Barrierefreiheit
Hinweise zur Barrierefreiheit
Um den Anforderungen möglichst vieler Besucher gerecht zu werden, bemühen wir uns, dieses Internet-Angebot barrierefrei zu gestalten. Dazu gehören auch barrierefreie Dokumente. Die notwendigen Veränderungen an einzelnen Dokumenten sind jedoch sehr aufwändig, so dass diese zum jetzigen Zeitpunkt nur „weitgehend“ barrierefrei veröffentlicht werden können.
Ältere Publikationen sind entsprechend den Anforderungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung ebenfalls nicht durchgehend barrierefrei. Sollte Ihnen - trotz aller Sorgfalt - der Zugang auf Informationen dieser Internetseiten erschwert sein, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen gerne: sb-vertretung(at)hlnug.hessen.de.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Herausgegeben vom Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit: Diese Erklärung wurde am 01.07.2022 erstellt.
Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter https://www.hlnug.de veröffentlichten Website des Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie.
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen ist noch nicht abschlossen und wird an dieser Stelle nach Beendigung bekanntgegeben.
Wenn Sie eine Barriere entdeckt haben, freuen wir uns, wenn Sie uns Ihren Hinweis über das Formular "Barriere melden" zusenden.
Barriere melden
Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Sie möchten eine Barriere melden?
Sollte Ihnen eine Barriere auffallen und diese noch nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit aufgelistet sein, freuen wir uns über Ihren Hinweis über das folgende Kontaktformular.
Das Kontaktformular stellt die nach §4 Absatz 2, Nummer 2 gemäß Hessischer Verordnung für barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) bereitzustellende Möglichkeit, elektronisch Kontakt aufzunehmen, dar.
Bitte nutzen Sie den Feedback-Mechanismus ausschließlich für die Meldung von Barrieren auf dieser Webpräsenz. Für sämtliche anderen Anfragen nutzen Sie bitte unsere anderen Kontaktmöglichkeiten.
Wie ist das weitere Vorgehen?
Bitte füllen Sie das Formular "Barriere melden" aus. Bitte geben Sie uns auch zwingend die Seite an und beschreiben uns mit kurzen Worten die Barriere. Ihre Meldung wird an den zuständigen Ansprechpartner dieser Seite weitergeleitet. Sie werden, wenn Sie Ihre E-Mail-Adresse angegeben haben, über den aktuellen Stand informiert.