Seit Anfang Mai gilt die neue Düngeverordnung, mit der unter anderem die Nitratbelastung in der Umwelt reduziert werden soll. Bisher sind die Bundesländer bei der Ausweisung der besonders belasteten, so genannten „gefährdeten“ Gebiete unterschiedlich vorgegangen – eine neue Allgemeine Verwaltungsvorschrift des Bundes regelt nun ein bundesweit einheitliches Vorgehen. Auch für Hessen gelten damit zum Jahreswechsel neue Regeln.
Das Verfahren zur Abgrenzung der mit Nitrat belasteten Gebiete hat sich grundlegend geändert: Zur Bewertung sind nun nicht mehr ausschließlich die Nitratbelastungen im Grundwasser heranzuziehen, sondern auch modellierte Emissionen aus der Landwirtschaft – berücksichtigt wird künftig also auch, wieviel Nitrat verträglich ist und wieviel tatsächlich gedüngt wird. Auf diese Weise sollen im Sinne des Verursacherprinzips vor allem diejenigen landwirtschaftlichen Flächen berücksichtigt werden, die tatsächlich zur Nitratbelastung beitragen. Für Hessen wurde die Neuausweisung der Nitratgebiete bis Ende Oktober 2020 fertig gestellt und in Form von Karten zur Verbändeanhörung bereitgestellt. Im Ergebnis haben sich die betroffenen Flächen der mit Nitrat belasteten Gebiete von 20 Prozent auf etwa fünf Prozent der Landesfläche reduziert. Die betroffene landwirtschaftliche Nutzfläche hat sich nahezu halbiert.
Neu ist auch, dass die Bundesländer nach der Düngeverordnung von 2020 nun erstmals verpflichtet sind, auch eutrophierte Gebiete auszuweisen: Wenn Flüsse und Seen den guten ökologischen Zustand und spezifische Phosphorgrenzwerte entsprechend der gesetzlichen Qualitätskriterien verfehlen sowie ein signifikanter Teil dieses Nährstoffeintrags nachweislich aus landwirtschaftlichen Quellen stammt, müssen die Einzugsgebiete dieser Gewässer als eutrophierte Gebiete ausgewiesen werden.
Die hessische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.
Eine Überarbeitung der mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebiete wird zukünftig mindestens alle vier Jahre erfolgen. Damit wird sichergestellt, dass Veränderungen auf der Immissions- und auch der Emissionsebene in regelmäßigen Abständen Berücksichtigung finden.
Das HLNUG hat auf seiner Internetseite alle Informationen zum Thema zusammengestellt.
Weitere Informationen
Präsentation „Ausweisung eutrophierter Gebiete nach DüV und AVV GeA 2020“
Präsentation „Ausweisung der mit Nitrat belasteten Gebiete nach DüV und AVV GeA 2020“