Umsetzung der Qualitätszielverordnung
Hessisches Programm nach § 3 der Qualitätszielverordnung und Artikel 6 der Richtlinie 2006/11/EG (früher: 76/464/EWG)
Im Mai 1976 verabschiedeten die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie (RL) „betreffend die Verschmutzung infolge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft (RL 76/464/EWG)“. Darin verpflichteten sie sich, die Gewässerverschmutzung aus industriellen und gewerblichen Quellen zu reduzieren, indem für die Einleitung von 132 gefährlichen Stoffen (Stoffe der Liste I der RL 76/464/EWG) eine behördliche Genehmigung erforderlich gemacht wurde (Emissionsprinzip). Die wissenschaftlich fundierte Festlegung von immissionsbezogenen Grenzwerten (Qualitätszielen) für diese Stoffe, die die EU selbst vornehmen wollte, erwies sich jedoch als schwierig: Zehn Jahre nach Verabschiedung der Richtlinie lagen erst für 18 dieser Stoffe EU-einheitliche Qualitätsziele vor.
Zur Umsetzung des emissionsseitigen Aspektes der vg. Richtlinie in Deutschland wurde die Richtlinie im Jahr 1976 durch die 4. Novelle ins Wasserhaushaltsgesetz (WHG) aufgenommen, parallel wurde das Abwasserabgabengesetz verabschiedet.
EU-weite Regelungen zu Qualitätszielen für die übrigen mehr als 100 nicht gemeinschaftlich geregelten gefährlichen Stoffe der Liste I lagen auch bis Ende der neunziger Jahre nicht vor. Im Jahr 1999 erarbeitete die LAWA eine Musterverordnung zur Umsetzung der RL 76/464/EWG sowie ein Musterprogramm zur Umsetzung des Artikels 7 der RL 76/464/EWG. Hessen wie auch alle anderen Bundesländer verabschiedete im Jahr 2001 eine Qualitätszielverordnung und ein Programm zur Reduzierung der Gewässerbelastung durch die Stoffe der RL 76/464/EWG.
Nachdem das EU-Regelwerk aus dem Jahr 1976 mehrfach und in wesentlichen Punkten geändert worden war, wurde die Richtlinie im Jahr 2006 aus Gründen der Übersichtlichkeit kodifiziert in „2006/11/EG“, d.h. es erfolgte eine Neufassung. Das entsprechende hessische Programm wurde im November 2007 fortgeschrieben. Es diente nunmehr auch in Teilen der Verminderung der Gewässerbelastung durch die prioritären Stoffe der RL 2000/60/EG (Wasserrahmenrichtlinie - (WRRL)), die seit Dezember 2000 in Kraft ist. Einige dieser prioritären Stoffe sind auch Bestandteil der Liste I der Richtlinie 2006/11/EG.
Im Rahmen der Umsetzung des Hessischen Programms nach § 3 der Qualitätszielverordnung und Artikel 6 der Richtlinie 2006/11/EG (vormals Artikel 7 der RL 76/464/EWG) werden seit dem Jahr 2001 Untersuchungen an Oberflächengewässern durchgeführt. Die Messungen erfolgen an 13 Messstellen bzw. Messstationen, die gleichzeitig auch zur Überblicksüberwachung gem. Anhang V der WRRL dienen. Nachdem im Jahr 2001 alle Stoffe der Liste I überprüft wurden, beschränken sich die Analysen der Folgejahre auf die Substanzen, bei denen aufgrund der Messergebnisse nicht ausgeschlossen werden kann, dass sie in signifikanten Mengen in den Gewässern vorhanden sein können. Die Ergebnisse der Untersuchungen an den 13 Bezugsmessstellen des Programms flossen in die ein.
Kurzdarstellung der Ergebnisse:
Die langjährigen Messreihen zeigen mit Ausnahme des Schwarzbachs im Hessischen Ried keine Überschreitungen von Qualitätsnormen der einzelnen Parameter an. Am Schwarzbach werden seit Beginn der Messungen regelmäßig die Zielwerte für Kupfer, Zink und einige PCB-Kongenere, vor allem PCB 153 und PCB 138, deutlich überschritten. Eine wesentliche Ursache hierfür sind neben dem hohen Abwasseranteil des Gewässers, der bei Trockenwetter nahezu 100 % betragen kann, stark belastete Sedimente. In allen anderen untersuchten Gewässern sind die Belastungen erheblich geringer. Eine Ausnahme bilden hier die polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK): Hier wird die Qualitätsnorm für zwei Vertreter dieser Gruppe, die Summe aus Benzo-g,h,i-perylen und Indeno-1,2-c,d-pyren an fast allen Messstellen überschritten. Die hohen Werte sind kein hessisches Phänomen: Überschreitungen finden sich auch an sehr vielen Messstellen anderer Bundesländer. Ergebnisse der Auswertungen bundesweiter Daten finden sich beim Umweltbundesamt.
Die folgenden Grafiken zeigen beispielhaft die Belastungen mit den o.g. Schadstoffen an verschiedenen Messstellen. Grundlage für ihre Auswahl waren neben den unterschiedlichen Belastungshöhen die regionale Verteilung in Hessen, die Bedeutung der Gewässer als Vorfluter und die Datendichte: Im Main werden – anders als an den übrigen Messstellen – monatlich (sonst quartalsweise) Schwebstoffproben zur Untersuchung entnommen. Die Daten sämtlicher Überblicksüberwachungsmessstellen sind in den unten aufgeführten Tabellen „Auswertung der Analysenergebnisse“ dokumentiert.
Die Vorgaben der Qualitätszielverordnung entsprechend basieren die grafischen Darstellungen auf den Jahresmittelwerten aus vier bzw. 12 Einzelmessungen (Main) pro Jahr. Diese Werte sind nicht ausreichend, um statistisch gesicherte Trendaussagen abzuleiten. Die Darstellungen zeigen aber deutlich die Unterschreitungen der Qualitätsnormen für die verschiedenen Parameter an nahezu allen Messstellen.
Im Folgenden sind die Jahresberichte der Jahre 2001 bis 2006 sowie die dazugehörenden Messergebnisse dokumentiert. Mit dem Ersatz der Richtlinie 76/464/EWG durch die Richtlinie 2006/11/EG hat sich die Darstellungsform geändert. Ab 2007 sind nur die Messergebnisse (ohne Bericht) sowie die Auswertung der Analysenergebnisse dargestellt. Die Darstellung enthält auch Einzelergebnisse von Pflanzenschutzmitteluntersuchungen aus den einzelnen Jahren an Main und Nidda. Eine zusammenfassende Auswertung dieser Ergebnisse findet sich hier.
Berichte (pdf) | Messergebnisse (xls) |
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2001 | |
2002 | Daten 2002 |
2003 | Daten 2003 |
2004 | Daten 2004 |
2005 | Daten 2005 |
2006 | Daten 2006 |
Auswertung der Analysenergebnisse (pdf) | Messergebnisse (xls) |
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2007 | Daten 2007 |
2008 | Daten 2008 |
2009 | Daten 2009 |
2010 | Daten 2010 |
2011 | Daten 2011 |
2012 | Daten 2012 |
2013 | Daten 2013 (xlsx!) |