Natura 2000
Natura 2000 ist ein zusammenhängendes Netz von Schutzgebieten innerhalb der Europäischen Union, das seit 1992 nach den Maßgaben der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (Richtlinie 92/43/EWG, kurz FFH-Richtlinie) errichtet wird. Sein Zweck ist der länderübergreifende Schutz gefährdeter wildlebender heimischer Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume. In das Schutzgebietsnetz werden auch die gemäß der Vogelschutzrichtlinie (Richtlinie 79/409/EWG) ausgewiesenen Gebiete integriert
Gebiete und Gebietskarten
In Hessen sind 637 Natura 2000 Gebiete auf 442.867 ha Fläche ausgewiesen.
Grunddatenerhebung
Die Grunddatenerhebung dient der Dokumentation und Bewertung sowie als Grundlage für die laufenden Überwachungen des Erhaltungszustandes.
Monitoring und Berichtspflicht
Rot, Gelb, Grün - was bedeutet die Ampel im Bericht nach Artikel 17 der FFH-Richtlinie?
Vogelschutzrichtlinie Monitoring
Unerlässlich für die richtliniengemäße Entwicklung der Vogelschutzgebiete ist eine periodische Bestandsaufnahme (Monitoring) und eine darauf aufbauende Überprüfung (Erfolgskontrolle).