Wiesbaden, 15.05.2025 – Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) hat sich in Deutschland weiter ausgebreitet und wurde offiziell vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) als „weit verbreitet“ eingestuft. Am 24. März 2025 informierte das BMUV die Europäische Kommission über diese Umstufung, die auf Artikel 18 der EU-Verordnung 1143/2014 basiert. Mit dieser Entscheidung unterliegt die Art künftig dem Managementansatz gemäß Artikel 19 und wird nicht länger als so genannte Früherkennungsart (Art. 16) behandelt. Das bedeutet, dass gemeldete Nester nicht mehr überall sofort beseitigt werden müssen, sondern erst nach Prüfung des Einzelfalls. Dabei sollen die von der Art ausgehenden Risiken, die Auswirkungen der Maßnahme auf die Umwelt sowie die Kostenwirksamkeit der Maßnahme abgewogen und priorisiert werden. Die Einzelfallüberprüfung liegt derzeit gemäß § 43 Abs.1 HeNatG in der Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörden.
Im Zusammenhang mit dieser Entscheidung wurden auch Handlungsempfehlungen veröffentlicht, die in einem Maßnahmen- und Managementblatt zur Asiatischen Hornisse zusammengefasst sind. Diese und weitere Managementdokumente zu anderen invasiven Arten stehen auf der Website des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) zur Verfügung: hlnug.de/invasive-arten.
„Trotz der Beseitigung der in Hessen gemeldeten Nester konnte die Ausbreitung der Asiatischen Hornisse in Hessen nicht eingedämmt werden,“ so Katharina Albert, Expertin für invasive Arten beim HLNUG. Im Jahr 2024 wurden allein in Hessen 250 Nester entfernt, was zu Kosten in Höhe von über 80.000 Euro führte. In den Bundesländern Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen und dem Saarland gilt die Art bereits als weit verbreitet bzw. etabliert.
Das HLNUG wird die Verbreitung der Asiatischen Hornisse weiterhin erfassen, da sie im Verdacht steht, negative Auswirkungen auf unsere Ökosysteme und auf einzelne Arten zu haben. Daher ist nach wie vor das Engagement aller Hessinnen und Hessen gefragt, Vorkommen der Asiatischen Hornisse mit Fotos über das Online-Meldeportal des HLNUG unter www.hlnug.de/hornisse zu melden.
Hintergrund:
Die Asiatische Hornisse (Vespa velutina) stammt aus Südostasien und ist dort mit mehreren Unterarten vertreten. Sie ist nach der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten als invasive gebietsfremde Art der sogenannten Unionsliste eingestuft. Die Asiatische Hornisse wurde vermutlich 2004 über Importware per Schiff nach Europa eingeschleppt. Bei invasiven Arten handelt es sich um gebietsfremde Arten, die durch den Menschen, mit oder ohne Absicht, in ein Ökosystem eingetragen werden und die negativen Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und Wirtschaft zur Folge haben können.
Der erste Nachweis der Asiatischen Hornisse in Deutschland erfolgte 2014 in Baden-Württemberg. Seitdem breitet sich die invasive Art, die ursprünglich aus Südostasien stammt, in Deutschland aus. In den Bundesländern BW, Saarland, Rheinland-Pfalz und NRW ist die Art bereits etabliert.
Weitere Informationen:
Meldeportal für Asiatische Hornisse: hlnug.de/hornisse
Maßnahmen und Managementblätter für invasive Arten: hlnug.de/invasive-arten
Europäische Verordnung zu invasiven Arten (Verordnung (EU) 1143/2014): EU-Verordnung 1143/2014