Flugverkehr
Regelungen zum Flugverkehrslärm sind im Gesetz zum Schutz gegen Fluglärm (FluLärmG) zu finden.
Zweck dieses Gesetzes ist es, bauliche Nutzungsbeschränkungen und baulichen Schallschutz zum Schutz der Allgemeinheit und der Nachbarschaft vor Gefahren, erheblichen Nachteilen und erheblichen Belästigungen durch Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen sicherzustellen.
- Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- Luftverkehrsordnung (LuftVO)
- Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO)
- Erste Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Verordnung über die Datenerfassung und das Berechnungsverfahren für die Festsetzung von Lärmschutzbereichen - 1. FlugLSV)
- Zweite Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zum Schutz gegen Fluglärm (Flugplatz-Schallschutzmaßnahmenverordnung - 2. FlugLSV)
- Landeplatz-Lärmschutz-Verordnung (Landeplatz-LärmschutzV)
- International Civil Aviation Organization (ICAO), Anhang 16, Band 1
- Bekanntmachung der Anleitung zur Datenerfassung über den Flugbetrieb (AzD) und der Anleitung zur Berechnung von Lärmschutzbereichen (AzB)
- DIN 45643 „Messung und Beurteilung von Fluggeräuschen“, 2011
- DIN 45684-1 „Akustik - Ermittlung von Fluggeräuschimmissionen an Landeplätzen - Teil 1: Berechnungsverfahren“, 2013
- DIN 45684-2 „Akustik - Ermittlung von Fluggeräuschimmissionen an Landeplätzen - Teil 2: Bestimmung akustischer und flugbetrieblicher Kenngrößen“, 2015