Dünger, konkret das darin enthaltene Nitrat und Phosphat, belasten unsere Gewässer - auch in weiten Teilen Hessens. Um diese Belastung zu reduzieren und gemäß der europäischen Wasserrahmenrichtlinie einen guten Zustand der Gewässer zu erreichen, schreibt die Düngeverordnung vor, so genannte „gefährdete Gebiete“ auszuweisen, in denen besondere Regelungen für die Ausbringung von Düngemitteln auf landwirtschaftlich genutzte Flächen gelten.
Die Ausweisung dieser Gebiete wird zukünftig bundeseinheitlich geregelt. Der Entwurf der Verwaltungsvorschrift des Bundes zu der am 1. Mai 2020 in Kraft getretenen Düngeverordnung liegt derzeit den Ländern zur Stellungnahme vor. Die Grundlage dafür wurde von Bund und Ländern gemeinsam in den letzten Monaten erarbeitet.
Auf Basis der neuen bundeseinheitlichen Kriterien wird das Land Hessen bis Ende des Jahres die besonders mit Nitrat und Phosphat belasteten Gebiete neu abgrenzen. Dort werden ab dem 1. Januar 2021 die neuen Regeln für das Düngen gelten.
Das HLNUG hat auf seiner Internetseite alle Informationen dazu zusammengestellt – dort wird auch erläutert, nach welchen Kriterien diese „belasteten Gebiete“ ausgewiesen wurden und welche besonderen Regelungen dort gelten.