Emittentengruppe Industrie
Erhebungsmethode
Im Rahmen der Emittentengruppe Industrie werden Emissionen von Anlagen erfasst, die nach der 4. BImSchV genehmigungsbedürftig sind und deren Betreiber nach der 11. BImSchV verpflichtet sind, eine Emissionserklärung abzugeben. Wesentlicher Inhalt der Emissionserklärung sind Angaben zum Standort des Werkes, zu dessen Anlagen und Nebeneinrichtungen, zu den in diesen Anlagen gehandhabten Stoffen, den emissionsverursachenden Betriebsvorgängen und den daraus resultierenden Emissionen sowie Angaben zu den Quellen, über welche die Emissionen in die Atmosphäre abgeleitet werden. Für das Jahr 2016 wurden in Hessen Emissionserklärungen zu 916 Arbeitsstätten bzw. 1.242 Anlagen abgegeben.
Die von den Anlagenbetreibern abzugebenden Emissionserklärungen werden vom jeweils zuständigen Staatlichen Umweltamt entgegengenommen und nach einer maschinellen Plausibilitätsprüfung auf inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit geprüft. Anschließend werden die Daten dem hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie für Auswertungen zur Verfügung gestellt. Der gesamte Ablauf der Datenerhebung und –prüfung erfolgt über das im Internet zur Verfügung stehende System "Betriebliche Umweltdatenberichterstattung - BUBE-online"
Die genehmigungsbedürftigen Anlagen werden entsprechend dem Anhang zur 4. BImSchV in die folgenden zehn Bereiche eingeteilt:
- Wärmeerzeugung, Bergbau, Energie
- Steine und Erden, Glas, Keramik, Baustoffe
- Stahl, Eisen und sonstige Metalle einschließlich Verarbeitung
- Chemische Erzeugnisse, Arzneimittel, Mineralölraffination und Weiterverarbeitung
- Oberflächenbehandlung mit organischen Stoffen, Herstellung von bahnenförmigen Materialien aus Kunststoffen, sonstige Verarbeitung von Harzen und Kunststoffen
- Holz, Zellstoff
- Nahrungs-, Genuss- und Futtermittel, landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Verwertung und Beseitigung von Abfällen und sonstigen Stoffen
- Lagerung, Be- und Entladen von Stoffen und Gemischen
- Sonstige Anlagen (Motorenprüfstände, Textilveredelung etc.)
Landesweite, anlagenbezogene Emissionsdaten für das Teilkataster Industrie liegen für die Jahre 1992, 1994, 1996, 2000, 2004, 2008, 2012 sowie für 2016 vor (davor sind die Emissionen nur in vier Untersuchungsgebieten erhoben worden).
Das Teilkataster Industrie umfasst Emissionen von anorganischen und organischen Gasen sowie von Stäuben. In der folgenden Tabelle sind die für 2000, 2004, 2008, 2012 und 2016 erhobenen Industrie-Jahresemissionen aufgeführt.
Jahresemissionen der Industrie in Hessen (2000 bis 2016):
Komponenten | Emissionen [t/a] | ||||
---|---|---|---|---|---|
2000 | 2004 | 2008 | 2012 | 2016 | |
Anorganische Gase | |||||
Kohlendioxid (CO2) | 15.538.000 | 14.013.000 | 13.271.000 | 12.262.332 | 12.666.709 |
Kohlenmonoxid (CO) | 10.306 | 10.318 | 9.193 | 6.888 | 5.688 |
Stickstoffoxide (angegeben als NO2) | 16.358 | 15.485 | 11.637 | 11.991 | 11.834 |
Schwefeldioxid (SO2) | 4.721 | 3.808 | 2.925 | 2.649 | 2.177 |
Ammoniak (NH3) 2) | 87 | 86 | 82 | 52 | 81 |
Lachgas (N2O) | 593 | 382 | 254 | 251 | 221 |
weitere Gase | 514 | 451 | 525 | 409 | 346 |
Organische Gase | |||||
NMVOC1) | 5.032 | 4.169 | 4.151 | 3.332 | 3.059 |
Methan (CH4) 2) | 693 | 382 | 453 | 715 | 1.142 |
Stäube | |||||
Staub und Staubinhaltsstoffe | 3.389 | 2.670 | 2.128 | 1.970 | 1.930 |
davon Feinstaub PM10 | 2.227 | 1.550 | 1.183 | 957 | 963 |
1) flüchtige organische Verbindungen ohne Methan: Wert enthält geringen Methananteil
2) Emissionen aus Massentierhaltung sind nicht enthalten Stand: 04.2019
Das Emissionskataster Industrie ist das Teilkataster, das die größte Anzahl verschiedener Stoffe enthält. Die Stoffliste, aus der bei der Emissionserklärung die anzugebenden emittierten Stoffe ausgewählt werden, führt derzeit ca. 3.000 Einzelstoffe und Stoffgruppen auf. Das Teilkataster Industrie (2016) enthält 424 verschiedene Stoffe bzw. Stoffgruppen, die von den Betrieben emittiert werden. Von diesen 424 Stoffen sind ca. 60% den organischen Gasen, ca.30% den Stäuben und ca. 10% Prozent den anorganischen Gasen zuzuordnen.
Die industriellen Schadstoffemissionen sind in den achtziger und neunziger Jahren stark gesunken. Besonders wichtige Maßnahmen in diesem Zusammenhang waren die Entschwefelung und Entstickung bei Großfeuerungsanlagen sowie generell die Modernisierung von Produktionsverfahren und Fortschritte bei der Abluftreinigung.
In den letzten Jahren Zeit erfolgten weitere emissionsmindernde Maßnahmen aufgrund einiger Verordnungen und Verwaltungsvorschriften wie die
- Verordnung über Großfeuerungs- und Gasturbinenanlagen (13. BImSchV)
- Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV)
- Verordnung zur Begrenzung der Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen bei der Verwendung organischer Lösemittel in bestimmten Anlagen (31. BImSchV)
- Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft).
Wie in der Tabelle zu sehen ist, haben die Jahresemissionen von Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid, Staub bzw. PM10, NMVOC und Stickstoffdioxid seit 2000 weiter z.T. deutlich abgenommen. Allerdings stagnieren die Stickstoffdioxid-Emissionen seit 2008. Die Methan-Emissionen steigen seit 2004 kontinuierlich an.