Lärmbelästigung in Hessen
Lärm zählt zu den am häufigsten genannten Umweltproblemen in Wohngebieten der Bevölkerung.
Dabei ist Lärm an sich kein physikalisches Phänomen. Die allgemeine Definition des Begriffs "Lärm" als "unerwünschter Schall" impliziert schon, dass erst die Wahrnehmung und Bewertung eines Geräusches durch betroffene Menschen ein Geräusch zum Lärm macht. Um nun Information über die Betroffenheit der Bevölkerung durch Lärm zu erhalten und hieraus Schwerpunkte für die
Lärmminderungspolitik ableiten zu können, bietet es sich an, die Menschen nach ihrer Lärmbetroffenheit zu befragen.
Nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz ist die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft vor erheblicher Belästigung durch schädliche Umwelteinwirkungen (und dazu gehören auch Lärmgeräusche) zu schützen. Entsprechend gilt es, das Ausmaß der Lärmbelästigung in der Bevölkerung kennen zulernen.
Zu diesem Zweck hat das Land Hessen - vertreten durch das Hessische Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz (HMUELV) - die Durchführung einer repräsentativen Umfrage zur Lärmbelästigung der Bevölkerung von Hessen in Auftrag gegeben. Die Befragung wurde von Mitte Juli bis Anfang Oktober 2004 in Form telefonischer Interviews durchgeführt.
1500 auswertfähige, telefonische Interviews - 500 in jedem der drei Regierungsbezirke Darmstadt, Gießen, Kassel - waren zu realisieren.