Neue Zuständigkeiten für Röntgenstrahlenschutz

Die behördlichen Zuständigkeiten für Röntgenstrahlenschutz, Nuklearmedizin und Strahlentherapie in Hessen wurden zum 01.01.2022 im Umweltressort zusammengeführt.
Das deutsche Strahlenschutzrecht wurde zum 01. Januar 2019 umfassend neu geregelt. Röntgenverordnung und alte Strahlenschutzverordnung wurden ersetzt durch Strahlenschutzgesetz und neue Strahlenschutzverordnung. Vor diesem Hintergrund hat die Hessische Landesregierung entschieden, die bislang getrennten behördlichen Zuständigkeiten für Röntgenstrahlenschutz (Sozialressort), Nuklearmedizin, Strahlentherapie und andere Strahlenschutzthemen (Umweltressort) zum 01.01.2022 zusammenzuführen.
Im Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie werden folgende Aufgaben zentral für Hessen wahrgenommen:
Erteilung von Teleradiologiegenehmigungen nach § 12 Abs.1 Nr. 4 StrlSchG i. V. m. § 19Abs.2 Nr. 3 StrlSchG
Anträge zur Erteilung einer Teleradiologiegenehmigung senden Sie bitte an das Funktionspostfach Teleradiologie-Genehmigung@hlnug.hessen.de.
Die für die Genehmigung einzureichenden Unterlagen entnehmen Sie der nachfolgenden „Checkliste“ Unterlagen-Teleradiologie-2022.pdf.
Hinweise zu den Kenntnissen im Strahlenschutz für das ärztliche Personal entnehmen Sie dem beigefügten Informationsblatt Infoblatt zum Erwerb der Kenntnisse in der Teleradiologie.pdf.
Erteilung von Fachkundebescheinigungen für Medizinphysik-Experten (MPE) nach § 47 StrlSchV
Anträge zur Erteilung von Fachkundebescheinigungen für Medizinphysik-Experten senden Sie bitte an das Funktionspostfach Fachkunde-MPE[at]hlnug.hessen.de.
Anerkennung von Strahlenschutzkursen im Bereich Medizin nach § 51 StrlSchV
Anträge zur Anerkennung von Strahlenschutzkursen im Bereich Medizin senden Sie bitte an das Funktionspostfach Kursanerkennung-Med[at]hlnug.hessen.de.
Der Vollzug der strahlenschutzrechtlichen Aufgaben wird unverändert bei den drei Regierungspräsidien in Kassel, Gießen und Darmstadt liegen, dort künftig in den Umweltabteilungen. Für technische Fragestellungen wird das Fachzentrum Röntgen beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie in Kassel eingerichtet.
Die Kontaktdaten für die Ansprechpartner und Aufgabenbereiche in den Regierungspräsiden, dem Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie sowie dem Hessischen Umweltministerium entnehmen dem nachfolgenden Informationsblatt Anschriften zuständiger Behörden.pdf.
Bestimmte Aufgaben verbleiben wie bisher bei den Landesärztekammern. Ebenso unberührt bleiben die Aufgaben der Ärztlichen und Zahnärztlichen Stelle Hessen im Bereich Qualitätssicherung in der Medizin. Oberste Landesbehörde in allen Strahlenschutzbelangen ist künftig das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz in Wiesbaden.