
Für 2025 bietet das Land Hessen über die Staatliche Vogelschutzwarte eine Artberatung für folgende Arten bzw. Artengruppen des Offen- und Halboffenlandes an:
- Grauammer
- Braunkehlchen
- Wiesenpieper
- Wiesenlimikolen (v. a. Kiebitz, Bekassine, Brachvogel, Uferschnepfe)
- Seltene Rallen (v. a. Wachtelkönig, Tüpfelsumpfhuhn, Kleines Sumpfhuhn, Zwergsumpfhuhn)
- Streuobst-Charakterarten (v. a. Gartenrotschwanz, Wendehals, Steinkauz)
- Wiedehopf
- Steinschmätzer
- Raubwürger
- Vögel an Sonderstandorten (v. a. Uferschwalbe, Flussregenpfeifer, Bienenfresser)
2008 hat das Hessische Umweltministerium die Staatliche Vogelschutzwarte mit der Erstellung von ersten Artenhilfskonzepten für Brutvogelarten beauftragt, die sich in Hessen in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden. Bisher liegen für 31 Brutvogelarten mit ungünstigen Erhaltungszuständen, darunter viele stark gefährdetete oder vom Aussterben bedrohte Arten, Artenhilfskonzepte vor. In diesen werden artspezifische Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen vorgestellt, durch deren Umsetzung die jeweils betroffenen Brutvogelarten wieder in einen günstigen Erhaltungszustand gebracht werden können.
In der Regel verfolgen die in den Artenhilfskonzepten ausgearbeiteten Maßnahmenvorschläge den Erhalt und die Wiederherstellung geeigneter Brut- und Nahrungshabitate. Um eine möglichst effektive Maßnahmenumsetzung sicherzustellen, arbeitet die Staatliche Vogelschutzwarte seit 2013 mit Artexperten zusammen, die sich bestens mit der Ökologie und den Ansprüchen der Zielvogelarten auskennen. Diese können von Behörden (Regierungspräsidien, Untere Naturschutzbehörden, Landwirtschaftsämtern), Landschaftspflegeverbänden, Landesbetrieben, Bewirtschaftern, Flächeneigentümern und Naturschutzverbänden zur Unterstützung im Rahmen der Maßnahmenplanung und –umsetzung kostenlos bei der Staatlichen Vogelschutzwarte angefordert werden. Das Aufgabenspektrum der Artberater umfasst sowohl die Beratung bei der gebietsbezogenen Umsetzung von praxistauglichen Erhaltungs- und Entwicklungsmaßnahmen als auch die Erfassung lokaler Brutbestände und die Weitermeldung von Neststandorten an die jeweils zuständigen Behörden und Bewirtschafter, um die Gefahr bewirtschaftungsbedingter Brutverluste zu minimieren.
Die Artberatung der Staatlichen Vogelschutzwarte stellt ein höchst effizientes Instrument zur zielgerichteten Umsetzung von Artenhilfskonzepten dar und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung von Ziel I der Hessischen Biodiversitätsstrategie: „Die Verschlechterung der relevanten Natura 2000-Lebensräume und –Arten wird gestoppt und eine Verbesserung des Erhaltungszustandes erreicht“.