Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) hat sich in Deutschland weiter ausgebreitet und wurde offiziell vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) als „weit verbreitet“ eingestuft. Am 24. März 2025 informierte das BMUV die Europäische Kommission über diese Umstufung, die auf Artikel 18 der EU-Verordnung 1143/2014 basiert. Mit dieser Entscheidung unterliegt die Art künftig dem Managementansatz gemäß Artikel 19 und wird nicht länger als so genannte Früherkennungsart (Art. 16) behandelt. Das bedeutet, dass gemeldete Nester nicht mehr überall sofort beseitigt werden müssen, sondern erst nach Prüfung des Einzelfalls. Weitere Informationen finden Sie in unserer Pressemitteilung.