Umweltindikatoren Hessen

Immissionen charakteristischer Luftschadstoffe
- Jahresmittelwerte für Stickstoffmonoxid-Konzentrationen (NO), Stickstoffdioxid-Konzentrationen (NO2) und Feinstaub-Konzentrationen (PM10 und PM2,5) [µg/m³] - als arithmetisches Mittel über alle Luftmessstellen gleichen Charakters (Verkehrsschwerpunkte, Städte, ländlicher Raum)
- Anzahl der Überschreitungen der Informationsschwelle für Ozon (Ozonstundenmittelwerte > 180 µg/m³) pro Jahr - als arithmetisches Mittel über alle Luftmessstellen gleichen Charakters (Städte, ländlicher Raum)
Bedeutung
Erhöhte Konzentrationen von Luftschadstoffen können sowohl die menschliche Gesundheit gefährden als auch die Vegetation schädigen. In Städten ist der Verkehr neben Industrie und Hausbrand der größte Emittent von Feinstaub, Stickoxiden und anderen Ozon-Vorläufersubstanzen.
Immissionen bilden die Belastung durch luftgetragene Schadstoffe ab – also die Konzentration von Gasen und Stäuben, die in der Luft enthalten sind und schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen können. Da die Feinstaubfraktion PM2,5 besonders lungengängig ist, ist eine gesundheitliche Gefährdung der Bevölkerung im Hinblick auf Atemwegserkrankungen bei hohen Konzentrationen nicht ausgeschlossen.
Definition
Der Indikator für die Luftqualität stellt die Außenluftkonzentration ausgewählter Luftschadstoffe dar. Dazu werden die Ergebnisse aus dem landesweiten Messnetz des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie zur kontinuierlichen Überwachung der Luftqualität mit rund 35 Luftmessstationen und zusätzlichen Messstellen mit NO2 - Passivsammlern genutzt (nähere Informationen finden sich in den lufthygienischen Jahresberichten). Zur Beurteilung der Luftqualität ist Hessen derzeit in die Ballungsräume Kassel und Rhein-Main sowie die Gebiete Lahn-Dill, Mittel- und Nordhessen sowie Südhessen eingeteilt. Dies entspricht den Anforderungen der 39. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen – 39. BImSchV). Die Standorte der Stationen sind so gewählt, dass eine flächendeckende Immissionsüberwachung über Hessen gewährleistet ist.
Für den Indikator werden aus der Fachdatenbank die Jahresmittelwerte als Kenngrößen zur Beschreibung der Langzeiteinwirkung für die Parameter Stickstoffmonoxid (NO), Stickstoffdioxid (NO2), Feinstaub (PM10 und PM2,5) und Ozon (O3)entnommen. Die Werte werden über die jeweilige Stationskategorie (Städte, ländlicher Raum, Verkehrsschwerpunkte) gemittelt und als Konzentration in [µg/m³] dargestellt. Für Ozon wird zudem die Anzahl der Stundenmittelwerte, die eine Konzentration von 180 µg/m³ überschreiten, über die Stationskategorien Städte bzw. ländlicher Raum gemittelt und als Anzahl der Überschreitungen der Informationsschwelle für Ozon (Ozonstundenmittelwerte > 180 µg/m³) pro Jahr angegeben.
Für die dargestellten Parameter sind in der 39. BImSchV folgende Jahresmittel als Grenzwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit vor langfristiger Einwirkung festgelegt:
- NO2 40 µg/m³
- PM10 40 µg/m³
- PM2,5 25 µg/m³
Für Ozon legt die 39. BImSchV Zielwerte (also keine rechtsverbindlichen Grenzwerte) zum Schutz der menschlichen Gesundheit fest:
- Im Mittel über drei Jahre sollte der maximale 8-Stunden-Mittelwert eines Tages (errechnet aus stündlich gleitenden 8-Stunden-Mittelwerten) 120 µg/m³ an nicht mehr als 25 Tagen pro Jahr überschreiten.
- Zur Information der Öffentlichkeit wurden zusätzlich eine Informationsschwelle (180 µg/m³) und eine Alarmschwelle (240 µg/m³), basierend auf 1-Stunden-Mittelwerten, festgelegt.
Datenquelle
Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie betreibt das landesweite Luftmessnetz, das die Daten für diesen Indikatorensatz liefert.
In den nachfolgenden Grafiken werden nur die Werte der letzten 20 Jahre abgebildet. Für Feinstaub PM2,5 stehen ab 2010 ausreichend Werte zur grafischen Darstellung zur Verfügung. Frühere Werte können auf Nachfrage geliefert werden.