Fragen und Antworten

+++Vogelschutz praktisch+++
Es waren die Vögel, deren Schicksal uns Menschen am ersten und am meisten anrührte und für die aus Sorge um ihr Fortbestehen der Deutsche Bund für Vogelschutz, jetzt NABU, sowie die Vogelschutzwarten gegründet wurden. Damit zählen die Staatlichen Vogelschutzwarten mit ihrer langjährigen Tradition, in Thüringen sind es fast 100 Jahre, wir existieren über 80 Jahre, zu den ältesten Naturschutzeinrichtungen Deutschlands.
"Das Beobachten und die Untersuchung von Vögeln ist ein ganz besonderer Beitrag zur Einschätzung unserer Umwelt. Vögel sind besser untersucht als jede andere Tier- und Pflanzengruppe. Sie haben einen besonderen Stellenwert in vielen Kulturen der ganzen Welt. Sie dienen auch als biologische Indikatoren, die uns die Auswirkungen der Umweltveränderungen aufzeigen. Vögel zu verstehen ist ein Anfang, die Welt zu verstehen". Diese nachdenkenswerten Worte schrieb Christoph Imboden, ehemaliger Generalsekretär von BirdLife International in seinem Vorwort für das "Jahrhundertwerk" "Handbook of the Birds of the World". Hieran lässt sich lückenlos der Auftrag des Vogelschutzes und der Vogelschutzwarten anknüpfen.
Grundsätzliches Ziel ist die Erhaltung und Förderung der typischen Brut- und Gastvogelwelt und ihrer Lebensräume. Alle Schutzmaßnahmen für die gefährdeten Vogelarten lassen sich nahezu ausschließlich nur über die Erhaltung sowie gezielte Verbesserung ihrer Lebensräume erreichen. Mit dieser Vorgabe ist ein moderner Vogelschutz weder auf Artenhilfsmaßnahmen wie das An- und Ausbringen von Nist- oder Futterhilfen, noch auf den Schutz weniger naturnaher - und damit oft auch konfliktärmerer - Lebensraumtypen zu beschränken. Die erforderlichen Vogelschutz-/Naturschutzziele sind vielmehr nur erreichbar, wenn es gelingt, diese den Nutzern der Kulturlandschaft - von Land-, Forst- und Wasserwirtschaft, Jagd und Fischerei bis hin zu den Kommunen, der Industrie sowie allen Bürgerinnen und Bürgern verständlich zu machen. Die erforderlichen Maßnahmen sind dabei nur teilweise über den Verordnungsweg vollziehbar. Vieles bleibt davon abhängig, ob die Anliegen des Vogel- und Naturschutzes Allgemeingut werden können und ob es uns gelingt die Naturnutzer zur Mitarbeit zu bewegen.
Unsere Vögel - empfindliche Messinstrumente für den Zustand unserer Umwelt
Als ein zentraler Indikator für den Zustand von Natur und Landschaft hat sich in Deutschland die Bestandsentwicklung repräsentativer Vogelarten herauskristallisiert. In enger Zusammenarbeit von Vogelkundlern und Naturschutzkennern sind auf Ebene der Bundesländer und des Bundes entsprechende Indikatoren methodisch entwickelt worden. Denn Vögel eignen sich aus mehreren Gründen besonders für eine zusammenfassende Trendaussage:
- Viele Vogelarten haben aus ökologischer Sicht einen hohen Indikatorwert für Veränderungen in der Landschaft
- Sie reagieren darüber hinaus mehr oder weniger stark auf anthropogene Störungen, auf bauliche Anlagen oder Verkehr
- Sie sind besonders bekannt und populär und vergleichsweise gut erfassbar
- Und für keine andere Tiergruppe gibt es daher ein so großes Potenzial an Beobachtern, die ehrenamtlich Daten erheben
- Infolgedessen gibt es auch für keine andere Tiergruppe eine vergleichbar gute Datengrundlage
Biologisch betrachtet, macht das Füttern der Vögel im Winter wenig Sinn. Alle bei uns überwinternden Vogelarten sind an die kalte Jahreszeit angepasst. Das Füttern an bestimmten Orten hat zudem ein unnatürlich gehäuftes Auftreten von Vögeln auf engem Raum zur Folge. Dadurch erhöht sich das Risiko, dass ansteckende Krankheiten leichter übertragen werden. Im übrigen ist längst bewiesen, dass die Winterfütterung auf das Überleben und die Häufigkeit von Vogelarten praktisch keinen Einfluss hat. Auch eine ausgewogene Futtermischung kann das tierische Eiweiß in Form von überwinternden Insekten(larven) nicht ersetzen, das Vögel für ihr Wohlbefinden und das erfolgreiche Brutgeschäft im folgenden Frühjahr benötigen.
Daher bedeutet Winterfütterung weder eine echte Überlebenshilfe, noch auf den ersten Blick besondere Naturschutzleistung. Wenn wir bei der Winterfütterung aber unsere Freude an den Gefiederten oder die Möglichkeit eines Zugangs zur Natur für alte Menschen und Kinder im Auge haben, macht das maßvolle Füttern dennoch einen Sinn.
Nur bei wirklich kaltem Wetter sollte Futter angeboten werden. Bei strengem Frost mit Nachttemperaturen unter -5°C, geschlossener Schneedecke, Eis oder Raureif. Im Spätherbst und im frühen Winter finden Vögel ihre Nahrung in Form von Samen aller Art, Beeren und Insekten, die als Puppen, Larven oder Eier überwintern. Damit tragen sie zum natürlichen Gleichgewicht der Arten bei. Bei der Auswahl von Futterhäuschen oder Futtergeräten ist v.a. auf Hygiene zu achten. Das Futter soll trocken bleiben, da es sonst verdirbt. Futterhäuser oder Futtersilos müssen deshalb so gebaut und angebracht sein, dass ihr Futter nicht von Schnee oder Regen durchnässt werden kann.
Ebenso sind Vogelhäuschen vorzuziehen, wo die Vögel nicht in das dargebotene Futter koten können. Der Handel bietet Körner-Fett-Gemische wie Meisenringe, -glocken und -knödel an, die einfach an Baumästen im Garten oder am Fenster aufgehängt werden können. Sie haben gegenüber Futterhäuschen den Vorteil, dass keine Nahrungsreste entstehen. Das Fett schützt zudem die Körner oder Flocken der Mischung vor Nässe. Für Bodenvögel wird eine Mischung in flache Schalen oder Blumentopfuntersetzer gestrichen und an wettergeschützten Futterplätzen aufgestellt. Wasser darf den Vögeln im Winter nicht gereicht werden. Die Gefahr, dass ihr Gefieder durchnässt wird, ist viel größer als der Durst, den Vögel leicht durch Raureif, Schnee oder Tau stillen.
Obwohl sehr beliebt bei Jung und Alt, ist das Füttern von halbzahmen Wasservögeln an Park- und Stadtgewässern besonders problematisch. Überfütterte und falsch ernährte Tiere werden leicht krank. Und in unseren dicht bevölkerten Teichen breiten sich Krankheiten schnell aus. Wie wir zum Leben Sauerstoff in der Atemluft benötigen, brauchen Fische und andere Wassertiere im See den Sauerstoff, der zudem mit Erwärmung des Gewässers darin immer weniger gespeichert wird. Dazu kommt ein weiteres Problem vieler Seen und Teiche in der Stadt: zu viele Nährstoffe im Wasser - und damit noch weniger "Luft" zum Atmen. Diese Nährstoffe werden als Futter für Enten und Fische - meist Brotreste - ins Wasser geworfen. Vieles davon wird gefressen - aber ein großer Teil bleibt übrig. Es wird von Bakterien im Wasser abgebaut, die dabei wieder den ohnehin knappen Sauerstoff verbrauchen. Algen entwickeln sich üppig in solchen "überdüngten" Gewässern, auch sie werden später abgebaut - wieder unter Sauerstoffverbrauch.
Zuerst wird es dann für Fische und andere Wassertiere gefährlich: Sie ersticken, wenn der See "umkippt". Im schlimmsten Fall, wenn der Sauerstoff verbraucht ist und immer noch zuviel Futter vorhanden ist, beginnt es im Schlamm und im Wasser zu faulen. Dabei können sich Gifte bilden, an denen sogar Wasservögel sterben. Zum Beispiel an "Botulismus". Auch um das Risiko der Ausbreitung der Vogelgrippe zu minimieren, sollte grundsätzlich auf das Füttern von Wasservögeln verzichtet werden. Die Freude am Beobachten der oft bunten Wasservogelschar bleibt uns dagegen unbenommen!
In der Brutzeit bringt man uns, den Tierschutzvereinen oder den Vogelpflegestationen junge Vögel, die angeblich aus dem Nest gefallen oder von den Eltern verlassen sein sollen. Tatsächlich vermittelt so ein hilflos erscheinender, scheinbar kläglich herumsitzender, gerade flügge gewordener Jungvogel leicht den Eindruck, dass er ohne unsere Hilfe verloren ist. Oft wird das Vögelchen mit nach Hause genommen und erst nach fehlgeschlagenen Fütterungsversuchen sachkundiger Rat gesucht. Tatsächlich ist in den meisten Fällen der am Boden sitzende Jungvogel gar nicht elternlos. Sein jämmerlich erscheinendes, oft länger anhaltendes Rufen ist nichts anderes als ein Bettellaut, der die akustische Verbindung zu dem in der Nähe nach Futter suchenden Altvogel herstellt. Der Altvogel wird sich dem Jungen aber nur dann nähern, wenn keine Gefahr für ihn besteht. Der in der Nähe des Jungvogels stehende Mensch stellt aus Altvogel-Sicht ein erhöhtes Risiko dar. Deshalb wird sich der Altvogel mit dem Futter im Schnabel solange versteckt aufhalten, bis wir uns entfernen. Schnell wird danach das nach Nahrung rufende Junge gefüttert und durch entsprechende Laute in ein nahes Versteck gelockt.
Sitzt der Jungvogel jedoch auf einer befahrenen Straße oder einem Radweg, dann sollte man ihn aufnehmen und in ein nahe gelegenes Gebüsch bringen, auf einen Ast, ein Garagendach oder eine Wiese setzen. Unser Anfassen schadet entgegen landläufiger Meinung überhaupt nicht. Die meisten Vogelarten haben gegenüber den Säugetieren einen ausgesprochen schlechten Geruchssinn, so dass ein Anfassen nicht zum Verstoßen führt. Ist man sich unsicher, ob Altvögel in der Nähe sind, sollte man den Jungvogel noch einige Zeit aus der Entfernung beobachten. In der Regel kehren Elternvögel innerhalb einer Stunde zu ihrem Jungen zurück. Für den Fall, dass die Altvögel aus irgend einem Grund nicht mehr füttern, sollte man bei uns um fachlichen Rat suchen und den Kleinen in einer behördlich genehmigten Vogelauffang- und Pflegestation abgeben.
Weitere Informationen hierzu finden Sie auch unter Wildvogelhilfe - Aufzucht Jungvögel
Immer wieder kommt es vor, dass sich Vögel verletzen und von besorgten Bürgern aufgenommen werden, die dann nicht wissen, was sie mit dem Tier tun sollen. Hier einige Tipps:
- Wenn ein Vogel gegen eine Scheibe geflogen ist und benommen am Boden sitzt, genügt es oftmals, ihn in einen kleinen dunklen Pappkarton zu setzen und abzuwarten. Schon nach einigen Stunden entscheidet es sich, ob der Vogel wieder gesund wird oder so stark geschädigt war, dass er stirbt. Hier kann in der Regel auch kein Tierarzt helfen. Wenn er die Nacht überlebt, ist er am nächsten Morgen meist so fit, dass er dann schon wieder frei gelassen werden kann.
- Wenn ein Vogel Opfer des Straßenverkehrs geworden ist, sind meist Brüche auszukurieren. Hier empfiehlt sich die Abgabe an eine staatlich anerkannte Auffang- oder Pflegestation, die meist von einem Tier- oder Naturschutzverband betrieben wird. Die Vogelschutzwarte hat - in Rücksprache mit den Oberen Naturschutzbehörden des Landes Hessen - ein Merkblatt erarbeitet, das - neben Hinweisen zur Beantragung und zum Betrieb von Auffang- und Pflegestationen und einer Muster-Bauanleitung - auch eine Übersicht über die derzeit anerkannten Stationen in Hessen beinhaltet
- Matte oder apathisch herumsitzende Vögel können entweder stark abgemagert sein (z. B. infolge Nahrungsmangel, Parasiten, Krankheiten) oder Vergiftungserscheinungen aufweisen. Auch diese Vögel müssen behandelt werden und gehören zum Tierarzt oder in eine anerkannte Auffang- oder Pflegestation. Diesen Tieren sollte man durchaus gutgemeinte, aber meist erfolglose eigene "Experimente" ersparen.
Weitere Informationen finden Sie auch unter Wildvogelhilfe - Altvögel richtig pflegen
Ganze Generationen von Vogelschützern beschäftigten sich mit der Entwicklung von künstlichen Nisthilfen, die den speziellen Bedürfnissen der einzelnen Vogelarten gerecht werden sollten. Die ersten Nistkästen entstanden bereits Ende des 19. Jahrhunderts. Bekannt wurde vor allem die 1897 entwickelte "v. Berlep'sche Höhle", die man den Spechthöhlen nachempfunden hatte und die aus einem ausgehöhlten Holzstamm mit relativ kleinem Innenraum bestand. Der später entwickelte Kasten aus Holzbrettern hatte einen wesentlich größeren Innenraum und wurde von den meisten Höhlenbrütern vorgezogen. Nach dem 2. Weltkrieg wurden die sehr witterungsbeständigen Holzbeton-Nisthöhlen entwickelt, die es heute in ganz unterschiedlichen Ausführungen auf dem Markt gibt. Aber auch selbstgebaute Nistkästen aus Holz erfreuen sich noch großer Beliebtheit. Dafür gibt es zahlreiche Bauanleitungen für jeden Geschmack und fast jede Situation. Niststeine, die ins Mauerwerk eingebaut werden, haben sich ebenfalls als Brutplätze für verschiedene höhlen- und halbhöhlenbrütende Vogelarten bewährt (Blaumeise bis Hausrotschwanz).
Ein Kasten sollte so konstruiert sein, dass die Vorderseite zur Kontrolle und Reinigung leicht geöffnet werden kann. Durch kleinere Fluglöcher lassen sich größere Konkurrenten fern halten. Kästen mit Fluglochdurchmesser von 26 mm können nur von kleineren Vögeln wie Blau-, Tannen- oder Sumpfmeisen besetzt werden. Kohlmeisen und Kleiber benötigen einen Fluglochdurchmesser von mindestens 32 mm, Stare einen von 45 mm. Es gibt Kästen mit großen Öffnungen oder mehreren Öffnungen für Halbhöhlen- und Nischenbrüter, Kästen mit seitlichem Einflugloch für Baumläufer und besonders große Kästen für Eulen und Hohltauben. Um sicher zu sein, dass das Nistgerät auch wirklich für die Jungenaufzucht geeignet ist, sollte man beim Kauf auf das Prüfzeichen achten, das durch die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft vergeben wird. Durch die Prüfung, bei der z.B. die Wärmeleitung und die Wasseraufnahmefähigkeit des Werkstoffs getest werden, sollen unbrauchbare Geräte vom Markt gehalten werden, etwa solche aus glattem Plastikmaterial ohne Poren.
Nisthilfen sollten nur dort angebracht werden, wo Vögel genügend natürliche Nahrung für ihren Nachwuchs finden und wo sie einigermaßen störungsfrei brüten können. Nistkästen können bei günstiger Umgebung durchaus in Siedlungsgebieten aufgehängt werden. Man sollte jedoch auch auf eine naturnahe Gestaltung des Hausumfeldes und des Gartens achten und auf Insektizide und andere Umweltgifte im Garten verzichten. Eigentlich können Nistgeräte zu jeder Jahreszeit angebracht werden. Da viele Vögel ihren späteren Brutplatz schon im Herbst oder Winter festlegen und einige Arten (z.B. Meisen) dann auch schon in den Höhlen nächtigen, ist es besonders Erfolg versprechend, Nistkästen im Herbst anzubringen. Auf Grundstücken, die nicht allgemein zugänglich sind, können die Nistkästen zwecks leichterem Kontrollieren und Reinigen in Augenhöhe aufgehängt werden.
An Bäumen werden Nistkästen entweder über einen Ast mit einem Bügel gehängt, oder mit einem Aluminiumnagel am Stamm befestigt. Das Flugloch eines Nistkastens sollte nicht zur Wetterseite weisen. Eine sorgfältige Ausrichtung nach Südosten ist nicht unbedingt nötig. Der Kasten sollte aber weder ganztägig im Schatten hängen, noch von der prallen Mittagssonne getroffen werden. Damit keine Niederschläge ins Innere gelangen können, muss der Kasten entweder gerade oder leicht nach vorn geneigt aufgehängt werden.
Hierbei ist zunächst zu klären, ob es sich um einen geschlossenen oder offenen Ring handelt. Geschlossene Ringe werden von Züchtern schon jungen Vögeln über den Fuß gestreift. Offene Ringe werden im Rahmen der wissenschaftlichen Vogelberingung verwendet und mittels einer Ringzange an den Beinen von Wildvögeln angebracht.
Bitte machen Sie zu Ihrem Fund folgende Angaben:
- Vollständige Aufschrift auf dem Ring
- Vogelart
- Fundort (Gemeinde - Ortsteil, Kreis, Bundesland)
- Funddatum
- Fundumstände (Ist der Vogel lebend, verletzt oder tot? Wie umgekommen? Nur Ring gefunden etc.)
Wenn sie den Ring einsenden wollen: Bitte flach drücken und mit Tesafilm auf festes Papier kleben. Lose eingesandte Ringe drücken sich meist durch den Umschlag und gehen leicht verloren.
Ansprechpartner für die wissenschaftliche Vogelberingung sind die deutschen Beringungszentralen
Für Norddeutschland (inkl. Hessen):
Institut für Vogelforschung
"Vogelwarte Helgoland"
An der Vogelwarte 21
D-26386 Wilhelmshaven
Tel.: +49 4421 9689 0
Fax: +49 4421 9689 55
Email: ring@ifv-vogelwarte.de
Homepage: http://www.ifv-vogelwarte.de/das-institut.html
Für Süddeutschland (inkl. Rheinland-Pfalz und Saarland):
Max-Planck-Institut für Ornithologie
Vogelwarte Radolfzell
Schlossallee 2
D-78315 Radolfzell-Möggingen
Tel.: +49 (0)7732 1501 - 0
Fax.:+49 (0)7732 1501 - 69
E-mail: fiedler@vowa.ornithol.mpg.de
Homepage: www.orn.mpg.de
Für Ostdeutschland:
"Beringungszentrale Hiddensee"
An der Mühle 4
17493 Greifswald
Tel.: (03834) 88766-13
Fax: (03843) 7779259
Email: beringungszentrale@lung.mv-regierung.de
Homepage: www.beringungszentrale-hiddensee.de
Auf dieser Seite www.euring.org können Sie sich Ringtypen anschauen und auch gleich entsprechende Meldungen im Rahmen eines "online-Formulars" abgeben. Auch Ringe ausländischer Beringungszentralen können über die o.g. Adressen gemeldet werden. Jeder Ringfundmelder erhält automatisch Auskunft über die Herkunft des von ihm gefundenen Rings (Vogelart, Datum und Ort der Beringung, zurückgelegte Entfernung, Alter des Vogels). Sie können sich auch gerne an unser Sekretariat wenden (Ansprechpartnerin: Frau Holzenthal, Tel. 069/ 420105-0; info@vswffm.de). Wir leiten gerne die entsprechenden Funddaten an die Beringungszentralen weiter.
Die Verwendung von Farbmarken in der Ornithologie ist eine recht neue Technik, die sich seit mehreren Jahren wachsender Beliebtheit erfreut.
Mehrere Möglichkeiten der Markierung werden verwendet:
- ein oder mehrere Farbringe an einem Bein oder beiden Beinen
- einem farbigen Halsring
- einer farbigen Rückenmarke
- einer oder zwei farbigen Flügelmarken (jeweils mit oder ohne große, gut lesbare Ziffern oder Buchstaben)
- Farbe auf den Feder
Farbmarkierungen bieten, mit der normalen Beringung verglichen, mehrere Vorteile:
- der Vogel braucht nur einmal gefangen zu werden, die Ablesung kann aber beliebig oft erfolgen
- die Kontrollrate ist viel höher als bei Aluminiumringen. Dadurch ist es möglich, einen 'Lebenslauf' des gekennzeichneten Vogels zu erstellen.
- diese Technik macht es möglich, noch weitgehend unbekannte Details der Ornithologie erkennbar zu machen, Zugrouten, Verwandtschaftsbeziehungen usw.
Sollten Sie Farbringe oder andere Formen von Farbmarkierungen (z.B. Flügelmarken) beobachtet oder abgelesen haben, können Sie diese entweder an die Vogelwarten weiterleiten, oder sich auf der englischsprachigen Seite http://www.cr-birding.org über alle europäischen Farbmarkierungsprogramme an Vögeln informieren und Ihre Beobachtungen an die Projektleiter weitergeben.
Dazu müssen Sie die Beobachtungsumstände möglichst genau schildern:
- Vogelart, genaue Ortsbezeichnung, Datum
- Farbenzeichen mit ihren Details: Beinring, Halsring, Rücken- oder Flügelmarke
- genaue Farben, ihre Kombinationen
- Position: links/rechts, Fußwurzel/Schienbein
- Aufschrift: Buchstabe und/oder Ziffer
- Zeichen: horizontale oder vertikale Linien
- Extrainformationen sind willkommen: Alter und Geschlecht des Vogels, Verhalten, Status usw.
Sie müssen sich beim Ablesen nicht 200 % sicher sein, denn jeder Vogel hat seinen individuellen Code. Anfangs werden Sie möglicherweise noch unsicher sein, aber bald werden Sie sehen, dass es sehr leicht ist, wenn Sie wissen, auf was Sie achten müssen.
Ganz gleich, ob Sie Brieftaubenzucht und Wettflüge für tierschutzgerecht halten oder nicht. Es kommt vor, dass erschöpfte Brieftauben auf Ihrem Balkon oder in Ihrem Garten notlanden. Diese Tauben sind als Brieftauben an ihren Ringen zu erkennen. Sie tragen einen geschlossenen Metallring, farbig kunststoffummantelt, z.B. grün, 527/DV87/79 (Nr. des Vereins, Nr. der Taube, Geburtsjahr). Am anderen Bein befindet sich bei Wettflügen ein zweiter schwarzer Kunststoffring (TIPES 353). Was ist zutun? Zunächst Wasser anbieten und ggf. auch füttern, z.B. mit Getreidekörnern oder käuflichem Taubenfutter. Oft reichen aber schon Wassergaben, dass sich das Tier schnell erholt. Dann kann die Taube wieder entlassen werden und zu ihrem Taubenschlag zurückfliegen.
Fliegt die Taube nicht ab, können Sie unter der Seite des Verbandes deutscher Brieftaubenzüchter e.V. (VDB) www.brieftaube.de Vertrauensleute oder Halter ermitteln. Falls Sie keinen Erfolg haben, können sich auch mit uns in Verbindung setzen und die Ringnummer durchgeben. Wir sorgen dafür, dass die Tauben zum jeweiligen Halter zurückvermittelt werden. Verletzte Brieftauben gehören zum Tierarzt und nicht in Wildvogel-Pflegestationen.
Herkunft
Heute gilt als gesichert, dass die im Mittelmeerraum vorkommende Felsentaube die Stammform unserer Haustauben und auch der verwilderten Haustauben, der Stadttauben, ist. Der Weg von der Felsen- zur Stadttaube ist jedoch nicht eindeutig belegt. Eine Hypothese, die Synanthropiehypothese geht davon aus, dass sich Felsentauben als Kulturfolger freiwillig dem Menschen anschlossen, von dessen Getreide gefressen und in/an seinen Gebäuden gebrütet haben. Die Verwilderungshypothese dagegen geht davon aus, dass die Stadttauben aus entflogenen und/oder vernachlässigten Haustauben entstanden sind. Möglicherweise kommen beide Wege in Frage, wobei für unsere Region mehr für die Verwilderungshypothese spricht. Den stärksten Anteil am Zuflug zu Stadttaubenschwärmen haben heute entflogene Brieftauben, deren Zahl pro Jahr auf über 100.000 geschätzt wird!
Lebensweise
Aufgrund ihrer Abstammung von der Felsentaube nehmen Stadttauben alle möglichen Nischen an und in Gebäuden als Ersatzfelsen zum Ruhen, Schlafen und Nisten an. Stadttauben bilden Brut- und Fressschwärme, deren Aktionsradius bei ausreichender Futtergrundlage sich im Innenstadtbereich auf wenige hundert Meter beschränken kann. Auch wenn Kultur- und Wildpflanzensamen, Regenwurmkokons und kleine Schnecken zu ihrem Speiseplan zählen, kommt der größte Futteranteil der Stadttauben vom Menschen, aktiv durch Fütterung oder passiv durch liegengebliebene Nahrungsreste. Als Folge ihrer Domestikation sind Stadttauben ganzjährig fortpflanzungsbereit. Sie leben in Einehe, Männchen und Weibchen teilen sich das Brutgeschäft. Aus 3-7 Bruten mit je zwei Eiern fliegen durchschnittlich fünf Jungtauben aus. Als natürliche Feinde gelten Wanderfalke, Habicht und sperberweibchen. Daneben spielen Krähen, Dohlen, Elstern, Steinmarder, Iltis, Ratten und Mäuse als Nesträuber eine Rolle.
Ursachen des Stadttaubenproblems
Mit steigendem Wohlstand der Bevölkerung in den Industrienationen hat die Zahl der Stadttauben zugenommen. Erst mit dem Wegwerfen von Lebensmitteln und dem Ausbringen von Taubenfutter mussten die Stadttauben nicht mehr gefährliche Landausflüge auf Felder unternehmen und konnten sich so dem Einfluss durch Beutegreifer entziehen. Domestikationsmerkmale wie Senkung der Territorialität und Erhöhung der Fruchtbarkeit, ziehen das teilweise Nisten auf engstem Raum nach sich. Ferner tragen wohl die Erwärmung und das Kunstlicht im Stadtbereich dazu bei, dass Stadttauben heute unter Bedingungen leben, die einer Massentierhaltung entsprechen. Das Stadttaubenproblem hat aber auch soziokulturelle Ursachen: Solange Menschen aus verschiedensten Gründen (von Einsamkeit bis "Tierliebe") Tauben füttern, tragen sie zur Verstärkung des Problems bei oder sind sogar lokal die Verursacher.
Schäden
Jede Stadttaube produziert pro Jahr ca. 10-12 kg Nasskot. Verschmutzungen von Gebäuden und Denkmälern mit agressiver Harnsäure verursachen hohe hohe Reinigungs- und Renovierungskosten. Mineral- und Vitaminmangel in der Tauben-Grundnahrung führen zur artuntypischen Aufnahme von Knospen, Blättern und Keimlingen mit Schäden in öffentlichen Grünanlagen. Maschinen und technisches Gerät in Werks- und Flugzeughallen können geschädigt, der Luftverkehr kann durch Taubenschwärme beeinträchtigt werden.
Tierschutz
Das Taubenproblem ist vor allem aber ein Problem der Taube. Die "slumartigen" Lebensbedingungen mit geringen Überlebensraten von Jungtieren im ersten Lebensjahr (im Stadtbereich bei nur 10% gegenüber 60% im Stadtrandbereich!) stellen ein echtes Tierschutzproblem dar.
Rechtliche Stellung der Stadttaube
Stadttauben sind wie alle Wirbeltiere durch das Tierschutzgesetz geschützt. Sie gelten als herrenlos (§ 960 Abs. 3 BGB). Naturschutz- und Jagdrecht finden keine Anwendung.. Nach § 960 Abs. 3 BGB lässt sich durch regelmäßige Füttern von Tauben eine Inbesitznahme ableiten, die während des Freifluges nicht endet (§ 856 Abs. 2 BGB). Durch eine solche Inbesitznahme ergeben sich Verpflichtungen aus dem Eigentumsrecht. Nach dem Verursacherprinzip kann sich daraus eine Verpflichtung zu Schadensersatz (§ 823 BGB) ergeben. Dies sollten alle (gutmeinenden) Taubenfütterer beachten! Verwilderte Haustauben kann man nicht generell als Schädlinge i.S. des Bundesseuchengesetzes erklären. Es können jedoch Bekämpfungsmaßnahmen nach § 13 Abs.1 BSeuchG angeordnet werden, wenn von den Tieren gesundheitliche Gefahren für Stadtbewohner ausgehen. In vielen deutschen Städten gelten deshalb auf öffentlichen Flächen Fütterungsverbote für Stadttauben, die i.d.R. auf Ortssatzungen oder Polizeiverordnungen basieren und juristisch unanfechtbar sowie verfassungsgemäß sind.
Gesundheitsrisiken
Zur Bewertung der Gesundheitsgefährdung durch Tauben gibt es sehr unterschiedliche Ansichten. Realistisch ist eine Gefährdung durch Tauben nicht größer einzuschätzen als durch andere Zier- und Wildvögel, Nutz- und Liebhabertiere. Grundsätzlich können Stadttauben Träger von Krankheitserregern und Parasiten sein, die Mensch und Tier gefährden können.
Abwehrmaßnahmen
Zum Schutz einzelner Gebäude und zur Redfuzierung von Stadttaubenschwärmen wurden eine ganze Reihe von Maßnahmen entwickelt. Zu unterscheiden sind die reine Abwehr mit chemischen und physikalischen Mitteln, das Töten, sowie die hormonelle Beeinflussung der Reproduktion der Taube. Mechanische Barrieren wie gespannte Drähte, Kunststoffreiter und insbesondere regelmäßig gewartete, straff gespannte Drähte, können Objekte wirksam schützen und sind überdies tierschutzgerecht. Vergrämungspasten sind effektiv, aber wegen der Gefahr der Verklebung des Gefieders und des Schnabels oder des Steckenbleibens kleiner Vogelarten nicht tierschutzgerecht. Alle Methoden wie Abschuss, Vergiftung und Fang sind langfristig als wenig erfolgreich zu bewerten, wenn die Futtergrundlage nicht entsprechend eingeschränkt wird, da sonst getötete bzw. entfernte Tiere durch Zuflug oder Nachzucht ersetzt werden.
Gesamtkonzepte erforderlich
Bei der Suche nach der besten Lösungsmöglichkeit des Taubenproblems können nur verschiednen, zusammen angewendete Maßnahmen dem Ziel einer wirksamen, tierschutzgerechten Reduzierung der Tauben näher kommen. Dazu zählen:
- Aufklärende Maßnahmen zur konsequenten Durchsetzung eines Fütterungsverbotes
- Bau und Betreuung öffentlicher Taubenschläge/-türme
- Gelegekontrollen (Entnahme, Austausch gegen Gipseier)
- Kontrollierte Fütterung
- Applikation von Hormondepotpillen
- Lokale Abwehr
- Langfristige Populationsüberwachung
Seit einigen Jahren mehren sich Meldungen über Probleme mit Spechten an Gebäuden. Ganz unterschiedliche Gebäude, vom Gartenhäuschen bis zum Mehrfamilienhaus können dabei betroffen sein. Als "Problemvögel" sind bis jetzt Bunt-, Grün- und Schwarzspecht aufgefallen, wobei der häufige Buntspecht für die meisten Specht-Problemfälle im Siedlungsbereich sorgt. Als Resonanzkörper für seine Trommelwirbel wählt er Holzmasten, hölzerne Fassadenverkleidungen, Styroporisolierung und Dämmputze - und das vom Ortsrand bis ins innerstädtische Grün. Oft hält er sehr beständig an einem einmal gewählten Gebäudeteil fest. Typischerweise treten die Schadstellen in einer Entfernung von bis zu maximal einem Meter von der jeweiligen Hausecke auf, die der Specht als vertikales Orientierungselement (im Sinne eines Baumstammes) offensichtlich bevorzugt. Scheuchen aus Metallfolien, Plastikbändern, Wimpeln oder reflektierenden Scheiben in der Nähe der Schadstellen können bereits Erfolge erzielen. Bei besonders hartnäckigen "Fassadenspechten" empfiehlt sich als kurzfristige Maßnahme das Anbringen von Kaninchendraht im Bereich der Schadstellen. Dies verleidet dem Specht i.d.R. sehr schnell den "Spaß" an der Fassade - und nach einiger Zeit kann der Draht auch wieder an der Hausecke entfernt werden, da nicht unbedingt davon ausgegangen werden kann, dass diese Verhaltensweise auf andere Spechte tradiert wird.
Die wirksame Abspannung der Gebäude mit Netzen scheidet oft wegen den hohen Kosten, aber meist auch aus ästhetischen Gründen aus. Sinnvoll wäre eine Wandbegrünung (auch mit Rankhilfen, die zusätzlich die Spechte von der Hauswand abhalten können). Eine vorbeugende Maßnahme ist sicher die Wahl des Baumaterials. Wenig "klangattraktive" Verputzarten tragen zur Lösung bei. Zu empfehlen sind an Hauswänden, welche an alte Baumbestände angrenzen, die klassischen Mineralputze, die allerdings nicht die hohe Wärmedämmung der modernen Baustoffe aufweisen. Der Verzicht auf raue Oberflächen verhindert, dass sich Spechte an der Gebäudewand ankrallen. Sind Spechtschäden aufgetreten, sollte man die Zeit der Balz und Vorbalz mit ihrer lebhaften Trommelaktivität und Höhlenbautätigkeit verstreichen lassen, bevor man die vorhandenen Spechtlöcher schließt, da die mühevollen Ausbesserungen mitunter wieder weg gehackt werden. Das Wegfangen oder Töten einzelner Individuen ist, abgesehen von naturschutzfachlichen Bedenken, kein probates Mittel. Für Spechte geeignete Strukturen Ressourcen in der Hausumgebung (alte Baumbestände), würden neue Spechtindividuen zu den problematischen Gebäuden führen.
Jährlich kehren die Schlagzeilen "Jogger von Bussard attackiert" wieder und oft wird in diesem Zusammenhang der Hitchcock-Thriller "Die Vögel" in Erinnerung gerufen. Es gibt diese Fälle tatsächlich - aber es handelt sich dabei um äußerst seltene Einzelereignisse.
Bei den attackierenden Vögeln handelt es sich ausschließlich um Mäusebussarde. Die Attacken erfolgen immer in der Brutzeit der Vögel, im Zeitraum zwischen Mai bis Juli, wenn junge Mäusebussarde kurz vor dem Ausfliegen stehen oder gerade ausgeflogen sind. In der Regel finden die Angriffe in der unmittelbaren Nestumgebung statt. Nähert sich ein Mensch in schneller Bewegung - z.B. eben ein zufällig vorbei kommender Jogger - sehen die Altvögel darin eine Gefahr. Sie versuchen den vermeintlichen Feind durch Flugattacken zu vertreiben. Die Attacken erfolgen typischerweise von hinten und nur auf joggende Personen, in sehr seltenen Fällen auch auf Radfahrer. Spaziergänger bleiben unbehelligt. Meist begnügt sich der Altvogel mit Scheinattacken. In einzelnen Fällen haben die Attacken kleine Kratzwunden zur Folge, wenn der Altvogel mit hängenden Beinen flach über den Kopf der Jogger fliegt. Größere Verletzungen durch dieses Verhalten sind bisher nicht bekannt geworden. Doch auch bei kleineren Verletzungen sollte man seinen Hausarzt aufsuchen und gegebenenfalls den Tetanus-Impfschutz auffrischen lassen. Tollwut gibt es bei Vögeln nicht und kann daher als mögliche Ursache der Attacke mit Sicherheit ausgeschlossen werden. Wir empfehlen Joggern Waldwege, wo ein solches Verhalten bekannt wurde, während des Zeitraums Mai bis Juni zu meiden oder in den relevanten 100-200 Metern eine Gehpause einzulegen. In Einzelfällen haben auch Hinweisschilder des Forstamts bzw. kurzzeitiges Sperren einzelner Forstwege zur Entspannung der Situation beigetragen. Obwohl der Mäusebussard mit 67.000-110.000 Brutpaaren in Deutschland der häufigste Greifvogel ist, zeigen immer nur einzelne Individuen (z.T. in mehreren Jahren nacheinander) dieses Verhalten. In unserem Geschäftsbereich werden pro Jahr nur rund ein Dutzend dieser Fälle bekannt.
Wenn bei Ihnen eine Krähe andauernd ans Fenster klopft, handelt es sich nicht um einen Vogel, der ins Zimmer will, sondern um einen "Spiegelfechter". Zu diesem eigenartigen Verhalten kommt es aus folgendem Grund: Viele Vogelarten besetzen zur Brutzeit ein Revier. Damit sichern sie sich die Nahrungsgrundlage für die Aufzucht ihrer Jungen. Dringt ein fremder Artgenosse ins Revier ein, wird er bedroht, angegriffen und möglichst vertrieben. Manchmal entdecken nun Vögel auf Fensterscheiben oder in Autorückspiegeln ihr Spiegelbild oder wenigstens Umrisse davon. Meistens handelt es sich um Vogelarten, die um Häuser herum leben wie Buchfinken, Amseln, Elstern und Krähen. Die Vögel halten ihr Spiegelbild für einen fremden Artgenossen. Sofort muss dieser attackiert und vertrieben werden. Nur mit dem Vertreiben ist dies bei einem Spiegelbild so eine Sache...
Der Spuk verschwindet wieder
Es kommt vor, dass Vögel über Wochen nicht aufgeben, immer wieder zu den Scheiben zurückkehren und aufs neue auf sie einhacken. Dies bedeutet für die Vögel zwar Stress, doch kommt es nur in Ausnahmefällen vor, dass sie sich verletzen. Manchmal flattern sie über die ganze Scheibe hoch und verursachen lästige Verschmutzungen. Krähen hacken gelegentlich auch in Fugendichtungen und in Fensterleisten, so dass Schäden entstehen. Mit Ausnahme der Rabenvögel zeigen Vögel dieses Verhalten in der Regel nur zur Brutzeit, also vorwiegend in den Monaten März bis Juni. Der Spuk verschwindet meist nach ein paar Tagen oder Wochen, so wie er gekommen ist. Wenn Sie an einer Stelle Abwehrmassnahmen ergreifen, kommt es leider oft vor, dass der Vogel zur nächsten Scheibe wechselt und sich dort weiter "abreagiert".
Abwehrmaßnahmen
Dort, wo es Sie am meisten stört, können Sie Abhilfe schaffen, indem Sie...
- im unteren Teil der Scheibe außen für ein paar Tage einen Karton, Stoff, eine Folie oder ein Fliegengitter anbringen
- die Scheibe allenfalls mit Dekorspray etwas besprayen, so dass die Spiegelung verschwindet;
- die Rollläden ein paar Tage lang nicht hochziehen. Das Anbringen von Greifvogelsilhouetten ist hingegen zwecklos, denn Vögel erkennen darin keinen Feind, und ihr Spiegelbild ist weiterhin sichtbar
In ganz hartnäckigen Fällen hilft am ehesten das temporäre Anbringen von Fliegen- oder Maschengittern (maximale Maschenweite: 20 mm), möglichst in einigem Abstand von den Scheiben.
Eier und Jungvögel gehören zwar zur Nahrung, keinesfalls aber zur Vorzugsbeute vieler Rabenvögel. Nur örtlich und zeitlich begrenzt auf Situationen mit großem, leicht erreichbaren Angebot steigt deren jeweiliger Anteil an der Gesamtnahrung. Der Nachweis steht aus, dass Rabenvögel hierbei einen essentiellen Beitrag zu Gefährdung oder gar Ausrottung anderer Arten leisten. Bei gleichwohl großem Forschungsbedarf für Einzelheiten weisen alle synökologisch orientierten Studien und der bisherige Erkenntnisstand darauf hin, dass in den Singvogelgemeinschaften des Siedlungsraumes die Anwesenheit auch hoher Elsternbestände, selbst bei teilweise hoher Prädationsrate, keine "Schädigung" der Kleinvogelbestände im ökologischen Sinne von Bestandsrückgang oder gar Bestandsbedrohung eintritt. Vielmehr partizipieren die synanthropen Rabenvögel, offensichtlich besonders die Elster, vom erhöhten "Angebot" in bestimmten Siedlungsarealen zu bestimmten Zeiten, z.B. von frühen Amselbruten vor dem Laubaustrieb.
Wenn sich Vögel für das gleiche Gut wie wir interessieren, werden sie schnell als "Schädlinge" abgestempelt und der Ruf nach "Regulation" ihres Bestandes laut. So ging es unseren Greifvögeln, dem Schwarzstorch , dem Graureiher oder sogar dem Eisvogel (drei letztere wegen ihrer Bevorzugung von Fischen) und geht es heute noch - oder wieder - den Rabenvögeln, Kormoranen, Gänsen, Wildtauben und Staren. Während die Probleme mancher Menschen mit Greifvögeln oder dem Schwarzstorch, auch mit Graureiher oder Eisvogel, "aus der Luft gegriffen" waren, können Rabenvögel, Kormorane, Wildtauben und Stare in manchen Situationen tatsächlich Schäden in landwirtschaftlichen (Sonder)Kulturen oder intensiven Fischereibetrieben verursachen. Während wir im Falle des Kormorans einen Management-Plan entwickelt haben, auf dessen Basis ein sach- und tiergerechter Interessenausgleich möglich ist, finden Sie alle wichtigen und effizienten Maßnahmen zur Minimierung von Vogelschäden in der Landwirtschaft in unserem Gutachten für das Landesamt und Gewerbeaufsicht in Rheinland-Pfalz unter www.muf.rlp.de.
Näheres in unserem Schwerpunktheft Vogel und Umwelt "Kormoran"
In Hessen bringt die Umweltallianz Erleichterung für Zugvögel. In Kooperation mit dem Hotel- und Gaststättenverband e.V., einem der Gründungsmitglieder, dem Hessischen Umweltministerium und uns, wurde eine konkrete Vereinbarung zum Schutz der Zugvögel geschlossen. Dabei verpflichtet sich der Hessische Hotel- und Gaststättenverband in seiner freiwilligen Vereinbarung, künftig immer im Oktober und November die Skybeamer über Hessens Diskotheken auszuschalten. Denn zahlreiche Beobachtungen belegen, dass die Lichtwerbeanlagen, die am nächtlichen Himmel kreisende Lichtkegel zeichnen, um Diskofans anzulocken, für Zugvögel fatale Folgen haben können. Vor allem beim herbstlichen Wegzug in wärmere Gefilde sind die über Hessen auf breiter Front und in großer Zahl ziehenden nordischen Zugvögel häufig als "Tiefflieger" unterwegs.
Vorherrschende Wetterlagen zu Zeiten des Herbstzuges veranlassen die Weitflieger, dichte Schichtwolken zu unterfliegen bzw. bei Annäherung an eine Kaltfront bodennah zu fliegen. Damit steigt für sie das Risiko mit hohen Bauwerken zu kollidieren (z.B. Freileitungen, Türme, Windkraftanlagen), andererseits durch die Blend- und Lockwirkung von Beleuchtungsanlagen irritiert werden. Vor allem Kraniche, aber auch Finkenschwärme können in solchen Situationen durch Skybeamer so stark verunsichert werden, dass sie orientierungslos und panisch stundenlang im Kreis fliegen, bis sich ihr Verband schließlich im Chaos auflöst und die Vögel erschöpft notlanden.
Durch solche ungeplanten Flugmanöver kann sich die knappe Energiebilanz erheblich verschlechtern. Die Folge: Kraft- und Fettreserven werden aufgebraucht und fehlen für den weiteren Flug. Unsere Erfahrung hat gezeigt, dass auch nicht im Hessischen Hotel- und Gasstättenverband e.V. organisierte Diskothekenbetreiber auf unsere Nachfrage ebenso beim Abschalten der Sykbeamer mitmachten, wie der weltberühmte Circus Krone während seiner Hessen-Tournee 2004. Dafür sei allen im Namen der Kraniche gedankt!
Glas ist eine doppelte Gefahrenquelle
- Es reflektiert die Umgebung: Bäume und Himmel spiegeln sich und täuschen dem Vogel einen Lebensraum vor.
- Es ist durchsichtig: Der Vogel sieht nur eine Pflanze hinter dem Glas und nimmt das Hindernis davor nicht wahr.
Schutzmaßnahmen vor dem Baubeginn
Bevor Glas an Stellen geplant ist, an denen es eine Gefahr für Vögel bilden könnte, sind folgende Überlegungen anzustellen:
- Muss es wirklich durchsichtiges Glas sein?
- Muss es eine transparente Konstruktion an exponierter Lage sein?
- Kann die Glasfläche reduziert werden?
- Würde auch eine mobile Vorrichtung, die nur im Bedarfsfall aufgestellt wird (z.B. Windschutz), reichen?
- Wo wird die Kollisionsgefahr am größten, und wie kann man ihr vorbeugen?
Folgende Alternativen sind zu nutzen:
- Vogelschutzglas
- Geripptes, geriffeltes, mattiertes, sandgestrahltes oder geätztes Glas
- Milchglas, Kathetralglas, Glasbausteine
- Mit Sprossen unterteilte Fenster
- Andere, undurchsichtige Materialien
- Oberlicht statt seitlicher Fenster
- Fenster neigen statt im rechten Winkel anbringe
Nachträgliche Schutzmaßnahmen bei bestehenden Gefahrenquellen
- Nur eine flächige, sich möglichst von der Umgebung abhebende Markierung bringt den nötigen Schutz
- Am besten bewährt haben sich senkrechte Streifen, die etwa 2 cm breit sind und im Abstand von höchstens 10 cm zueinander angebracht werden (sog. "Bird stripes" scotch magic tape 810, auch einfache schwarze oder weiße PVC-Klebebänder)
Einfach aber wirkungsvoll
- Gardinen, Jalousien, Dekorationen, Firmensignale etc.
- Möglichst fassadenahe, dichte Begrünung
- Rote bzw. gelbe Kunststoff-Reflektoren (Wildreflektoren, Durchmesser 6 cm) frei vor Fenster gehängt, so dass sie sich drehen, können Glasanflüge wirksam reduzieren
- Futterhäuschen und Nistkästen möglichst nicht in Fensternähe anbringen
Um Kollisionen weitgehend zu vermeiden, müssten Scheiben flächig markiert oder durch alternative Materialien ersetzt werden. Völlige Transparenz und Vogelschutz sind leider unvermeidbar.
Weitere Informationen auf unserer Homepage unter "Vogelschutz an Glasfassaden" und auf der Homepage unserer Schweizer Kollegen unter www.vogelwarte.ch/de/projekte/konflikte/voegel-und-glas.
Merkblatt gegen Vogeltod an Scheiben
Jeder kennt das Problem, aber es ist viel schlimmer als vermutet. Täglich fliegen in Europa mindestens 250.000 Vögel an Scheiben und ähnlichen Hindernissen in den Tod. Die wenigsten Kollisionen werden bemerkt und die Opfer dann sehr schnell von Beutegreifern geholt. Viele verunglückte Vögel sterben erst später an ihren inneren Verletzungen. Mindestens 70 Vogelarten sind bei uns betroffen, von Amsel und Eisvogel über Sperber bis Zaunkönig. Häufig geht auch noch die Brut zugrunde.
Leider nützen die bekannten schwarzen Silhouetten von Greifvögeln nichts. Vögel sehen unbewegte Silhouetten nicht als Gefahr, sondern nur als Hindernis. Sie knallen daneben an die Scheibe. Wenn die Silhouette innen hängt und die Scheibe spiegelt, ist sie noch nicht einmal als Hindernis erkennbar. Die Vögel prallen sogar da auf, wo die Silhouette innen hängt.
Einen völlig neuen Weg hat Dr. Friedrich Buer zusammen mit Martin Regner vorgeschlagen ("Vogel und Umwelt", Band 13, Heft l, S. 31-41, Aug. 2002). Sie wollen Scheiben mit Mustern markieren, die Vögel warnen, für Menschen jedoch unsichtbar sind. Das sollte mit Mustern gelingen, die nur im UV-Licht erkennbar sind und nur für Vögel sichtbar wären, weil sie im Gegensatz zu uns UV-Licht sehen können (Näheres bei www.spinnennetz-effekt.de). Leider sind die notwendigen Forschungsarbeiten schwierig und langwierig.
Glücklicherweise gibt es eine simple Methode, die sehr wirksam den Vogeltod an Scheiben stoppt: Einfach Scheiben außen nicht mehr putzen und wenn doch, dann anschließend mit Lichtschutzlotion betupfen. Staub und Lichtschutzlotion schlucken UV-Licht, saubere Teile der Scheiben dagegen reflektieren UV-Licht. Da Vögel sehr gut UV-Licht sehen können, werden sie durch ein auffälliges, vermutlich sogar farbiges Muster gewarnt.
Uns bleibt das Muster verborgen, weil wir UV-Licht nicht sehen können. Aber der Dreck und die Tupfen auf der Scheibe? Dazu ein kleiner Versuch, den Sie gleich jetzt ausprobieren können: Bitte sehen Sie aus dem Fenster auf irgendein Objekt, z. B. die Hausnummer eines Nachbarn, und prägen sich das Bild ein. Dann verschmieren Sie die Fensterscheibe mit einem fettig gemachten Finger und zwar so, daß einige Stellen sauber bleiben. Jetzt blicken Sie wieder auf die Hausnummer Ihres Nachbarn: Sie sehen sie genau so wie vorher, obwohl Sie durch eine verdreckte Scheibe sehen. Warum?
Das Auge bildet auf seiner Netzhaut alles ab, was vor ihm liegt. Aus dieser Datenflut wählt unser Gehirn aber nur das aus, was es sehen will, in unserem Versuch die Hausnummer. Das Geschmiere und der Dreck auf der Scheibe werden ausgeblendet. Deshalb sehen wir die Hausnummer, aber nicht den Dreck. Erst wenn wir direkt auf die Scheibe sehen, erkennen wir den Dreck, aber dann nicht mehr die Hausnummer. Selbst durch eine Gardine, die die Sicht absichtlich versperrt, bleibt die Hausnummer sichtbar. Wir sind nur deshalb Weltmeister im Fensterputzen, weil uns ständig eingeredet wird, wir müßten auf und nicht durch Scheiben sehen. Außerdem: Erst putzen und dann eine Gardine vorziehen - was soll das?
Was also tun? Scheiben außen nicht putzen, das bricht die Spiegelungen und warnt die Vögel. Etwas Lichtschutzlotion Faktor 30 in die hohle Hand gehen und mit der Fingerspitze die Scheibe außen im Abstand einer Handspanne ganz dünn betupfen. Sollten Sie doch einmal wieder putzen wollen, anschließend die Scheibe erneut betupfen. Seit Dr. Buer das so macht, findet er keine verunglückten Vögel mehr! - Den Vögeln zu Liebe weniger Fensterputzen!
Gerne verweisen wir auf das beispielhafte Umwelt-Schulprojekt der Burgwaldschule in Frankenberg:
"Glasproblematik" - Anflug/Verunfallungen von Vögeln an Scheiben
Nähere Informationen erhalten Sie über die dortige Homepage:
http://www.burgwaldschule.de/schulprojekte/ag-umweltschutz/
Vögel beobachten und bestimmen macht großen Spaß. Sie benötigen dafür im wesentlichen drei Dinge: Erstens ein gutes Fernglas (Vergrößerung 8x oder 10x), zweitens ein geeignetes Bestimmungsbuch und drittens ein klein wenig Geduld, um den notwendigen Augenblick abzuwarten, bis man die wichtigen Merkmale für die Artbestimmung eines Vogels (der sich ja oft schnell bewegt) auch erkennt. Kommen diese drei Dinge zusammen, werden Sie schon bald merken, dass es gar nicht so schwer ist, die heimischen Wildvogelarten voneinander zu unterscheiden.
Erfahrenere Vogelbeobachter brauchen aber oft gar nicht den Vogel im Detail zu sehen: Ihnen genügt der artspezifische Gesang, einzelne Rufe oder Flugmerkmale, um eine für den Laien oft völlig verblüffende Artdiagnose zu erstellen. Übung macht eben den Meister. Nützen Sie daher die Gelegenheiten und machen Sie von den vielfältigen Angeboten der Naturschutzverbände - auch in unserem Geschäftsbereich - Gebrauch. Denn niemals werden Sie in kurzer Zeit mehr lernen, als wenn Sie mit einem erfahrenen Feldornithologen unterwegs sind.
Sollten Sie im "Birdwatching" bereits fortgeschritten sein und regelmäßig im Offenland, an Gewässern oder an der Küste beobachten, empfiehlt sich aufgrund der großen Beobachtungsdistanzen auch die Ausstattung mit einem Fernrohr mit stabilem(!) Stativ. Fernrohre vergrößern in der Regel in dem Bereich 15-60fach, so dass gerade die bei Wat- oder Wasservögeln wichtigen Detailmerkmale gut erkannt werden können.
Falls Sie eine Vogelart gut gesehen oder gehört haben, aber gerade kein Bestimmungsbuch zur Hand haben, können Sie auch auf der Internet-Seite unserer befreundeten Schweizer Vogelwarte die in Mitteleuropa vorkommenden Arten anschauen und den arteigenen Gesang abspielen (unter www.vogelwarte.ch). Vielleicht gelingt Ihnen dann die Artdiagnose. Falls das nicht der Fall sein sollte, helfen wir Ihnen telefonisch weiter oder bestimmen als Foto oder Email eingesandte Vogelaufnahmen.
Kaufen Sie niemals ein Fernglas, durch das Sie noch nie gesehen haben: Es gibt relativ teure Ferngläser, die im Einzelfall aber nicht den Qualitätsanforderungen genügen. Genauso ist es aber auch möglich, dass einzelne, relativ preisgünstige Ferngläser im Preis-Leistungsvergleich relativ gut abschneiden. Die Ferngläser deutscher und österreichischer Hersteller (> 1000 €) garantieren für höchste Qualität eines jeden einzelnen Fernglases. Sollten Sie häufig Vögel beobachten, kann sich eine derartige Anschaffung auf jeden Fall lohnen. Wählen Sie die Vergrößerung Ihres Fernglases danach aus, in welchen Lebensräumen Sie bevorzugt beobachten. Beobachten Sie insbesondere im Wald auf relativ kurze Distanzen, ist ein kleinere Vergrößerung besser (7x, 8x).
Sind Sie auch intensiver im Offenland tätig, entscheiden sich die meisten Vogelkundler für eine zehnfache (seltener zwölffache) Vergrößerung. Ferngläser mit niedriger Vergrößerung (7x, 8x ) haben die Vorteile eines größeren Sehfeldes, ein helleres Bild mit mehr Tiefenschärfe und der Möglichkeit der Scharfstellung auf kurze Distanzen. Ferngläser (10x, 12x) bieten stärkere Vergrößerung und dadurch auch mehr Detailerkennung. Achten Sie bei Ihrer Kaufentscheidung darauf, dass eine Fernglas mit zwölffacher Vergrößerung nicht mehr von jedem ruhig gehalten werden kann. Auch die Lichtbedingungen, unter denen Sie vorzugsweise beobachten, ist für Ihre Kaufentscheidung nicht unerheblich. Hierfür ist die zweite Zahl hinter dem Malzeichen von Interesse. Sie gibt den Durchmesser des Objektives an. Gängige Formate sind z.B. 8x30, 10x40 oder 10x50. Je größer der Objektivdurchmesser ist, um so mehr Licht kann einfallen und um so heller ist das Bild. Jäger bevorzugen daher, da sie oft in der Dämmerung beobachten, relativ große Objektivdurchmesser (sog. "Nachtgläser").
Ein gutes Fernglas sollte prinzipiell gut in der Hand liegen, wasserdicht sein und einen guten Tragekomfort bieten (z.B. stabiler, breiter Trageriemen). Letzteres gilt um so mehr, je schwerer das Fernglas ist. Ferner sollte Sie darauf achten, dass sich das Fernglas gut an Ihre Augenhöhlen anlegt. Für Brillenträger sind bei den meisten Ferngläsern verstellbare Okularmuscheln mittlerweile Standard.
Der Fachhandel bietet mittlerweile eine große und kaum mehr übersehbare Auswahl von Vogel-Bestimmungsbüchern. Für einen effizienten Einsatz im Gelände sollte ein Bestimmungsbuch folgende Merkmale aufweisen:
- Es sollte alle im Beobachtungsgebiet vorkommenden Vogelarten abbilden.
- Ähnliche Arten sollten auf einer oder wenigen Seiten abgebildet sein
- Die Arten sollten hinsichtlich ihrer Kennzeichen und Stimme in Kurztexten zutreffend beschrieben und charakterisiert werden.
- Bei den Arten sollten beide Geschlechter (sofern sich diese unterscheiden) sowie Pracht- bzw. Schlichtkleider dargestellt werden.
- Die diagnostischen Merkmale sollten für die jeweilige Art in Abbildung und Text hervorgehoben sein (Zeichnungen sind dabei in Bestimmungsführern Fotos - so schön sie auch sein mögen - überlegen).
- Der Führer sollte noch handlich und kompakt sein.
Alle europäischen Vogelarten sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 10 Abs. 2 Nr. 10 BNatSchG) besonders geschützte Tierarten. Einige Vogelarten unterliegen noch strengeren Vorgaben - sie sind "streng geschützt". Die Vorschriften für besonders geschützte und streng geschützte Tierarten sind dem § 42 BNatSchG zu entnehmen. Der Schutzstatus der einzelnen in Deutschland vorkommenden Vogelarten kann mittels der Artenschutz-Datenbank des Bundesamtes für Naturschutz unter www.wisia.de überprüft werden. Hier erhalten Sie auch schnelle Antwort, ob eine andere Tierart oder Pflanze nach den in Deutschland geltenden Artenschutzregelungen geschützt ist.
Daneben unterliegen eine Reihe von Vogelarten zusätzlich dem Jagdrecht; so z.B. alle Greifvogelarten und viele Wasservögel (vgl. § 2 Bundesjagdgesetz BJagdG und Bundeswildschutzverordnung BWildSchV, Anl. 1). Als "europäisch" im Sinne von Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie gelten alle Arten, die im Gebiet der Mitgliedstaaten natürlicherweise wild lebend vorkommen (§10 Abs. 2 Nr. 9 BNatSchG). Eine Referenzliste dieser Arten wurde von der EU-Kommission mit Stand Februar 2005 unter der Adresse europa.eu.int im Internet veröffentlicht.
Verringert der Usutu-Virus die Amselpopulation?
Bei der Krankheit handelt es sich um ein tropisches Virus, das erstmals in Europa 1996 in Italien zu einem Amselsterben führte. Seit 2010 ist es in Deutschland nachgewiesen. Bereits 2011 und 2012 kam es hier zu einem Sterben von Vögeln, insbesondere bei Amseln. Bei den ersten Ausbrüchen der Krankheiten hat das Virus lokal in einigen Regionen (z.B. Rhein-Neckar-Raum) zu mehr oder weniger vollständigem Verschwinden der Amseln geführt. Offensichtlich haben danach einige Amselindividuen eine Immunität gegenüber dem Virus erworben und die lokalen Bestandsverluste konnten z.T. wieder kompensiert werden. Nach einigen Jahren ohne größere Ausbrüche ist das Usutu-Virus im Jahr 2016 und 2017 erneut aufgetreten. Neuere Untersuchungen des Bernhard-Nocht-Institutes für Tropenmedizin, des NABU kommen zu dem Ergebnis, dass die Amselpopulation in den betroffenen deutschen Gebieten von 2011 bis 2016 im Durchschnitt um 16% stärker zurückgegangen ist als im Rest Deutschlands. Bisher konnten bei 30 Vogelarten ein tödlicher Verlauf der Infektion nachgewiesen werden. Jedoch konnte nur für die Amsel eine statistisch signifikante Auswirkung des Usutu-Virus auf die Population nachgewiesen werden (Lühken, R. et al. 2017).
Übertragung durch Stechmücken -Symptome
Das Usutu-Virus wird durch Stechmücken übertragen. Es stammt ursprünglich aus Afrika, der Name leitet sich vom Fluss Usutu in Swasiland ab. Neusten Erkenntnissen zufolge gelangten infizierte exotische Stechmücken mit Warentransporten nach Deutschland. Offenbar wird die nach Norden gerichtete Ausbreitung dieser tropischen Stechmückenart durch die Klimaerwärmung begünstigt. Durch das Virus verursachte Todesfälle unter Vögeln treten jeweils während der Mückensaison von Mai bis November auf. Das Immunsystem von Amseln scheint besonders sensibel für die Krankheit. Betroffene Vogelindividuen wirken oft apathisch, zeigen ein „struppiges Erscheinungsbild“ – und sterben häufig innerhalb von wenigen Tagen. Die Usutu-Erkrankungen von Vögeln kann man weder verhindern noch behandeln.
Wie melde ich einen Usutu-Verdachtsfall?
Auf der Website des NABU befindet sich eine aktuelle Karte mit Verdachtsfällen und Nachweisen der Krankheit sowie eine Anleitung, wie mit zur Einsendung von Verdachtsfällen an das Bernhard-Nocht-Institut oder Veterinär-Untersuchungsämter umgegangen werden soll (vgl. https://www.nabu.de/news/2017/09/23022.html ).
Usutu-Fälle im Geschäftsbereich der Vogelschutzwarte
Im Zuständigkeitsbereich der Staatlichen Vogelschutzwarte für Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland liegen nur einzelne definitive Usutu-Befunde aus dem Frankfurter und Kasseler Raum vor. Aus dem Saarland waren bis Mitte August sechs Verdachtsfälle gemeldet.
Der weitere Verlauf des Auftretens von Usutu-Erkrankungen ist nur schwer vorhersagbar. Wahrscheinlich ist, dass sich das Virus räumlich weiter verbreiten wird. In den bekannten Ausbruchsgebieten dürften die Vögel zunehmend eine individuelle Immunität gegen die neue Krankheit erwerben. Hier dürfte es allerdings in gewissen Zyklen wieder zu Ausbrüchen der Krankheit kommen, sobald eine Amsel-Generation mit erworbener Immunität von der nächsten Generation abgelöst wird. Von einer längerfristigen Bedrohung der heimischen Amselpopulationen durch das Virus ist allerdings nicht auszugehen.
Zur möglichen Übertragbarkeit auf den Menschen und Haustiere
Nach derzeitigem Wissen verbreitet sich das Virus ausschließlich über Mückenstiche. Der Kontakt mit toten Vögeln ist daher ohne Gefährdung möglich. Trotzdem sollte man hier natürlich die üblichen Hygieneregeln beachten (z.B. Einmalhandschuhe tragen, gründliches Händewaschen mit Seife). Nach Angaben auf der Website des NABU-Bundesverbandes geht von den Kadavern keine Gefahr z.B. für Hunde und Katzen aus. Die Übertragung durch Mückenstiche auf Säugetiere und Menschen ist theoretisch möglich, allerdings bisher nur äußerst selten beobachtet worden. Auf Menschen sind die Usutu-Viren durch Mückenstiche bislang äußerst selten übertragen worden. Dass eine erworbene Erkrankung einen schweren Verlauf genommen hat, blieb bis heute die absolute Ausnahme. Unter normalen Bedingungen ist sie mit einem einfachen grippalen Infekt zu vergleichen. Für zwei Menschen ging bisher eine größere Gefahr von der Ansteckung aus. Es handelte sich nach Berichten von Ärzten um zwei immungeschwächte Personen in Italien. Sie sollen sich im Jahr 2009 angesteckt haben und erkrankten anschließend an einer Gehirnhautentzündung. Beide blieben am Leben. Auch eine Person in Kroatien soll klinisch im Zusammenhang mit einer Usutu-Infektion behandelt worden sein. In Deutschland wurde im Jahr 2012 bei einem Patienten die virale Ansteckung nachgewiesen. Es zeigten sich jedoch in der Folge keine Symptome einer Erkrankung. Der Mann war als Blutspender in Hessen erfasst, weshalb die Antikörper gegen das Usutu-Virus in seinem Blut gefunden worden waren. (Quelle: http://symptomat.de/Usutu-Virus )
Nach § 39 Abs. 5 Satz 1 BNatSchG ist es verboten, Bäume, die außerhalb des Waldes, von Kurzumtriebsplantagen oder gärtnerisch genutzten Grundflächen stehen, in der Zeit vom 1. März bis 30. September abzuschneiden oder auf den Stock zu setzen; zulässig sind schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gestaltung von Bäumen.
Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze dürfen, egal wo sie stehen, in dieser Zeit nicht abgeschnitten oder auf Stock gesetzt werden (§39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG).
Darüber hinaus können Gehölze im Außenbereich gesetzlich geschützt sein. Eine Fällung dieser ist in der Regel nicht erlaubt, Pflegeschnitte jedoch erwünscht.
Als „gärtnerisch genutzte Flächen“ gelten Areale, die durch eine gärtnerische Gestaltung, Herrichtung und Pflege geprägt sind. Hierzu zählen Haus- und Kleingärten, Friedhöfe und Grünanlagen. Zulässig sind weiterhin der schonende Form- und Pflegeschnitt zur Beseitigung des Zuwachses oder zur Gesunderhaltung der Bäume und Gehölze.
Ganz unabhängig von diesen Fristen gelten wie bisher die artenschutzrechtlichen Vorschriften: Das bedeutet, dass generell Fäll- und auch Schnittmaßnahmen verboten sind, wenn beispielsweise Vögel ein Nest bauen oder brüten. Dies gilt auch wenn Baumhöhlen von Tieren genutzt werden. Befreiungen sind in Ausnahmefällen möglich, beispielsweise wenn unmittelbare Gefahr gegeben ist oder andere zwingende Gründe dies rechtfertigen. Sie sind bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen.
Aufgrund dieser komplexen Rechtsvorschriften und um „Ärger“ zu vermeiden, ist es ratsam alle planbaren Fällungen und Rückschnitte im Zeitraum 1. Oktober bis Ende Februar durchzuführen oder bei Unklarheiten sich vorher bei den zuständigen Unteren Naturschutzbehörden zu erkundigen.
+++Vogelkunde (Ornithologie)+++
Wenn man sich in der Vogelbestimmung gut auskennt, ist es als nächster Schritt wichtig, die beobachteten Verhaltensweisen richtig zu interpretieren. So zeigen der arteigene Gesang (in der Regel singen nur die Männchen!), Schau- oder Balzflüge, dass die beobachtete Vogelart im entsprechenden Lebensraum ein Brutrevier beansprucht. Das Tragen von Nistmaterial oder Futter können hierbei ebenso als sicherer Brutnachweis für die jeweiligen Arten gelten, wie Ablenkverhalten von Altvögeln, der Fund eines Nestes oder das Beobachten gerade ausgeflogener Jungvögel.
Vögel brüten nicht zufällig über die Fläche verteilt. Ihr Vorkommen zeigt an, dass die für jeweilige Vogelart notwendigen Lebensraumansprüche erfüllt sind (vgl. Vögel als Bioindikatoren). Hierbei besitzen einzelne Arten sehr spezifische Lebensraumansprüche, andere Arten kommen in einer Reihe unterschiedlichster Lebensräume vor. So benötigt z.B. der Flussregenpfeifer offene Rohbodenstadien mit sandig-kiesigem Untergrund, um überhaupt zu brüten. Die Amsel hingegen kommt in allen gehölzbestandenen Lebensräumen vom Siedlungsbereich über Parks bis zu Laub- und Nadelwald vor. Andere Arten benötigen unterschiedlich strukturierte Teillebensräume, die für die Art verschiedene Funktionen erfüllen. So benötigt z.B. der Rotmilan Waldstandorte mit Bäumen eines gewissen Alters in möglichst störungsfreier Lage, um seinen Horst anzulegen und zusätzlich offene Feldfluren mit hohem Kleinsäugerreichtum, um ausreichend Nahrung zu finden. Wichtig ist, dass der jeweilige Lebensraum einer Art (= Habitat) über alle für die Art notwendigen Strukturen, sog. Habitatrequisiten, verfügt. Besondere Bedeutung haben hierbei für Vögel ein geeigneter Brutplatz sowie ein ausreichendes Nahrungsdargebot.
Informationen über Vorkommen, Häufigkeit und Verbreitung von Vogelarten sind für viele Fragestellungen des modernen Natur- und Vogelschutzes von zentraler Bedeutung. Grundlagenforschung, Monitoring (dauerhaftes Überwachen von Vogelpopulationen) und Fachplanungen fußen auf der systematischen Erfassung, Aus- und Bewertung von Vogeldaten. So führen Vogelerfassungen im Rahmen von Fachplanungen im Idealfall dazu, dass die umweltverträglichste Lösung geplant wird. Landesweite Erfassungen dienen als Grundlage für Schutzkonzepte einzelner Arten oder Gebiete, und die Bestandseinschätzungen können auch als Datengrundlagen zur Erstellung von Roten Listen gefährdeter Vogelarten dienen. Über den gerade etablierten Nachhaltigkeitsindikator der Bundesregierung (Vogelarten als Teilindikator für die Artenvielfalt; wissen wir, ob wir in den jeweiligen Hauptlebensraumtypen Deutschlands mit unseren natürlichen Ressourcen sorgsam und nachhaltig umgehen. Und schließlich erlaubt uns das Monitoring in Natura 2000-Gebieten z.B. Rückschlüsse, ob sich die jeweiligen Schutzgüter in einem günstigen Erhaltungszustand befinden und verpflichten uns zu Maßnahmen, falls dies nicht der Fall sein sollte.
Damit Vogeldaten im Rahmen der oben aufgeführten Anforderungen eingesetzt werden können, müssen sie nach einheitlicher Methode erfasst und nach standardisierten Vorgaben ausgewertet werden. Erst dieses Vorgehen erlaubt eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse und sichert die wissenschaftliche Belastbarkeit der Aussagen.
Wir sind sehr froh, dass im Mai 2005 mit dem Methodenhandbuch zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands ein Standardwerk der Feldornithologie herausgekommen ist, das für die Brutvogelarten Deutschlands eine einheitliche Erfassungs- und Auswertungsmethodik festlegt. Das 781 Seiten starke, flexibel gebundene Buch wird von der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten und dem Dachverband Deutscher Avifaunisten (DDA) herausgegeben. Die wichtigsten Standardmethoden der Feldornithologie werden ausführlich dargestellt uns anhand von Beispielen erläutert. In 281 Steckbriefe werden zu den einzelnen Arten die wichtigsten Informationen übersichtlich auf je einer Doppelseite zusammengefasst und artspezifische Hinweise zur Erfassungsmethodik gegeben. Für alle ehrenamtlich wie professionell tätige Ornithologen gehört das "Methodenhandbuch" zum unverzichtbaren Handwerkszeug.
Vollständiger Titel:
SÜDBECK, P., ANDRETZKE, H., FISCHER, S. GEDEON,K., SCHIKORE, T., SCHRÖDER, K. & SUDFELDT, C. (Hrsg.; 2005): Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands. Radolfzell, 781 S. - ISBN 3-00-015261-X.
Aus dem Inhalt:
1. Avifaunistische Datenerfassung - von der Bestandszahl zum Nachhaltigkeitsindikator
2. Quantitative Erfassungsmethoden von Brutvogelbeständen
2.1 Feldornithologische Erfassungsmethoden - eine Übersicht
2.2 Welche Methode zu welchem Zweck?
2.3 Standard-Erfassungsmethoden
2.3.1 Revierkartierung
2.3.2 Punkt-Stopp-Zählung
2.3.3 Linienkartierung
2.4 Weitere Methoden und Programme
2.4.1 Atlaskartierung - Atlas deutscher Brutvogelarten
2.4.2 Erfassung von Koloniebrütern
2.4.3 Einsatz von Klangattrappen
2.4.4 Küstenvogelerfassung
2.4.5 Monitoring Greifvögel und Eulen
2.4.6 Integriertes Monitoring von Singvogelpopulationen (IMS)
3. Technische und methodische Neuerungen in der Avifaunistik
4. Rechtliche Aspekte für die ornithologische Freilandarbeit
5. Art bezogene Erfassungshinweise
5.1 Anleitung zur Benutzung der Artsteckbriefe
5.2 Hinweise auf Lebensraum bezogene Erfassungen
5.3 Artsteckbriefe
6. Glossar
7. Literatur
Das Buch ist zum Preis von 29,80 Euro (zzgl. Versandkostenpauschale von 3,- Euro) unter folgender Adresse zu beziehen:
DDA-Schriftenversand
Herrn Thomas Thissen
An den Speichern 6
48157 Münster
Tel.: 0251-210 140 10
E-Mail: thomas.thissen@dda-web.de
Als Ergänzung zum Methodenhandbuch ist Anfang 2006 eine "Klangattrappen-CD" erschienen. Sie enthält Lautäußerungen der 46 Arten, die nach der im Methodenhandbuch festgelegten Erfassungsmethodik mittels Klangattrappe zu erfassen sind, und weiterer 14 (oft nur regional verbreiteter) Arten, deren Stimmen vielen Ornithologen nicht geläufig sind. Die CD und ein dazugehöriges 32seitiges Booklet wurden von S. Stübing und H.-H. Bergmann erstellt. Interessenten können die CD ebenso über den DDA-Schriftenversand für 9,80 Euro zzgl. Versandkosten beziehen.
Mehr zum Thema Vogelmonitoring finden Sie unter der Website des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten (DDA) www.dda-web.de.
Auf jeden Fall! Falls Sie interessante Vogelbeobachtungen oder auch Bestandserfassungen für bestimmte Gebiete gemacht haben, wäre es schade, wenn sie diese nicht weitergeben und damit einer avifaunistischen Auswertung zugänglich machen würden. Wichtig ist dabei, dass Sie Ihre Beobachtung sauber dokumentieren. Das heißt: Neben der beobachteten Art und Individuenzahl bedarf es der Angabe des Beobachtungsdatums und einer eindeutigen Gebietsbezeichnung (z.B. 30 Weißstörche 25.08.05; Südteil des NSG "Bruchwiesen bei Büttelborn", Gem. Büttelborn, LK Groß-Gerau). Bei manchen Beobachtungen (z.B. Kranich-Durchzugsbeobachtungen) ist oft die Angabe der Uhrzeit der Beobachtung noch zu empfehlen. Ihre Beobachtung sollten Sie dann an den jeweiligen ornithologischen Arbeitskreis in Ihrem Landkreis weiterleiten. In unserem Geschäftsbereich sind verschiedene Vogelschutzverbände ornithologisch tätig, die Ihnen auch die Ansprechpartner für die jeweiligen Arbeitskreise nennen. In Hessen können Ihnen auch unsere Kreisbeauftragte für Vogelschutz weiter helfen.
Sollten Sie auch Interesse am Austausch von Vogelbeobachtungen haben bzw. wissen wollen, was anderswo aktuell gesehen wurde, sind folgende Internet-Adressen ("Birdnets") hilfreich:
Für Deutschland: www.birdnet-cms.de (mit Hinweisen auf internationale und regionale "Birdnets")
Für Hessen: www.hgon.de
Für Saarland: www.obs-saar.de (wurde zur Überarbeitung stillgelegt)
Hessen
Hessische Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz (HGON)
Lindenstraße 5
61209 Echzell
Tel.: 06008/1803
Fax: 06008/7578
E-Mail: hgon@hgon.de
Internet: www.hgon.de
NABU Hessen
Friedenstraße 26
35578 Wetzlar
Tel. 06441/67904 0
Fax 06441/67904 29
E-Mail: info@nabu-hessen.de
Internet: www.nabu-hessen.de
Rheinland-Pfalz
Gesellschaft für Ornithologie und Naturschutz Rheinland-Pfalz (GNOR)
Osteinstr. 7-9
55118 Mainz
Telefon: 06131/671 480
Telefax: 06131/671 481
E-Mail: mainz@gnor.de
Internet: www.gnor.de
NABU Rheinland-Pfalz
Frauenlobstraße 15-19
55118 Mainz
Tel.: 06131/140 39-0
Telefax: 06131/14039-28
E-Mail: kontakt@NABU-RLP.de
Internet: www.nabu-rlp.de
Stadt Frankfurt
Vogelkundliche Beobachtungsstation Untermain e.V.
Schelmenburgplatz 2
60388 Frankfurt am Main
Tel.: 069/724637 (Uli Eidam), 06196/2023936 (Stefan Wehr)
E-Mail: ulieidam@yahoo.de; stefan.wehr@online.de
Internet: www.vbu-ffm.de
HGON Arbeitskreis Frankfurt
c/o Walter Gengenbach
Am Saalenbusch 14
60386 Frankfurt
Tel. 0171/6204127
E-Mail: bnl-gengenbach@t-online.de
Internet: www.hgon-frankfurt.de
NABU Frankfurt am Main
c/o Wolfhard Wegener
Ludwig-Reinheimer-Str. 50
60439 Frankfurt
Tel./ Fax: 069/584506
Saarland
Ornithologischer Beobachterring Saar (OBS)
Allmendstr. 30
D-66399 Mandelbachtal
Tel.: 06893/6254
E-Mail: ubgnic@uniklinik-saarland.de ; martinsbuchheit@t-online.de
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Über die Avifauna der Bundesländer in unserem Zuständigkeitsbereich sind von den ehrenamtlich tätigen Ornithologen in den letzten Jahren sehr umfangreiche Publikationen erschienen, die z.T. auch durch unsere Vogelschutzwarte in verschiedenerlei Hinsicht unterstützt wurden. Hervorzuheben sind folgende Standardwerke:
HESSISCHE GESELLSCHAFT FÜR ORNITHOLOGIE UND NATURSCHUTZ (Hrsg.) (1993-2000): Avifauna von Hessen. 4 Bände, Echzell. ISBN 3-9801092-1-6 (Gesamtausgabe).
BOS, J., M. BUCHHEIT, M. AUSTGEN & O. ELLE (2005): Atlas der Brutvögel des Saarlandes. Ornithologischer Beobachterring Saar, Mandelbachtal, 431 S. ISBN 3-938381-06-X.
Eine Avifauna für Rheinland-Pfalz ist von den Kollegen der GNOR derzeit in Bearbeitung (Bd. 1 "Rasterkartierungen der Brutvögel" in der Redaktion). In allen drei Bundesländern werden ornithologische Jahresberichte veröffentlicht. Veröffentlichungsorgane sind für Hessen unsere Fachzeitschrift "Vogel und Umwelt", für Rheinland-Pfalz "Fauna und Flora in Rheinland-Pfalz" (GNOR, vgl. unter www.gnor.de) und "Pflanzen und Tiere in Rheinland-Pfalz" (NABU-Rhld.-Pfalz) sowie "Lanius" im Saarland (OBS, vgl. unter www.obs-saar.de). Daneben existieren aktuelle ornithologische Rundbriefe (Hessen: AG-O Rundbrief der HGON; Rheinland-Pfalz: Orn. Rundbriefe des Avifaunateams der GNOR; Saarland: OBS-Info) sowie entsprechende Internetforen.
Noch nie gab es in Deutschland ein ehrgeizigeres Gemeinschaftsprojekt der deutschen Ornithologen als den Atlas Deutscher Brutvogelarten - kurz: ADEBAR! Bei diesem einzigartigen Projekt, das auch von unserer Vogelschutzwarte nach Kräften unterstützt wird, werden deutschlandweit mit einheitlicher Methodik die Brutvögel auf Messtischblattniveau erhoben. Bereits jetzt beteiligen sich weit über Tausend Beobachter und Feldornithologen an der Geländearbeit, und in elf Bundesländern wurden bereits im ersten Jahr mehr als 50% der Landesfläche in Angriff genommen.
Der erste große Zwischenbericht zum Atlasprojekt erschien Ende März 2006. Aus dem Vorwort der Broschüre möchten wir Prof. Dr. Hartmut Vogtmann zitieren, den Präsidenten des Bundesamtes für Naturschutz: "Als die Stiftung Vogelmonitoring Deutschland und der "Dachverband deutscher Avifaunisten" (DDA) im Jahre 2004 mit dem Projekt ADEBAR begannen, stellten sich die VogelkundlerInnen und OrnithologInnen Deutschlands eine Aufgabe gigantischen Ausmaßes. Es gab nicht wenige Skeptiker, die dem Vorhaben einen schwierigen Start voraussagten - angesichts des Umstandes, dass sowohl die Kartierungen als auch die Hauptlast der koordinativen Tätigkeiten auf den Schultern der Ehrenamtlichen lasten sollten. Glücklicherweise wurden die Skeptiker eines Besseren belehrt, wie diese Broschüre eindrucksvoll unter Beweis stellt".
Der Zwischenbericht wird jedem TK25-Bearbeiter über die jeweiligen Landeskoordinatoren kostenlos zur Verfügung gestellt. Weitere Interessierte können das 52-seitige Heft unter schriftenversand@dda-web.de bestellen (Schutzgebühr 7,00 Euro).
Weitere Informationen zum Projekt finden Sie unter der Seite der Stiftung Vogelmonitoring www.dda-web.de.
Die Kartierungen sind auch im Zuständigkeitsbereich unserer Vogelschutzwarte sehr erfolgreich angelaufen. Sollten Sie Interesse an einer Mitarbeit haben, sich zum Sachstand des Projekt erkundigen oder auch das Projekt finanziell unterstützen wollen, so wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Landeskoordinatoren oder bei uns.
Landeskoordinatoren ADEBAR-Projekt
Hessen
Stefan Stübing
c/o HGON
Lindenstr. 5
61209 Echzell
Tel.: 06151 / 9672631
E-Mail: he-atlas@vogelmonitoring.de
Rheinland-Pfalz
Ludwig Simon
Rheinstr. 30
55276 Dienheim
Tel.: 06131 / 60331434
E-Mail: rp1-atlas@vogelmonitoring.de
Frank Schlotmann
Bahnhofstr. 22a
55296 Harxheim
Tel.: 06138 / 902929
E-Mail: rp2-atlas@vogelmonitoring.de
Saarland
Günter Nicklaus
Allmendstr. 30
66399 Mandelbachtal
Tel.: 06893 / 6254
E-Mail: sl-atlas@vogelmonitoring.de
Rote Listen sind Verzeichnisse ausgestorbener, verschollener und gefährdeter Tier- und Pflanzenarten, aber werden zum Teil auch für Artengesellschaften, Biotoptypen oder Landschaften aufgestellt. Sie sind als wissenschaftliche Fachgutachten zu verstehen, in denen der Gefährdungsstatus einzelner Arten (oder Biotope) für einen bestimmten Bezugsraum dargestellt ist. Sie bewerten die Gefährdung anhand der Bestandsgröße und der Bestandsentwicklung und werden in regelmäßigem Zeitabständen fortgeschrieben (bei Vögeln i.d.R. im 5-Jahre-Turnus).
Rote Listen haben sich als zentrales Bewertungsinstrument in der Naturschutzpraxis seit mehr als drei Jahrzehnten bewährt und die Einstufungen dienen auch heute noch als wichtige Argumentationsgrundlage im Biotop- und Artenschutz.
Kurzgefasst dienen Rote Listen:
- der Information der Öffentlichkeit über die Gefährdungssituation der Arten und Biotope
- als objektives, nachvollziehbares Fachgutachten zu Bestandssituation, Bestandstrend und Gefährdung einzelner Arten bzw. Biotope
- als Entscheidungshilfe für Naturschutz und Landschaftsplanung (z.B. Ausweisung von Schutzgebieten, Beurteilung und Abwehr von Eingriffen)
- als Gradmesser für Handlungsbedarf im Natur- und Artenschutz
- als Erfolgskontrolle von Schutz- oder Artenhilfsmaßnahmen in mittel- bis langfristigen Zeiträumen
- als Datengrundlage für gesetzgeberische Maßnahmen und internationale Rote Listen
- als Beitrag für eine Zustandsanalyse der Erhaltung biologischer Vielfalt im jeweiligen Bezugsraum (Biodiversität als globales Schutzgut).
- der Stärkung des politischen Stellenwertes des Naturschutz
Für Vögel hat man sich in Deutschland geeinigt, Rote Listen im fünfjährigen Turnus fortzuschreiben. Als Grundlage für die Einstufung in die Gefährdungskategorien dienen in den neueren Roten Listen Kriterien, die auf quantitativen Bestands- und Trenddaten beruhen (z.B. Rückgang um >20% oder >50%; Brutpaarzahlen). Diese richten sich im Wesentlichen nach dem Kriteriensystem der International Union for the Conservation of Nature and Natural Resources (IUCN) und wurden auf Deutschland bzw. die entsprechenden Bundesländer heruntergebrochen.
Die aktuellen Roten Listen der Brutvögel Deutschlands und der Bundesländer in unserem Geschäftsbereich:
Rote Liste der Brutvögel Deutschlands (5. Fassung, November 2015; http://www.drv-web.de/zeitschrift/aktuellesinfo/)
Rote Liste der Brutvögel Hessens (10. Fassung, Mai 2014; pdf), siehe Downloadbereich auf unserer Homepage
Rote Liste der Brutvögel von Rheinland-Pfalz (2014); https://mueef.rlp.de/fileadmin/mulewf/Publikationen/Rote_Liste_Brutvoegel_RLP_05052015.pdf
Rote Liste der Brutvögel des Saarlandes (8.Fassung, 2007; http://www.ornithologie-saar.de/projekte/roteliste
Weitere Informationen über Rote Listen im allgemeinen und andere Tier- und Pflanzenarten bzw. Biotope finden Sie www.bfn.de.
Bewertung des Erhaltungszustandes von Brutvogelarten
In Hessen erfolgte zusätzlich eine Bewertung des Erhaltungszustandes der Brutvogelarten. Diese sog. „Ampelbewertung“ erfolgt in regelmäßigen Abständen. Die Einstufungen zu den einzelnen Arten können der zum Download bereitgestellten Veröffentlichung in unserer Fachzeitschrift „Vogel und Umwelt“ entnommen werden.