Einführung
Datengrundlage der BFD5L
Als Auswertungsgrundlage werden die Daten der Bodenschätzung verwendet, die seit 1934 in Deutschland einheitlich erhoben werden und Bodeninformationen bis zu einem Meter Tiefe bereitstellen. Die ursprünglich analogen Datenbestände werden seit 2001 für Hessen digital erfasst: Das Hessische Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation bearbeitet die Flächenabgrenzungen der Bodenschätzung in der so genannten Folie 42 (F042) des Allgemeinen Liegenschaftskatasters (ALK) und die Finanzverwaltung digitalisiert die zu den Flächendaten passenden Punktinformationen aus dem digitalen Feldschätzungsbuch (FESCH).
Die gelieferten Daten werden am Hessischen Landesamt für Umwelt und Geologie (HLUG) in entsprechende Formate überführt und in einem standardisierten Datenmodell bearbeitet. Diese integrierten Daten werden mit Hilfe von Methoden z.T. unter Einbeziehung weiterer Kennwerte ausgewertet und für die Erzeugung von Karten verwendet. In jedem der Bearbeitungsschritte erfolgt eine Datenprüfung nach festgelegten Plausibilitäts- und Qualitätskriterien sowie im Rahmen der Auswertung eine bodenkundlich- fachliche Bewertung. Alle Auswertungen zu Bodeneigenschaften und -funktionen bilden gemeinsam die Bodenflächendaten 1:5.000, landwirtschaftliche Nutzfläche (BFD5L).

Stellung der BFD5L im Bodeninformationssystem Hessen
Die bodenkundliche Aufarbeitung der Bodenschätzungsdaten ist ein zentraler Baustein bei der Erstellung flächendeckender Kartenwerke und Informationssysteme in Hessen (vgl. Abbildung). Dieser auf die landwirtschaftliche Nutzfläche bezogene Datenbestand wird für die Weinbauflächen durch die Weinbergsbodenkartierung (BFD5W) und für die Forstflächen in Zukunft noch durch Daten der Forstlichen Standortkartierung (BFD5F) ergänzt.
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Weitere Informationen zum länderübergreifenden Projekt finden Sie hier.