Ziele der Altlastenbearbeitung
Gefährliche Stoffe auf ehemaligen Industriestandorten oder in Abfallablagerungen haben vielfach zu Verunreinigungen von Grundwasser und Boden geführt. Die Entstehung dieses bedenklichen Erbes kann teilweise bis in die Zeit der aufkommenden Industrialisierung zurückverfolgt werden. Der Umgang mit diesen Altlasten stellt für unsere Gesellschaft eine komplexe und langfristige Aufgabe dar.
Den Begriff “Altlasten” hat der Rat von Sachverständigen für Umweltfragen 1978 in einer Zeit geprägt, als durch zahlreiche Schadensfälle die ökologischen Folgen in das öffentliche Bewusstsein rückten. Etwa zur selben Zeit begann die damalige Hessische Landesanstalt für Umwelt damit, Altablagerungen systematisch aufzuspüren und in einem Kataster zu registrieren.
Zu Altlasten werden Altablagerungen und Altstandorte, wenn bereits Schadstoffe in die Umwelt gelangt sind oder sich auszubreiten drohen. Ihre Auswirkungen auf Wasser, Boden und Luft können die menschliche Gesundheit gefährden oder beeinträchtigen.
Im Bundes-Bodenschutzgesetz sind die Flächen, von denen Gefahren ausgehen oder ausgehen können, begrifflich bestimmt:
- Altablagerungen sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind.
- Altstandorte sind Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stilllegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf.
- Altlastverdächtige Flächen sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht schädlicher Bodenveränderungen oder sonstiger Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit besteht.
- Altlasten sind Altablagerungen und Altstandorte, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den Einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
- Schädliche Bodenveränderungen sind Beeinträchtigungen der Bodenfunktionen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeizuführen.
Die Grundsätze der Altlastenbearbeitung sind im Bundes-Bodenschutzgesetz sowie im Hessischen Altlasten- und Bodenschutzgesetz formuliert. Danach ist das Ziel des Bodenschutzes, die Funktionen des Bodens nachhaltig zu sichern oder wiederherzustellen. Dies beinhaltet insbesondere auch die Sanierung von schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten sowie von hierdurch verursachten Gewässerverunreinigungen. Die Sanierung ist so durchzuführen, dass dauerhaft keine Gefahren, erheblichen Nachteile oder erheblichen Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit entstehen.
Daraus leiten sich die Ziele der Altlastenbearbeitung ab, altlastverdächtige Flächen zu erfassen, zu untersuchen, zu bewerten und zu überwachen sowie Altlasten zu sanieren.
Die Sanierung und Wiedernutzung von Altlasten ist nicht nur durch das Altlasten- und Bodenschutzrecht geregelt. Erfolgreiches Altlastenmanagement hat vielmehr verschiedene Rechtsbereiche zu berücksichtigen. Zu nennen sind hier vor allem das Wasser- und das Abfallrecht; einen wichtigen Stellenwert haben aber auch die Regelungen zur Bauleitplanung und Bauordnung sowie zum Immissionsschutz.
Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
Im Mittelpunkt der Altlastenbearbeitung steht die Aufgabe, verunreinigte Flächen zu revitalisieren, für den Menschen wieder nutzbar zu machen und damit auch zur Sicherung der natürlichen Lebensgrundlagen beizutragen.
Dieses Ziel verpflichtet einen Sanierungsverantwortlichen, nicht nur eine aktuelle Gefahrensituation zu beseitigen, sondern einen eingetretenen Schaden auch dann zu beheben, wenn von ihm gegenwärtig keine weitere Gefahr ausgeht.
Sanierungen müssen allerdings auch ökonomisch akzeptiert werden. Deshalb sind in der Praxis die Schutzgüter menschliche Gesundheit und Grundwasser ausschlaggebend für die Entscheidung, ob eine Fläche saniert werden soll.
Andere Schutzgüter treten in der Bedeutung zurück. Letztlich stehen fast immer die Gesundheit und das Wohlbefinden der Menschen im Vordergrund der Betrachtung.