Pestizide
Pflanzenschutzmittelwirkstoffe und Biozide

Ein Traktor bringt Pflanzenschutzmittel aus
Pflanzenschutzmittel (PSM) bzw. ihre Wirkstoffe sind hochwirksame Chemikalien, die gezielt in die Umwelt eingebracht werden, um dort (Schad-) Organismen (wie z. B. Insekten, Pilze, Schnecken, Spinnmilben) oder Konkurrenzpflanzen zu bekämpfen.
Die PSM-Wirkstoffe können zum Teil über einen längeren Zeitraum in der Umwelt verbleiben. Je nach chemischer Struktur und vorliegenden Umweltbedingungen werden sie durch chemische Umwandlung und biologischen Abbau eliminiert oder durch Adsorption immobilisiert. Bei mobilen Stoffen, die nur langsam abgebaut werden, besteht bei unsachgemäßer Anwendung die Gefahr, dass diese Substanzen bis in das Grundwasser verlagert werden. Insbesondere die besonders toxischen Insektizide können in Gewässern zum Absterben von Fischnährtieren führen und in der Folge akute Fischsterben auslösen.
Die (sowohl kommerziellen als auch privaten) Anwender von PSM müssen sich bewusst sein, dass auch kleinste Mengen eines PSM-Wirkstoffes einen großen Schaden in Oberflächengewässern verursachen können.
Eines der Ziele der EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) ist, die Konzentration in den Gewässern soweit zu beschränken, dass diese schädlichen Wirkungen nicht eintreten können. Hierzu werden für Stoffe mit europaweiter Bedeutung Qualitätsnormen (Richtlinie 2013/39/EU) festgelegt, die durch die Mitgliedstaaten in das nationale Recht zu übernehmen sind. Sie sind in Deutschland in der Anlage 8 der Oberflächengewässerverordnung (OGewV 2016) geregelt. Für weitere Stoffe, die für die Gewässer einzelner EU-Mitgliedstaaten von Bedeutung sind, sind im nationalen Recht Qualitätsnormen festzulegen. Die Vorgehensweise hierfür ist ebenfalls durch die Wasserrahmenrichtlinie vorgegeben. Diese sogenannten Flussgebietsspezifischen Stoffe sind in Deutschland in Anlage 6 der OGewV geregelt. Hier findet sich eine Großzahl auch noch zugelassener Pestizide, während in Anlage 8 zum größten Teil Alt-Schadstoffe enthalten sind, die keine Zulassung mehr haben.
Monitoringstrategie
Hessen erfasst eine umfangreiche Stoffliste der Pestizide aufbauend auf einer im Jahr 2007 entworfenen Monitorings-Strategie, welche die Auswahl an zu untersuchenden Oberflächenwasserkörpern und das Beprobungsschema vorgibt.
Die anfängliche Auswahl der Wasserkörper für das PSM-Monitoring erfolgte auf Basis der Ergebnisse der orientierenden Messungen 2004/2005 sowie einer Betrachtung des Abwasseranteils und des Anteils landwirtschaftlicher Flächen im Wasserkörper. Im weiteren Verlauf erfolgten graduell weitere Anpassungen der Messstellenauswahl bis zum heutigen Stand. Die ausgewählten Messstellen werden in Reihen unterteilt, die sich jährlich abwechseln, so dass nach drei Jahren ein Zyklus abgeschlossen und damit die Messstellen mindestens einmal in drei Jahren beprobt werden. Seit 2021 werden Pestizide an den jeweiligen Messstellen in der Regel monatlich, das heißt 12-mal im Jahr untersucht.
Ein spezielles Beprobungsschema mit 17 Beprobungen im Jahr trägt der besonderen Dynamik von PSM in Gewässern Rechnung. Dabei kommen zu den 12 äquidistanten monatlichen Proben 5 Zusatzproben während der Anwendungszeiträume April – Juni sowie Oktober / November hinzu. Somit sind diese Monate mit je 2 Beprobungen hinsichtlich möglicher Konzentrationsspitzen besser überwacht.
Um die doppelt beprobten Monate im Jahresmittelwert nicht höher zu gewichten als die übrigen Monate, wird der Jahresmittelwert statt als arithmetischer Mittelwert als gewichteter Mittelwert berechnet, wobei als Wichtungsfaktor der Abstand einer Beprobung zu ihrer vorhergehenden und nachfolgenden Beprobung verwendet wird. Im Falle gleicher Beprobungsabstände ergibt sich als Grenzfall wieder exakt der arithmetische Mittelwert.
Die Auswahl der zu überwachenden Parameter erfolgt primär durch die Vorgaben der Oberflächengewässerverordnung (OGewV). Darin sind einige PSM mit einer Umweltqualitätsnorm (UQN) in Form eines maximal erlaubten Jahresdurchschnitts (JD-UQN) bzw. einer maximal erlaubten Spitzenkonzentration (ZHK-UQN) geregelt. Des Weiteren nehmen Anforderungen weiterer Messprogramme, z. B. das Rheinmessprogramm Chemie der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR), Abstimmungen mit dem hessischen Pflanzenschutzdienst sowie fachliche Erkenntnisse aus dem bisherigen Monitoring Einfluss auf die jeweils aktuelle Parameterliste.
Weitere Informationen und aktuelle sowie historische Ergebnisse der Messprogramme finden Sie hier