Artberatung für ausgewählte Vogelarten des Offen- und Halboffenlandes
2008 hat das Hessische Umweltministerium die Staatliche Vogelschutzwarte mit der Erstellung von ersten Artenhilfskonzepten für Brutvogelarten beauftragt, die sich in Hessen in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden. Bisher liegen für 31 Brutvogelarten mit ungünstigen Erhaltungszuständen, darunter viele stark gefährdetete oder vom Aussterben bedrohte Arten, Artenhilfskonzepte vor. In diesen werden artspezifische Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen vorgestellt, durch deren Umsetzung die jeweils betroffenen Brutvogelarten wieder in einen günstigen Erhaltungszustand gebracht werden können.
In der Regel verfolgen die in den Artenhilfskonzepten ausgearbeiteten Maßnahmenvorschläge den Erhalt und die Wiederherstellung geeigneter Brut- und Nahrungshabitate. Um eine möglichst effektive Maßnahmenumsetzung sicherzustellen, arbeitet die Staatliche Vogelschutzwarte seit 2013 mit Artexperten zusammen, die sich bestens mit der Ökologie und den Ansprüchen der Zielvogelarten auskennen. Diese können von Behörden (Regierungspräsidien, Untere Naturschutzbehörden, Landwirtschaftsämtern), Landschaftspflegeverbänden, Landesbetrieben, Bewirtschaftern, Flächeneigentümern und Naturschutzverbänden zur Unterstützung im Rahmen der Maßnahmenplanung und –umsetzung kostenlos bei der Staatlichen Vogelschutzwarte angefordert werden. Das Aufgabenspektrum der Artberater umfasst sowohl die Beratung bei der gebietsbezogenen Umsetzung von praxistauglichen Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen als auch die Erfassung lokaler Brutbestände und die Weitermeldung von Neststandorten an die jeweils zuständigen Behörden und Bewirtschafter, um die Gefahr bewirtschaftungsbedingter Brutverluste zu minimieren.
Die Artberatung der Staatlichen Vogelschutzwarte stellt ein höchst effizientes Instrument zur zielgerichteten Umsetzung von Artenhilfskonzepten dar und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung von Ziel I der Hessischen Biodiversitätsstrategie: „Die Verschlechterung der relevanten Natura 2000-Lebensräume und –Arten wird gestoppt und eine Verbesserung des Erhaltungszustandes erreicht“.
In diesem Jahr bietet das Land Hessen über die Staatliche Vogelschutzwarte eine Artberatung für folgende Arten bzw. Artengruppen des Offen- und Halboffenlandes an:
- Grauammer
- Haubenlerche
- Braunkehlchen
- Wiesenpieper
- Wiesenlimikolen (v. a. Kiebitz, Bekassine, Brachvogel, Uferschnepfe)
- Seltene Rallen (v. a. Wachtelkönig, Tüpfelsumpfhuhn, Kleines Sumpfhuhn, Zwergsumpfhuhn)
- Streuobst-Charakterarten (v. a. Gartenrotschwanz, Wendehals, Steinkauz)
- Wiedehopf
- Raubwürger
- Steinschmätzer
- Vögel an Sonderstandorten (v. a. Uferschwalbe, Flussregenpfeifer, Bienenfresser)
Hintergrund
Mit dem landesweiten Hilfsprogramm für windenergiesensible Arten baut die Landesregierung den Schutz des Rotmilans weiter aus. Ziele des Hilfsprogramms sind die Etablierung von 300 Horstschutzzonen für aktiv genutzte Horste, die Durchführung eines landesweiten Monitorings zum Reproduktionserfolges des Rotmilans und einer Erstellung bzw. Umsetzung von lebensraumaufwertenden Maßnahmen für den Rotmilan.
Die Beratertätigkeiten „Rotmilan 2024“ tragen zur Unterstützung der Ziele des Hilfsprogrammes bei. Hierbei sind insgesamt vier Beraterverträge für die Region Nordhessen, Mittelhessen und Südhessen (Taunus und Odenwald) vorgesehen.
Beratungsleistung
Zu den Aufgaben der Beratung zählen:
- Kontrolle ggf. Präzisierung von bekannten Horsten des Rotmilans. Mit dieser Aufgabe unterstützt der Berater Vertreter von Hessen Forst oder Regierungspräsidien, die für die Etablierung von Horsschutzzonen im Staats-, Kommunal- und ggf. Privatwald zuständig sind.
- Bruterfolgskontrolle von bekannten Rotmilanhorsten, die im Rahmen des Reproduktionsmonitorings jährlich kontrolliert werden.
- Unterstützung bei der Umsetzung von lebensraumaufwertenden Maßnahmen für den Rotmilan, welche aus dem bereits bestehenden Artenhilfskonzept (Rotmilan) entnommen werden können oder aus bestehenden Gebietsstammblättern.
- optional: gelegentliches Aufsuchen von neuen Rotmilanhorsten. Diese Aufgabe ist je nach Auslastung des Beraters wahrzunehmen und am besten mit der Feldarbeit des Reproduktionsmonitorings zu kombinieren.
Die Beratung kann von Behörden und Forstämtern, die für die Umsetzung von Maßnahmen zuständig sind, in Anspruch genommen werden. Zusätzlich kann die Beratung von Waldbesitzern (Kommunen und private Grundstückseigentümern) genutzt werden.