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Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie

Freizeitanlagen

Bei der Nutzung von Freizeitanlagen ergeben sich die Anforderungen an den Lärmschutz aus der Anwendung der LAI-Freizeitlärmrichtlinie.

Neben der Definition von Freizeitanlagen und immissionsschutzrechtlicher Grundsätze werden in dieser Richtlinie auch Immissionsrichtwerte festgesetzt. Die LAI-Freizeitlärmrichtlinie wird in Hessen vom Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat zur Anwendung empfohlen.