Industrie- und Gewerbeanlagenlärm

Die Geräusche von Industrie- und Gewerbeanlagen sind sehr vielfältig. Die Methoden zur Erfassung sowie die Regegelungen zur Beurteilung dieser Geräusche sind in der „Sechsten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm)“ geregelt.
Die TA-Lärm ist eine normenkonkretisierende Verwaltungsvorschrift zur Beurteilung der Umweltschädlichkeit von Geräuschen.