Das Land Hessen hat die behördlichen Zuständigkeiten für Röntgenstrahlenschutz, Nuklearmedizin und Strahlentherapie zum 1. Januar im Umweltressort vereint. Im HLNUG ist daher nun das Fachzentrum Röntgen angesiedelt, das sich mit technischen Fragen beschäftigt. Es ist hessenweit zuständig für:
- die Anerkennung von Strahlenschutzkursen im medizinischen, zahnmedizinischen und tiermedizinischen Bereich,
- die Erteilung von Teleradiologie-Genehmigungen sowie
- die Ausstellung von Fachkundebescheinigungen für Medizinphysik-Expertinnen und -Experten (MPE).
Der Vollzug der strahlenschutzrechtlichen Aufgaben bleibt unverändert bei den drei Regierungspräsidien in Kassel, Gießen und Darmstadt. Dort sind jetzt die Umweltabteilungen für das Thema verantwortlich. Bestimmte Aufgaben übernehmen wie bisher die Landesärztekammern. Ebenso unberührt bleiben die Aufgaben der Ärztlichen und Zahnärztlichen Stelle Hessen im Bereich Qualitätssicherung in der Medizin. Die Oberste Landesbehörde in allen Strahlenschutzbelangen ist nun das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Wiesbaden.
Hintergrund
Das deutsche Strahlenschutzrecht wurde zum 1. Januar 2019 umfassend neu geregelt. Das Strahlenschutzgesetz und die neue Strahlenschutzverordnung ersetzen die Röntgenverordnung und die alte Strahlenschutzverordnung. Vor diesem Hintergrund hat die Hessische Landesregierung entschieden, die bislang getrennten behördlichen Zuständigkeiten für Röntgenstrahlenschutz (Sozialressort) sowie Nuklearmedizin, Strahlentherapie und andere Strahlenschutzthemen (Umweltressort) zum 1. Januar 2022 zusammenzuführen.
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