Tiere und Pflanzen

Hessens biologische Vielfalt
Tier- und Pflanzenarten der FFH-Richtlinie in Hessen
Für die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) wurden europaweit Tier- und Pflanzenarten ausgewählt, für die die EU-Mitgliedsstaaten Schutzgebiete ausweisen (Arten des Anhangs II der FFH-RL) und Maßnahmen zu deren langfristigen Erhalt durchführen (Arten des Anhangs IV der FFH-RL).
In Hessen kommen insgesamt rund 140 nach der europäischen Naturschutzrichtlinie geschützte Arten der Anhänge II, IV und V vor. Hierzu zählen sowohl seltene Säugetiere wie die Wildkatze und der Feldhamster wie auch einige bekannte Amphibien-, Fisch-, Schmetterlings- und Käferarten wie der Kammmolch, der Lachs oder der Hirschkäfer. Aber auch wenig beschriebene Arten wie das Kugel-Hornmoos oder der Veilchenblaue Wurzelhalsschnellkäfer gehören dazu.

Die Arnika ist eine von rund 140 FFH-Arten in Hessen