Freiwilligendienst im HLNUG
Neues entdecken und für die Umwelt engagieren
Mit einem Freiwilligendienst können Sie sich für Ihre berufliche Zukunft orientieren und dabei für den Umweltschutz aktiv werden: Wir bieten das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) und den Bundesfreiwilligendienst (BFD) in den Bereichen Geologie, Boden, Luftreinhaltung, Gewässerökologie und Gewässergüte an. Dort sind Sie vor allem im Gelände beim Messen, Probenehmen, Kartieren und Prüfen dabei.
Mehr zu den Tätigkeiten finden Sie unter "Downloads".

Freiwilliges Ökologisches Jahr
Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) ist an Lernzielen orientiert und beihaltet überwiegend praktische Hilfstätigkeit. Damit hilft es bei der Orientierung und Persönlichkeitsbildung junger Menschen. Das FÖJ stärkt den nachhaltige Umgang mit Natur und Umwelt und das Umweltbewusstsein. Die Jugendlichen sollen einen möglichst umfassenden Einblick in die ökologischen Aufgabenstellungen des HLNUG erhalten. Dies kann am besten durch tatkräftige Mithilfe in dafür besonders geeigneten Bereichen geschehen.
Rahmenvereinbarung
Die Freiwilligen werden während ihrer Tätigkeit von einer Mentorin oder einem Mentor, der ihnen benannt wird, in dem Einsatzbereich begleitet. Die Freiwilligen werden zu den gesetzlich verpflichtenden Seminaren von insgesamt 25 Tagen während des FÖJ freigestellt. Dies sind in der Regel drei Blockwochen und zehn einzelne Tage oder fünf Blockwochen. Eine Seminarbefreiung aus dienstlichen Gründen kann grundsätzlich nicht gewährt werden.
Während des FÖJ erhalten die Freiwilligen in den ersten drei Monaten ein monatliches Taschengeld in Höhe von 300 Euro, ab dem vierten Monat erhöht sich das Taschengeld um 30 Euro (gültig ab 01.07.2013). Die Arbeitszeit beträgt wie bei den Vollzeitbeschäftigten des HLNUG 40 Wochenstunden. Dabei haben die Jugendlichen die Möglichkeit zur gleitenden Arbeitszeit und während des FÖJ einen Urlaubsanspruch von mindestens 24 Tagen (bei Volljährigkeit).
Nähere Informationen zum Freiwilligen Ökologischen Jahr und der Trägergesellschaft erhalten Sie im Internet unter www.volunta.de.

Bundesfreiwilligendienst
Alternativ zum FÖJ können Sie im HLNUG auch ein Bundesfreiwilligendienst (BFD) absolvieren, der sich überwiegend an den Tätigkeiten und Aufgaben des Freiwilligen Ökologischen Jahres orientiert. Einen entsprechenden Rahmenvertrag hat das HLNUG mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben in Köln abgeschlossen. Auch hier wird zwischen dem HLNUG und der Freiwilligen oder dem Freiwilligen im Einzelfall eine Vereinbarung abgeschlossen.
Rahmenvereinbarungen
Der BFD steht Männern und Frauen jeden Alters nach der Vollzeitschulpflicht offen und dauert in der Regel zwölf zusammenhängende Monate. Der Dienst dauert mindestens sechs Monate und höchstens 18 Monate. Der BFD ist grundsätzlich in Vollzeit zu leisten. Sofern die Freiwilligen älter als 27 Jahre sind, ist auch Teilzeit von mehr als 20 Wochenstunden möglich.
Die Freiwilligen erhalten ein Taschengeld in Höhe von aktuell 348 Euro (Höchstgrenze) monatlich (sechs Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung) zuzüglich einer zu vereinbarenden Essensgeldpauschale. Bei einem Freiwilligendienstes in Teilzeit reduziert sich das Taschengeld entsprechend der Wochenstunden.
Der gesetzliche Urlaubsanspruch im Kalenderjahr beträgt mindestens 24 Werktage. Dauert der BFD weniger als zwölf Monate, wird der Urlaubsanspruch pro Monat um ein Zwölftel des Jahresurlaubs reduziert; dauert es länger als zwölf Monate, wird er pro Monat um ein Zwölftel des Jahresurlaubs verlängert. Für Jugendliche unter 18 Jahren gelten längere Urlaubsansprüche nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz.
Weitere Informationen über den Bundesfreiwilligendienst finden Sie im Internet unter www.bundesfreiwilligendienst.de.