Umweltindikatoren Hessen
Wasserabgabe an Letztverbraucher
- Wasserabgabe an Letztverbraucher (absolut) [m³/a]
- Spezifische Wasserabgabe an Letztverbraucher (einwohnerbezogen) [l/(E*d)]
Bedeutung
Zentrale Zielsetzungen der umweltverträglichen Bewirtschaftung der Grundwasserressourcen des Landes sind die dauerhafte Sicherstellung der örtlichen und regionalen Wasserversorgung der Bevölkerung und der Wirtschaft sowie ein nachhaltiger Grundwasserschutz.
In Hessen stammen gut 95 % des für die Öffentlichkeit bereitgestellten Trinkwassers aus dem Grundwasser. Der Indikator lässt Rückschlüsse auf wassersparendes Verhalten der Bevölkerung, aber auch auf Entwicklungen in der Wasserspartechnologie zu.
Definition
Erhoben wird die Wasserabgabe der öffentlichen Wasserversorgung an die Letztverbraucher. Letztverbraucher umfassen die privaten Haushalte einschließlich Kleingewerbe, gewerbliche Unternehmen und sonstige Abnehmer, mit denen die Wasserversorgungsunternehmen das abgegebene Wasser unmittelbar abrechnen. Der Verbrauchssektor private Haushalte und Kleingewerbe schließt Dienstleistungsunternehmen ein. Nicht enthalten sind die Wasserversorgung öffentlicher Einrichtungen, die Kühl- und Produktionswässer von Bergbau und verarbeitendem Gewerbe sowie von Energie- und Landwirtschaft.
Dargestellt werden die Wasserabgabe an die Letztverbraucher und an die privaten Haushalte und Kleingewerbe jeweils als absoluter sowie einwohnerspezifischer Wert.
Datenquelle
Die Daten werden vom Hessischen Statistischen Landesamt geführt. Erhoben werden sie gemäß Umweltstatistikgesetz (UStatG) alle drei Jahre (erster Zeitraum 1991 – 1995, also ausnahmsweise vier Jahre).