Die Ermittlung der schlagbezogenen Erosionsgefährdung (CCWasser)
erfolgt durch Bildung des Mittelwertes aller eines Schlages
zugehörigen Rasterzellen (bzw. Flächenanteile bei Randzellen) der
Klasse CC-Wasser 1 und 2 der Erosionsgebiete.
Grundlage der Einstufung ist die hessische Verordnung zur
"Einteilung
landwirtschaftlicher Flächen nach dem Grad der Erosionsgefährdung"
von 27.8.2010. Je nach Einstufung in CC Wasser 1 oder 2 sind unterschiedliche
Maßnahmen zum Bezug von Direktzahlungen einzuhalten.
Die dargestellte Schlagbewertung ist ein InVeKoS-Datenabzug vom
10.9.2010. In einzelnen Fällen kann es bis zum Abschluss der
Bearbeitung von Anträgen noch zu Änderungen kommen, da der Datenbestand
einer kontinuirlichen Pflege unterliegt.
Die Ergebnisse dieser Klassifikation sind im BodenViewer Hessen
unter
Bodenflächenkataster/ErosionCrossCompliance/Erosion-Schlagbew. 2010
eingestellt. Beachten Sie, dass das Thema nur im Maßstabsbereich
von
1 : 100.000 bis 1 : 5000 dargestellt wird.