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Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie

Grenzwertüberschreitungen Feinstaub (PM10)


Informationen zu den Feinstaub-Grenzwerten

Seit dem 1. Januar 2005 sind für die Komponente Feinstaub (PM10) die anspruchsvollen Grenzwerte der "39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz" gültig. Die einzuhaltenden Werte sind

  • ein Jahresmittelwert von 40 µg/m3 als Maß für die Langzeitbelastung und
  • ein Tagesmittelwert von 50 µg/m3 mit 35 zulässigen Überschreitungen pro Jahr als Maß für die Kurzzeitbelastung.

Der Jahresmittelwert für Feinstaub wurde in den vergangenen Jahren an allen hessischen Luftmessstationen eingehalten.

Der Tagesmittelwert von 50 µg/m3 stellt für die Kurzzeitbelastung durch Feinstaub ein wesentlich empfindlicheres Maß dar, welches zu überwachen ist. Die Anzahl der Überschreitungen im laufenden Jahr werden in der oben angegebenen Tabelle täglich aktualisiert.

Messwertüberschreitungen der vergangenen Jahre:

2005 PDF, 2006 PDF, 2007 PDF, 2008 PDF, 2009 PDF, 2010 PDF,

2011 PDF, 2012 PDF, 2013 PDF, 2014 PDF, 2015 PDF, 2016 PDF,

2017 PDF, 2018 PDF, 2019 PDF, 2020, PDF2021, PDF2022 PDF

2023 PDF und 2024 PDF