Öko-Regelung 5
Artenreichtum im Grünland wird belohnt!
Neue Broschüre zur Bestimmung von Kennarten nach Öko-Regelung 5
Landwirtschaftsbetriebe, die bunte Blumenwiesen erhalten, leisten einen wertvollen Beitrag für die Biodiversität und zur Gesunderhaltung unserer Umwelt. Dieser Einsatz soll nun durch ein neues Förderprogramm belohnt werden.
Anstelle wie bisher eine Entschädigung für die Einhaltung von Bewirtschaftungsauflagen bereitzustellen, erfolgt die Honorierung nun ergebnisorientiert: Betriebe bekommen eine Förderprämie für diejenigen Flächen ausgezahlt, auf denen sie mindestens vier repräsentative Arten des Extensivgrünlands nachweisen können.
Für diese sogenannten „Kennarten“ liegt nun eine bildreiche Broschüre vor, welche Landwirtinnen und Landwirte bei der Fördermittelbeantragung unterstützt. Diese dient nicht nur als Bestimmungshilfe, sondern erläutert auch die Abgrenzung zu ähnlich aussehenden Pflanzen, welche die Förderkriterien nicht erfüllen. Zusätzlich finden sich Hinweise zur korrekten Erfassung und Dokumentation gemäß den aktuellen Fördervoraussetzungen.
Die Broschüre mit dem Titel „Kennart?- Erkenn ich! - Bestimmungshilfe für hessische Kennarten der Öko-Regelung 5“ wurde in Kooperation des Hessischen Landesamts für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) mit dem Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) gemeinsam mit dem Projekt „Schaf schafft Landschaft“ der Universität Kassel erarbeitet. Kostenlose Exemplare sind bei den für die landwirtschaftliche Förderung zuständigen Landkreisen oder digital im Downloadbereich rechts und unter llh.hessen.de/unternehmen/agrarpolitik-und-foerderung/ erhältlich.