Freizeitanlagen
Bei der Nutzung von Freizeitanlagen ergeben sich die Anforderungen an den Lärmschutz aus der Anwendung der LAI-Freizeitlärmrichtlinie.
Neben der Definition von Freizeitanlagen und immissionsschutzrechtlicher Grundsätze werden in dieser Richtlinie auch Immissionsrichtwerte festgesetzt. Die LAI-Freizeitlärmrichtlinie wird in Hessen vom Hessischen Umweltministerium zur Anwendung empfohlen.
Literatur: