Windenergie in Hessen
Ein Ziel der hessischen Landesregierung ist, den Endenergieverbrauch (Strom und Wärme) bis zum Jahr 2050 möglichst zu 100 % aus erneuerbaren Energien zu decken (Hessischer Energiegipfel vom 10.11.2011). Für die Förderung der Windenergie beabsichtigt die Landesregierung daher, die Windvorrangflächen in Hessen auf 2 % der Landesfläche festzusetzen und somit eine wichtige Grundlage für eine verstärkte Nutzung der Windenergie im Land zu schaffen. Die Dynamik beim Ausbau der Windkraft in Hessen lässt sich an den stetig steigenden Ausbauzahlen ablesen. Vom HLNUG werden dazu monatlich Informationen zu vorhandenen und im Genehmigungsverfahren befindlichen Windenergieanlagen auf dieser Webseite und im Wind-Atlas veröffentlicht.
Windenergieanlagen sind seit 2001 ab einer Gesamthöhe von 35 Metern und seit 2005 ab einer Gesamthöhe von 50 Metern nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigungsbedürftig. In der Abbildung 1 ist die Entwicklung der Anlagenzahlen der Windenergieanlagen aufgeführt. Dabei wird zwischen den im Jahr bereits vorhandenen Anlagen und den neu hinzugekommenen Anlagen unterschieden.
In Abbildung 2 wird die Entwicklung der elektrischen Leistung bei betriebenen Windenergieanlagen dargestellt. Auffällig ist der deutliche Anstieg seit ca. 2011. Dieser ist darauf zurückzuführen, dass zunehmend Anlagen „repowered“ werden. Das bedeutet, dass technisch veraltete, leistungs- und ertragsschwache Windenergieanlagen durch moderne Neuanlagen ersetzt werden. In Abbildung 1 ist in diesem Zusammenhang zu sehen, dass die Zahl der bereits vorhandenen Anlagen nicht in dem erwarteten Maß steigt, da Anlagen entsprechend stillgelegt werden und neue in Betrieb gehen.
In Tabelle 1 werden, bezogen auf die hessischen Regierungspräsidien, die Anzahl und die elektrische Leistung der Windenergieanlagen aufgeführt. Hierbei wird unterschieden, ob die Anlagen bereits in Betrieb sind oder genehmigt wurden, aber noch nicht in Betrieb sind. Diese Daten werden in regelmäßigen Abständen aktualisiert.
Tabelle 1: Aktuelle Anzahl und elektrische Leistung der Windenergieanlagen
In Betrieb | Vor Inbetriebnahme | Im Genehmigungsverfahren | Beklagte Anlagen | |||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Regierungs-präsidium | Anzahl | elektr. Leistung in Megawatt | Anzahl | elektr. Leistung in Megawatt | Anzahl | elektr. Leistung in Megawatt | Anzahl | elektr. Leistung in Megawatt |
Darmstadt | 227 | 561 | 41 | 262 | 85 | 548 | 37 | 112 |
Gießen | 479 | 1.022 | 22 | 110 | 153 | 875 | 19 | 95 |
Kassel | 472 | 986 | 83 | 447 | 161 | 974 | 76 | 369 |
Hessen | 1.178 | 2.570 | 146 | 819 | 399 | 2397 | 132 | 577 |
LIS-A-Stand: 15.09.2024
Mit dem Wind-Atlas bietet das HLNUG eine Kartendarstellung der Standorte der hessischen Windenergieanlagen. Hier werden vier verschiedene Anlagenstatus unterschieden:
- In Betrieb: Die Anlage ist in Betrieb.
- Vor Inbetriebnahme: Für die Anlage ist eine Genehmigung erteilt worden, sie ist aber noch nicht in Betrieb gegangen. An dieser Stelle wird nicht unterschieden, ob mit der Errichtung der Anlage bereits begonnen wurde oder noch nicht.
- Im Genehmigungsverfahren: Der Genehmigungsbehörde liegt ein Antrag für die Errichtung der Anlage vor.
- Beklagte Anlage: Das Genehmigungsverfahren für eine geplante Anlage ist abgeschlossen und gegen die Entscheidung der Behörde wurde Klage eingereicht. Hier sind drei Fälle möglich:
- Die Genehmigung wurde erteilt und der Antragsteller klagt gegen den Genehmigungsbescheid bzw. gegen einzelne Nebenbestimmung des Bescheids (in letzterem Fall kann die Anlage trotzdem gebaut werden).
- Die Genehmigung wurde erteilt und Dritte (z.B. Privatpersonen, Gemeinden, Verbände) klagen gegen diese Entscheidung.
- Die Genehmigung wurde nicht erteilt und der Antragsteller klagt gegen diese Entscheidung.
Über einen Maus-Klick auf die Anlage können Angaben wie zum Beispiel die elektrische Leistung, Gesamthöhe und Rotordurchmesser angezeigt werden. Die dazugehörigen Daten können über eine Excel-Datei heruntergeladen werden.
Die Daten werden aus dem hessischen Länderinformationssystem Anlagen (LIS-A) ermittelt, das von den Genehmigungs- und Überwachungsbehörden, den Regierungspräsidien Darmstadt, Kassel und Gießen, gepflegt wird. Die Datenhoheit liegt beim Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat.