahnärztekammer Hessen für die fachkundlichen Belange bei den Zahnmedizinern.

Die Kontaktdaten für die Ansprechpartner und Aufgabenbereiche in den Regierungspräsiden, dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie sowie dem Hessischen Landwirtschaftsministerium finden Sie im Informationsblatt PDF.

Aufgaben des HLNUG

Im Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie werden folgende Aufgaben zentral für Hessen wahrgenommen:

Des Weiteren steht Ihnen das Fachzentrum für technische Fragestellungen im Bereich Röntgen zur Verfügung.

Erteilung von Fachkundebescheinigungen für Medizinphysik-Experten (MPE) nach § 47 StrlSchV

Anträge zur Erteilung von Fachkundebescheinigungen für Medizinphysik-Experten senden Sie bitte unter Verwendung des Formblattes Antrag Bescheinigung Fachkunde im Strahlenschutz für MPE PDF an das Funktionspostfach Fachkunde-MPE[at]hlnug.hessen.de.

Anerkennung von Strahlenschutzkursen im Bereich Medizin nach § 51 StrlSchV

Anträge zur Anerkennung von Strahlenschutzkursen im Bereich Medizin, Zahnmedizin und Tiermedizin senden Sie bitte unter Beachtung des ausführlichen Infoblattes Infoblatt zur Anerkennung von Strahlenschutzkursen in Hessen PDF an das Funktionspostfach Kursanerkennung-Med[at]hlnug.hessen.de.

Des Weiteren steht Ihnen das Fachzentrum für technische Fragestellungen im Bereich Röntgen zur Verfügung.