Vogelschutzrichtlinie Monitoring

Das seit 2008 ins Leben gerufene Team arbeitet für die Abteilung Naturschutz des HLNUG. Im Auftrag der Regierungspräsidien führen unsere Vogelförster landesweit die Grunddatenerhebung (Freilanderfassung) in Vogelschutzgebieten durch. Ergänzend erfolgt eine Fotodokumentation und eine Literaturrecherche.
Diese Daten werden im Einzelnen erfasst und kartiert
- Habitatstrukturen im Wald und Offenland
- Maßgebliche Vogelarten
- Gefährdungen und Beeinträchtigungen
- Vorschläge zur Maßnahmenplanung
Monitoring
Unerlässlich für die richtliniengemäße Entwicklung der Vogelschutzgebiete ist eine periodische Bestandsaufnahme (Monitoring) und eine darauf aufbauende Überprüfung (Erfolgskontrolle) eingeleiteter Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen. Zielführend ist dabei die Ausnutzung der Gebiets-, Arten- und Methodenkenntnisse der Vogelförster.
Beratung von Dienststellen und Grundstücksbesitzern, Öffentlichkeitsarbeit
Basierend auf unserer örtlichen Gelände- und Artenkenntnis beraten wir Dienststellen und Grundbesitzer bei Fragen bezüglich der Auswirkungen (Erheblichkeit) von Maßnahmen auf die maßgeblichen Vogelarten und formulieren Vorschläge zur Förderung dieser Arten. Mit Vorträgen, Schulungen und Veröffentlichungen wollen wir die Sensibilität für Natura 2000 erhöhen.
Konzeptionelle Mitwirkung
Vogelschutzbelange vertreten wir in verschiedensten (Naturschutz) Arbeitskreisen, insbesondere zur Waldbehandlung und bei der Erstellung von Leitlinien und Arbeitsanweisungen. Dabei erfolgt eine enge Abstimmung mit der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen.