Zuständigkeitswechsel beim Wolfszentrum Hessen
Das Wolfszentrum Hessen ist in die Verantwortlichkeit des Landesbetriebes HessenForst übergegangen. Diese Seite befindet sich auf dem Stand vom 30.09.2024. Ausgenommen sind die Tabelle der Wolfsnachweise sowie die Tabelle der gemeldeten Nutztierschäden, welche von Seiten des HLNUG als Unterstützung für den Landesbetrieb HessenForst weitergeführt werden, bis dort ein eigener Webauftritt zur Verfügung steht.
Sie erreichen das Wolfszentrum Hessen ab sofort unter folgenden Kontaktdaten:
Landesbetrieb HessenForst
Wolfszentrum Hessen
Panoramaweg 1
34131 Kassel
Wolfshotline: 0611 32 57 2000
E-Mail-Adresse: Wolf@forst.hessen.de
Für die Meldung von anderen Arten von Wolfshinweisen (z.B. Kot, Sichtungen) steht Ihnen weiterhin das Meldeportal unter folgendem Link zur Verfügung: Wolfsmeldungen - Wolfsmonitoring des Landes Hessen (hlnug.de)
Wölfe zurück in Hessen
Etwa 150 Jahre galten Wölfe in Deutschland als ausgerottet. Erst durch die Unterschutzstellung der Tiere in den neunziger Jahren über die europäische Fauna-Flora-Habitatrichtlinie und die Wiedervereinigung Deutschlands gelang es Wölfen über Polen wieder nach Deutschland zurückzukehren und sesshaft zu werden. In Hessen wurde 2008 im Reinhardswald der erste Wolf wieder sesshaft. Während von 2011 bis 2018 keine territorialen Wölfe in Hessen nachgewiesen wurden, nimmt die Anzahl an Wolfsterritorien seither zu.
Die Chance, einen Wolf zu Gesicht zu bekommen, ist für Menschen äußerst gering. Dennoch bereitet die Rückkehr der Tiere einigen Bürgerinnen und Bürgern sowie den Weidetierhalterinnen und -haltern in Hessen Sorgen. Die Landesregierung nimmt diese Bedenken ernst und hat mit dem Wolfsmanagementplan Rahmenbedingungen geschaffen, die einen möglichst konfliktfreien Umgang mit den Wölfen ermöglichen. Auf dieser Seite finden Sie Informationen vom Wolfszentrum Hessen im HLNUG und Ihre Ansprechpartnerinnen und -partner.
Hessische Wolfsnachweise in den jeweiligen Monitoringjahren
Die Daten, die der Ausweisung von Territorien und der Veröffentlichung von Wolfsnachweisen zugrunde liegen, liefert das hessische Wolfsmonitoring, welches vom Wolfszentrum Hessen (WZH) am HLNUG durchgeführt wird. Dafür wird im Rahmen eines aktiven Monitorings anhand von Kamerafallen oder aber über Spuren die Anwesenheit von Wölfen nachgewiesen. Außerdem können Bürgerinnen und Bürger Wolfshinweise über das Meldeportal online an das WZH melden.
Alle Hinweise werden nach bundesweiten Monitoringstandards ausgewertet und kategorisiert. Erhoben werden die Daten jeweils für das sogenannte Wolfsjahr, das den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 30. April des Folgejahres abdeckt. Das Wolfsjahr orientiert sich an der Biologie der Wölfe, da Welpen in der Regel Anfang Mai geboren werden. Territorien müssen in jedem neuen Monitoringjahr erneut bestätigt werden.
Im Rahmen des Monitorings werden alle Wolfshinweise in Hessen durch das WZH zentral erfasst und nach bundesweiten Monitoringstandards ausgewertet. Dafür führt das WZH ein aktives Monitoring anhand von Kamerafallen und der Suche nach Anwesenheitshinweisen durch. Außerdem können Wolfshinweise wie beispielsweise Kot oder auch Sichtungen über ein Meldeportal online an das WZH gemeldet werden. Zu dem Meldeportal gelangen Sie hier.
Zu den Hinweisen mit denen Wölfen eindeutig nachgewiesen werden können, zählen:
- Farbfotos – als Wolfsnachweis ohne DNA
- Genetisches Material wie Urin, Kot, Haaren, Blut oder Gewebe
- Kot – für eine statistische Nahrungsanalyse oder einen DNA-Test
- Gerissene Beutetiere
- Wolfsspuren – insbesondere, wenn sie über ein bis zwei Kilometer verfolgt werden konnten
Die Wolfsnachweise bilden die Grundlage dafür, das Wolfsvorkommen in Hessen zu dokumentieren und Territorien, in denen sesshafte Wölfen leben, auszuweisen.
Ein Territorium wird dann ausgewiesen, wenn ein Individuum über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten in einem Gebiet nachgewiesen werden kann.
Als Grundlage für das Monitoring dient das BfN-Skript 413 „Monitoring von Wolf, Luchs und Bär in Deutschland“.
Gemäß der Monitoring- Kriterien werden alle Hinweise nach den sogenannten SCAP-Kriterien in Kategorien eingeordnet:
C1:eindeutiger Nachweis = harte Fakten, die die Anwesenheit der entsprechenden Tierart eindeutig bestätigen (Lebendfang, Totfund, genetischer Nachweis, Foto, Telemetrieortung).
C2:bestätigter Hinweis = von erfahrener Person überprüfter Hinweis (z.B. Spur oder Riss), bei dem ein Wolf, Luchs oder Bär als Verursacher bestätigt werden konnte. Die erfahrene Person kann den Hinweis selber im Feld oder anhand einer aussagekräftigen Dokumentation von einer dritten Person überprüfen und bestätigen.
C3: unbestätigter Hinweis = Alle Hinweise, bei denen ein Wolf, Luchs oder Bär als Verursacher auf Grund der mangelnden Indizienlage von einer erfahrenen Person weder bestätigt noch ausgeschlossen werden konnte. Dazu zählen alle Sichtbeobachtungen ohne Fotobeleg, auch von erfahrenen Personen; ferner alle Hinweise, die zu alt, unzureichend oder unvollständig dokumentiert sind, die zu wenige Informationen für ein klares Bild (z.B. bei Spuren) aufweisen oder aus anderen Gründen für eine Bestätigung nicht ausreichen. Die Kategorie C3 kann in Unterkategorien, wie „wahrscheinlich“ und „unwahrscheinlich“ unterteilt werden.
Falsch: Falschmeldung = Hinweis, bei der die entsprechende Tierart ausgeschlossen werden kann.
k.B.: keine Bewertung möglich = Hinweise, zu denen auf Grund fehlender Mindestinformationen keine Einschätzung möglich ist. Zum Beispiel Sichtmeldungen von Rissen oder Spuren.
In dem Monitoringjahr 2022/2023 wurden vom WZH insgesamt 807 Hinweise mit Verdacht auf Wolf ausgewertet. Davon gelten 331 Hinweise als gesicherte Wolfsnachweise. Insgesamt wurden in dem besagten Zeitraum 25 Individuen genetisch in Hessen erfasst.
Eine Individualisierung, also die Identifizierung eines ganz bestimmten Wolfs, ist nur über die Auswertung von vorhandenem Genmaterial möglich. Die Abkürzungen beispielsweise GW1227f oder GW852m sind Laborkürzel und stehen für: Genetic Wolf (GW), die Labornummer des Tieres sowie das Geschlecht (f/weiblich oder m/männlich).
Das Monitoringjahr orientiert sich an der Biologie der Wölfe, die Anfang Mai Welpen bekommen und erstreckt sich daher über den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 30.4 des Folgejahres.
Die Datenlage für die Veröffentlichung von Wolfsnachweisen und für die Ausweisung von Territorien liefert das hessische Wolfsmonitoring, welches vom Wolfszentrum Hessen (WZH) durchgeführt wird. Dafür führt das WZH ein aktives Monitoring anhand von Kamerafallen und der Suche nach Anwesenheitshinweisen durch. Außerdem können Bürgerinnen und Bürger Wolfshinweise wie beispielsweise Kot oder auch Sichtungen über das Meldeportal online an das WZH melden.
Alle Hinweise werden nach bundesweiten Monitoringstandards ausgewertet und kategorisiert. In der untenstehenden Tabelle werden alle hessischen gesicherten Wolfsnachweise (C1-Nachweise) gelistet.
Da die Wölfe im mitteleuropäischen Flachland eng miteinander verwandt sind, haben die meisten Tiere dieser Population denselben genetischen Haplotypen. Für Deutschland ist mit über 90 Prozent der häufigste Haplotyp HW01, aber auch HW02 kommt in einigen Rudeln vor. Die Herkunft umfasst Deutschland sowie West- und Mittelpolen. Selten werden über zuwandernde Wölfe weitere Haplotypen, zum Beispiel aus Südost-Polen (HW03) oder aus der Alpenpopulation (HW22) in Deutschland nachgewiesen.
Eine Individualisierung, also die Identifizierung eines ganz bestimmten Wolfs, ist nur über die Auswertung von vorhandenem Genmaterial möglich.
Abkürzungen wie beispielsweise GW1227f oder GW852m sind Laborkürzel und stehen für: Genetic Wolf (GW), die Labornummer des Tieres sowie für das entsprechende Geschlecht des Tieres (f/weiblich oder m/männlich).
Aktuelle Fotos und Videos von Nachweisen sehen Sie hier.
Ereignis-Datum | Landkreis | Gemeinde | Meldungstyp | Haplotyp | Individuum |
31.07.2024 | Vogelsbergkreis | Lauterbach | Foto, Video | - | - |
28.07.2024 | Fulda | Kämmerzell | Schaf | HW01 | - |
16.07.2024 | Schwalm-Eder-Kreis | Fritzlar | Foto | - | - |
14.07.2024 | Lahn-Dill-Kreis | Wetzlar | Ziege (1) | HW01 | GW2479f |
12.07.2024 | Rheingau-Taunus-Kreis | Taunusstein | Losungen | HW01 | GW2431f |
07.07.2024 | Lahn-Dill-Kreis | Greifenstein | Gatterwild (4) | HW01 | GW2479f |
03.07.2024 | Fulda | Gersfeld | Schaf (4) | HW01 | GW4334f |
23.05.2024 | Rheingau-Taunus-Kreis | Lorch | Reh | HW01 | GW3983m |
23.05.2024 | Hersfeld-Rotenburg | Ludwigsau | Foto | - | - |
19.05.2024 | Rheingau-Taunus-Kreis | Rüdesheim | Foto | - | - |
16.05.2024 | Rheingau-Taunus-Kreis | Lorch | Rotwild | HW01 | GW1958m |
11.05.2024 | Hersfeld-Rotenburg | Ludwigsau | 3 Fotos | - | - |
09.05.2024 | Fulda | Gersfeld (Rhön) | Foto | - | - |
07.05.2024 | Kassel | Bad Karlshafen | Schaf (2) | HW01 | GW3923m |
06.05.2024 | Fulda | Gersfeld (Rhön) | Foto | - | - |
02.05.2024 | Werra-Meißner-Kreis | Waldkappel | 9 Fotos | - | - |
02.05.2024 | Kassel | Kaufungen | Foto | - | - |
30.04.2024 | Werra-Meißner-Kreis | Waldkappel | Losung | HW01 | GW2571m |
28.04.2024 | Hersfeld-Rotenburg | Ludwigsau | Foto | - | - |
27.04.2024 | Hersfeld-Rotenburg | Ludwigsau | 2 Fotos | - | - |
25.04.2024 | Rheingau-Taunus-Kreis | Rüdesheim | 3 Fotos | - | - |
23.04.2024 | Schwalm-Eder-Kreis | Knüllwald | Losung | HW01 | GW4083m |
22.04.2024 | Werra-Meißner-Kreis | Witzenhausen | Haare | HW01 | GW4068m |
23.03.-22.04.2024 | Rheingau-Taunus-Kreis | Oestrich-Winkel | 21 Fotos | - | - |
14.04.2024 | Werra-Meißner-Kreis | Waldkappel | 3 Losungen | HW01 | GW3587f |
11.04.2024 | Schwalm-Eder-Kreis | Spangenberg | Foto | - | - |
03.04.2024 | Wetteraukreis | Wölfersheim | Foto | - | - |
02.04.2024 | Werra-Meißner-Kreis | Waldkappel | 2 Fotos | - | - |
30.03.2024 | Lahn-Dill-Kreis | Ehringshausen | Video | - | - |
28.03.2024 | Werra-Meißner-Kreis | Waldkappel | Losung | HW01 | - |
27.03.2024 | Lahn-Dill-Kreis | Ehringshausen | Reh | HW01 | GW2479f |
27.03.2024 | Rheingau-Taunus-Kreis | Oestrich-Winkel | Losung | HW01
| GW1958m |
26.03.2024 | Hersfeld-Rotenburg | Cornberg | Foto | - | - |
19.03.2024 | Hochtaunuskreis | Wehrheim | Rotwild | HW01 | GW2554m |
19.03.2024 | Werra-Meißner-Kreis | Meißner | Foto | - | - |
18.03.2024 | Wetteraukreis | Rosbach v.d.H. | Losung | HW01 | |
17.03.2024 | Wetteraukreis | Rosbach v.d.H. | Losung | HW01 | |
15.01.-17.03.2024 | Rheingau-Taunus-Kreis | Oestrich-Winkel | 24 Fotos bzw. Fotoserien | - | - |
14.03.2024 | Rheingau-Taunus-Kreis | Lorch | Rotwild | HW01 | GW2431f |
03.03.2024 | Werra-Meißner-Kreis | Bad Sooden Allendorf | Foto | - | - |
02.03.2024 | Rheingau-Taunus-Kreis | Schlangenbad | Rotwild | HW01 | - |
01.03.2024 | Werra-Meißner-Kreis | Witzenhausen | Foto | - | - |
22.02.2024 | Hochtaunuskreis | Wehrheim | Rotwild | HW01 | GW2554m |
17.02.2024 | Fulda | Gersfeld (Rhön) | Foto | - | - |
12.02.2024 | Fulda | Ehrenberg | Schaf (2) | HW02 | GW3092f |
07.02.2024 | Werra-Meißner-kreis | Waldkappel | Foto | - | - |
31.01.2024 | Rheingau-Taunus-Kreis | Oestrich-Winkel | Video | - | - |
31.01.2024 | Wetteraukreis | Butzbach | Foto | - | - |
29.01.2024 | Schwalm-Eder-Kreis | Niedenstein | Foto | - | - |
23.01.2024 | Landkreis Marburg-Biedenkopf | Biedenkopf | Foto | - | - |
21.01.2024 | Hochtaunuskreis | Wehrheim | Foto | - | - |
20.01.2024 | Wetteraukreis | Rosbach v.d.H. | Foto | - | - |
19.01.24 | Fulda | Gersfeld (Rhön) | 3 Losungen, 6 Urinproben | HW01 | GW2068m |
18.01.24 | Werra-Meißner-Kreis | Waldkappel | 2 Urinproben | HW01 | - |
Die Territorien in Hessen werden über das hessische Wolfsmonitoring ermittelt, das nach bundesweiten Monitoringstandards durchgeführt wird. Erhoben werden die Daten jeweils für das sogenannte Wolfsjahr, das den Zeitraum vom 1. Mai bis zum 30. April des Folgejahres abdeckt. Das Wolfsjahr orientiert sich an der Biologie der Wölfe, da Welpen in der Regel Anfang Mai geboren werden. Territorien müssen in jedem neuen Monitoringjahr erneut bestätigt werden.
Nach bundesweiten Monitoringsstandards nach REINHARDT et al. 2015 gelten folgende Begriffsdefinitionen:
Residenter Einzelwolf: Einzelner Wolf, der mindestens 6 Monate in einem Gebiet lebt
Wolfspaar: Wolfsrüde oder –fähe, die gemeinsam ihr Territorium markieren, aber (noch) keinen Nachwuchs haben.
Rudel (Wolfsfamilie): eine Gruppe von mehr als zwei Wölfen, die in einem Territorium leben
Weiterführende Informationen zum bundesweiten Wolfsmonitoring sowie die entsprechenden Kriterien sind einsehbar bei der Dokumentations- und Beratungsstelle des Bundes zum Thema Wolf unter: Wolfsmonitoring - DBBW (dbb-wolf.de)
Reinhardt, I.; Kaczensky, P.; Knauer, F.; Rauer, G.; Kluth, G.; Wölfl, S.; Huckschlag, D.; Wotschikowsky, U. (2015) Monitoring von Wolf, Bär und Luchs in Deutschland. BfN-Skripten 413.
Aktuelles Monitoringjahr (seit 01.05.23), Stand 21.12.23
Vorläufige Ergebnisse mit ständiger Aktualisierung während des Monitoringjahrs!
Territorium | Kürzel | Status | Reproduktion | Welpen |
---|---|---|---|---|
Butzbach | BUZ | Paar | ||
Greifenstein | GFS | Einzeltier | ||
Ludwigsau | LUD | Einzeltier | ||
Rüdesheim | RÜD | Rudel | ja | 2 |
Spangenberg | SPA | Einzeltier | ||
Wildflecken | WIL | Rudel | ja | 7 |
6 Territorien in Hessen: 2 Rudel, 1 Paar, 3 Einzeltiere
Wolfsterritorien in Hessen seit dem Monitoringjahr 2008/2009
Sie möchten Wolfshinweise wie beispielsweise Kot oder eine Sichtung melden? Dafür steht Ihnen unser Meldeportal zur Verfügung.
Sie haben einen Wildtierkadaver gefunden und vermuten, dass an dem Kadaver Wolfs-DNA sichergestellt werden kann? Dann melden Sie diesen bitte in dem Zeitraum von Montag bis Donnerstag 8 bis 16 Uhr und freitags 08:00 bis 12:00 Uhr direkt über die amtliche Wolfshotline 0641-200095 22. Am Wochenende werden durch die amtlichen Wolfsberaterinnen und Wolfsberater keine Wildtierrisse beprobt. In dem Zeitraum wenden Sie sich bitte direkt an die ehrenamtlichen Wolfsberaterinnen und Wolfsberater in Ihrer Region.
Beim Auffinden eines toten Nutztieres mit dem Verdacht auf Wolf als Verursacher nehmen Sie bitte innerhalb von 24 Stunden Kontakt mit dem Wolfszentrum Hessen über die amtliche Wolfshotline (0641 2000 95 22) auf. Die Hotline ist hierfür montags bis sonntags sowie an Feiertagen von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr geschaltet. Außerhalb der Sprechzeiten wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen ehrenamtlichen Wolfsberaterinnen und Wolfsberater.
Verletzte Tiere sollten unbedingt und sofort versorgt werden. Bei einem Ausbruch der Herde müssen die Tiere wieder eingefangen werden. In akuten Gefahrensituationen (zum Beispiel bei einem Ausbruch im Straßenbereich) muss die Polizei verständigt werden.
Um zu vermeiden, dass genetisches Material verloren geht oder der Kadaver kontaminiert wird, sollten nach Möglichkeit andere Tiere (z.B. Hunde) von den toten Nutztieren ferngehalten werden und der Kadaver, insbesondere bei schlechten Witterungsbedingungen, abgedeckt werden. Die Auffindesituation sollte nach Möglichkeit nicht verändert werden.
Wird über die Wolfshotline ein Nutztierschaden gemeldet, bei dem der Verdacht vorliegt, dass ein Wolf der Verursacher sein könnte, dokumentiert eine Wolfsberaterin oder ein Wolfsberater des Landes Hessen den Nutztierschaden vor Ort und nimmt – je nach Zustand des Tieres – DNA-Proben.
Diese Proben werden im zentralen Referenzlabor am Zentrum für Wildtiergenetik der Senckenberg Gesellschaft für Naturforschung in Gelnhausen auf Wolfs-DNA hin untersucht. Wird Wolfs-DNA nachgewiesen, wird die DNA-Probe in einem zweiten Schritt genotypisiert. Das ist ein weiterer Analyseschritt bei dem, sofern die Qualität und Quantität der Wolfs-DNA es zulässt, das Individuum ermittelt werden kann.
Mehr zum Zentrum für Wildtiergenetik des Senckenberg Instituts, zu den verwendeten Methoden und dem Ausschreibungsverfahren durch welches Senckenberg zum zentralen Referenzlabor wurde, finden Sie hier.
Ein weiterer Baustein der Schadensbegutachtung ist die Untersuchung des Tierkadavers im Landeslabor Hessen in Gießen. Sofern der Tierhaltende einwilligt und der Zustand des Kadavers es zulässt, wird das Tier in das Landeslabor überführt und dort pathologisch auf die Todesursache hin untersucht. Bei dieser Untersuchung kann beispielsweise auch festgestellt werden, ob Fraßspuren an einem Kadaver postmortal, also nach eintreten des Todes, entstanden sind. Dies kann zum Beispiel auch der Fall sein, wenn es sich bei dem gemeldeten Tier um eine Totgeburt handelt.
Die Überführung und die Untersuchung des Kadavers sind für den Tierhaltenden kostenfrei, sofern dieser Mitglieder in der Tierseuchenkasse ist.
Das Endergebnis ergibt sich somit im Regelfall durch die Dokumentation der Spuren vor Ort, die DNA-Analyse sowie die pathologische Untersuchung.
Sobald das Endergebnis vorliegt, erhält der Tierhaltende durch das WZH eine amtliche Feststellung darüber, ob der Verdacht auf Wolf als Verursacher des Nutztierschadens bestätigt werden konnte. Dabei gibt es fünf Kategorien, die anhand von festgelegten Kriterien vergeben werden:
- Wolf
- Wolf mit hinreichender Sicherheit
- Wolf mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen
- Kein Wolf/ andere Todesursache
- Keine Bewertung möglich
Ein Schadensausgleich kann bei den zuständigen Regierungspräsidien beantragt werden, sofern die amtliche Feststellung zu dem Ergebnis „Wolf“ oder „Wolf mit hinreichender Sicherheit“ kommt. Informationen zu dem Antragsverfahren werden den Tierhaltenden mit der amtlichen Feststellung zugestellt.
Für das hessische Wolfsmonitoring werden auch Wildtierrisse beprobt, die eindeutige Spuren eines großen Beutegreifers sowie keine maßgeblichen Spuren von Nachnutzern aufweisen. Wird an einem Wildtierriss Wolfs-DNA festgestellt, wird der entsprechende Nachweis in der Tabelle für hessische Wolfsnachweise gelistet.
Hinweis zu dem Ergebnis der DNA-Analyse:
Bei dem DNA-Analyse-Ergebnis „Hund, Fuchs oder Goldschakal“ sind diese Arten nicht zwangsläufig die „Rissverursacher“. Die nachgewiesenen Tiere können auch als Nachnutzer, postmortal, also nach Eintreten des Todes, an dem Kadaver gefressen haben und dadurch die Probe kontaminiert haben.
Hinweis zu der Einhaltung des Grundschutzes / der guten fachlichen Praxis nach Richtlinie (RL) Weidetierschutz: Bei der Haltung von Schafen und Ziegen ist der Grundschutz Voraussetzung für die Gewährung von Billigkeitsleistungen. Billigkeitsleistungen für andere Tierarten werden ohne Anforderungen an einen besonderen Grundschutz gewährt. Die Tierbestände sind jedoch entsprechend den Vorgaben der guten fachlichen Praxis zu halten. Die Richtlinie Weidetierschutz kann abgerufen werden unter: https://umwelt.hessen.de/sites/umwelt.hessen.de/files/2022-11/richtlinie_weidetierschutz_gueltig_ab_031122.pdf.
Hier geht es zur Übersicht der gemeldeten Nutztierschäden 2024
Da in ganz Hessen jederzeit mit durchziehenden Wölfen zu rechnen ist, sind Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter dazu aufgerufen, unbedingt für einen sachgerechten Schutz ihrer Tiere zu sorgen. Dies reduziert das Risiko eines Übergriffs deutlich und vermeidet, dass Wölfe lernen, Nutztiere als leicht zugängliche Nahrungsquelle einzuordnen.
Der Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen (LLH) berät Weidetierhalter kostenfrei zum Herdenschutz, hilft die betrieblichen Möglichkeiten zur Prävention von Übergriffen von großen Beutegreifern auszuschöpfen, eröffnet Informationsquellen zum Thema und beleuchtet die wirtschaftlichen Auswirkungen der betrieblichen Maßnahmen. In enger Zusammenarbeit mit den Betrieben werden individuelle Konzepte zur Gefahrenabwehr erstellt. Mehr dazu unter: Herdenschutz » Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen.
Informationen zu Fördermöglichkeiten gibt es bei der Landwirtschaftsverwaltung des jeweiligen Landkreises. Seit April 2023 ist ganz Hessen als Wolfspräventionsgebiet ausgewiesen und somit eine landesweite Förderung von Schaf-, Ziegen- und Damwildhaltungen möglich. Ausführliche Informationen zu der Richtlinie sind auf der Homepage der WIBank zusammengestellt.
Präventionsmaßnahmen der Förderrichtlinie „Weidetierschutz“
Präventionsmaßnahme „Herdenschutzhunde“ der Förderrichtlinie „Weidetierschutz“
LLH-Flyer Weidetierschutz in Hessen
Förderung für Herdenschutzmaßnahmen bei Schafen, Damwild, Ziegen:
Es gilt eine landesweite Antragsberechtigung nach der Richtlinie Weidetierschutz.
Förderung für Herdenschutzmaßnahmen bei Rindern:
Hinweis: Bitte entnehmen Sie die antragsberechtigten Gemeinden der nachstehenden Liste:
Ereignisgebiete Rinder_Antragsberechtigte Gemeinden nach der Richtlinie Weidetierschutz
Ereignisgebiete Rinder_Übersichtskarte förderberechtigter Gemeinden für Rinder
Förderung für Herdenschutzmaßnahmen bei Pferden:
Zurzeit liegt keine Antragsberechtigung für Herdenschutzmaßnahmen für Pferdeweiden nach der Richtlinie Weidetierschutz vor.
Soziale Organisation
Wölfe kehren nach und nach in ihre ehemaligen mitteleuropäischen Gebiete zurück. Sie leben im Rudel, das aus dem Elternpaar und ihrem bis zu zweijährigen Nachwuchs besteht. Der Familienverbund besetzt ein Territorium von etwa 150 bis 350 Quadratkilometern und kennzeichnet es für fremde Wölfe zum Beispiel durch Duftmarken oder Heulen. Dabei wählt er ein Gebiet aus, das langfristig genug Beute für das Rudel bereithält. Der Nachwuchs verlässt das Territorium, im Alter von 10 bis 22 Monaten, um einen Paarungspartner zu finden und in einem eigenen Territorium sesshaft zu werden. Das bedeutet, dass in der Regel nur die beiden Elterntiere langfristig in einem Gebiet sesshaft sind. Bei der Abwanderung aus dem Elternterritorium können Wölfe bis zu 80 km täglich zurücklegen.
Ernährung
In Mitteleuropa sind Reh, Wildschwein, Rothirsch und Damhirsch die Hauptnahrung von Wölfen. Dabei greifen sie auf Beute zurück, die am leichtesten zu erreichen und am effektivsten zu jagen ist. So bevorzugen sie Jungtiere und weniger wehrhafte, alte, schwache oder kranke Beute. Wölfe sind in der Nahrungsauswahl jedoch sehr anpassungsfähig.
Ausbreitung
Die größte Gefahr, die sich Wölfen in unserer Kulturlandschaft stellt, ist der Straßenverkehr. Da die Tiere aber problemlos bis zu 80 Kilometer pro Tag zurücklegen, können sie auch Lebensräume besiedeln, die vom Eltern-Territorium weiter entfernt liegen. Hält sich ein Wolf mindestens sechs Monate in einem Gebiet auf, gilt er dort als sesshaft.
Weitere Informationen finden Sie auf unserem Infoplakat "Wie lebt ein Wolf?".
Aussehen
Wölfe sind von einigen Hunderassen von Laien kaum zu unterscheiden. Auch wenn Sichtbeobachtungen grundsätzlich nicht als sicherer Wolfsnachweis gewertet werden, sind sie dennoch sehr wertvoll.
Die wichtigsten Merkmale im Überblick:
Statur: hochbeinig, eher quadratische Körperform, fast waagerechte Rückenlinie
Färbung: helle Wangenpartie, fast weiße Umgebung des Mauls, Hals oft mit hellerem Kragen (seitlich), graues und bräunlich-ockerfarbenes bis rötliches Fell
Sonstige Merkmale: kleine Ohren, hängender, gerader Schwanz mit meist dunkler Spitze, relativ lange Schnauze
Weitere Informationen finden Sie auf unserem Infoplakat "Wie erkenne ich einen Wolf?".
In der Regel haben Wölfe kein Interesse an Menschen. Menschen sind für sie weder Artgenossen, noch fallen sie in das Beuteschema der Tiere. Wölfe sind vorsichtige Tiere und versuchen den Kontakt mit Menschen zu vermeiden. Sobald sie die menschliche Witterung aufgenommen haben, ziehen sie sich in der Regel zurück. Kommt es aufgrund von fehlenden Deckungsmöglichkeiten oder ungünstigen Windverhältnissen doch zu einer Begegnung zwischen Mensch und Wolf, flüchten die Tiere in der Regel nicht panisch, sondern ziehen sich gelassen zurück.
Sollte es zu einer Begegnung zwischen Wolf und Mensch kommen, gelten folgende Verhaltenshinweise:
- Ruhe bewahren
auf sich aufmerksam machen, Lärm machen (z.B. klatschen)
langsamer Rückzug mit dem Gesicht Richtung Wolf
Abstand halten und dem Tier einen Fluchtweg offen halten, es nicht verfolgen oder in die Enge treiben
das Tier auf keinen Fall anlocken, streicheln oder füttern
tote oder verletzte Tiere meiden (nicht anfassen)
Hunde an der Leine führen
Gut zu wissen:
Wölfe meiden Menschen, nicht aber menschliche Strukturen. Das Annähern oder auch Durchqueren von menschlichen Siedlungsstrukturen ist daher kein auffälliges Verhalten. Menschen in Fahrzeugen und auf Pferden werden nicht als Menschen wahrgenommen. Deswegen ist eine zufällige Beobachtung aus dem Auto heraus deutlich wahrscheinlicher als einem Wolf beispielsweise bei einem Spaziergang zu begegnen. Falls Sie mit einem Hund unterwegs sind, leinen Sie diesen an. Hunde können als Bedrohung wahrgenommen werden. Die Nähe des Besitzers bietet ihm den besten Schutz. Gefahr für den Menschen besteht dabei nicht.
Sind Wölfe gefährlich für Menschen?
Seit der Rückkehr der Wölfe nach Deutschland vor über 20 Jahren hat kein Übergriff von Wölfen auf Menschen stattgefunden. Wolfsübergriffe in anderen Ländern wie beispielsweise dem Iran oder der Türkei sind zum Großteil auf mit Tollwut erkrankte Tiere zurückzuführen (siehe NINA Studie*). Dank der Ausbringung von Impfködern gilt Deutschland seit 2008 als tollwutfrei.
Letztendlich geht von Wölfen keine größere Gefahr aus, als von anderen Wildtieren wie beispielsweise Wildschweinen oder auch von Haushunden, die sich außerhalb des Einwirkungsbereichs ihres Halters oder Halterin befinden.
* NINA-Studie: Linnell, J. D. C., Kovtun, E. & Rouart, I. 2021. Wolf attacks on humans: an update for 2002–2020. NINA Report 1944 Norwegian Institute for Nature Research.
Konzept zum Umgang mit Wölfen, die sich Menschen gegenüber auffällig verhalten
Im Jahr 2022 wurde vom Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (HMUKLV) der hessische Wolfsmanagementplan herausgegeben. Dieser beschreibt die Rahmenbedingungen für den Umgang mit Wölfen in Hessen und regelt auch die Zuständigkeiten innerhalb des Wolfsmanagements.
Am hessischen Wolfsmanagement sind verschiedene Dienststellen und Einrichtungen des Landes beteiligt. Im Zentrum steht das 2021 gegründete Wolfszentrum Hessen, welches beim Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie angesiedelt ist. Zu den Kernaufgaben des WZH gehören unter anderem die Durchführung des hessischen Wolfsmonitorings sowie die Koordination der Begutachtung von Nutztierschäden. Beim Wolfsmonitoring und der Schadensbegutachtung wird das WZH von mehr als 90 amtlichen und ehrenamtlichen Wolfsberaterinnen und Wolfsberatern unterstützt. Weidetierhalterinnen und Weidetierhalter, die sich zu Herdenschutzmaßnahmen informieren möchten, finden beim Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen den richtigen Ansprechpartner. Dieser berät Tierhaltende kostenfrei telefonisch oder auch vor Ort.
Zu Förderangeboten von Herdenschutzmaßnahmen informiert der landwirtschaftliche Fachdienst des jeweiligen Landkreises. Hier können auch die entsprechenden Anträge gestellt werden. Kommt es zu einem Nutztierschaden, der nachweislich durch einen Wolf verursacht wurde, können die Tierhaltenden einen Antrag auf Schadensausgleich stellen. Die Beratung sowie die Antragsabwicklung dazu läuft über das jeweilige zuständige Regierungspräsidium.
Zuständigkeiten im hessischen Wolfsmanagement
Wolfsmonitoring und Koordination der Schadensbegutachtung, Informationen zum Thema Wölfe in Hessen
| Wolfszentrum Hessen Das Wolfszentrum Hessen informiert über Wölfe in Hessen, führt ein aktives Wolfsmonitoring durch und nimmt Meldungen von Rissverdachtsfällen, Wolfssichtungen und Spuren entgegen. Auf der Homepage werden alle Rissverdachtsfälle sowie die gesicherten Wolfsnachweise in Hessen fortlaufend aktualisiert. https://www.hlnug.de/wolfszentrum https://wolfsmonitoring-hessen.de (Meldeportal) Wolfshotline Hessen: 0641-200095 22; wolf@hlnug.hessen.de |
Förderung von Herdenschutzmaßnahmen | Landwirtschaftsämter der Landkreise & WI-Bank Informationen zur Förderrichtlinie Weidetierschutz (Merkblätter, Richtlinie, Zuwendungsanträge) sind auf der Homepage der WIBank zu finden: https://www.wibank.de/wibank/weidetierschutz. Weitere Auskunft zur Antragsstellung erteilen die landwirtschaftlichen Fachdienste der Landkreise. |
Beratung zu Herdenschutzmaßnahmen | Landesbetrieb Landwirtschaft Hessen Bei Fragen zu möglichen Herdenschutzmaßnahmen berät der Landesbetriebe Landwirtschaft Hessen (kostenlose telefonische Beratung und Vor-Ort-Termine für Weidetierhaltungen): https://llh.hessen.de/tier/herdenschutz/ |
Schadensausgleich bei Schäden landwirtschaftlicher Nutztierhaltungen durch Wolfsübergriffe | Regierungspräsidien Tierhalterinnen und Tierhalter können unter bestimmten Voraussetzungen für nachweislich von Wölfen verursachte Schäden an Nutztieren einen finanziellen Ausgleich erhalten. Die Abwicklung der Ausgleichszahlung läuft über die jeweiligen Regierungspräsidien. |
Wolfszentrum im HLNUG
Das Wolfszentrum Hessen (WZH) ist neben dem Monitoring zentraler Ansprechpartner zum Thema Wolf: Es übernimmt unter anderem – in Zusammenarbeit mit anderen hessischen Behörden – die Koordination und Betreuung der Wolfshotline (per E-Mail oder telefonisch) sowie die fachliche Beratung von Einzelpersonen, Tierhalterinnen und -haltern, Institutionen, Behörden und Verbänden.
Das Wolfszentrum ist außerdem zuständig für den permanenten Wissenstransfer innerhalb der Landesverwaltung und mit den betroffenen Interessensverbänden, Forschungseinrichtungen, Fachdienststellen der anderen Bundesländer und des Bundes sowie für die Koordination der Öffentlichkeitsarbeit zum Thema Wolf. Darüber hinaus übernimmt das WZH die Leitung der „AG Wolf“ und entwickelt auf der Grundlage des Austauschs mit den Verbänden und seiner fachlichen Arbeit den Wolfsmanagementplan weiter.
kostenfreie Ausleihe der Ausstellung "Wolf"
Wie steht es um die Wölfe in Hessen? Die Ausstellung des HLNUG zum Thema beantwortet diese Frage und informiert über die Lebensweise der Tiere, erste „Besiedlungsversuche“ in Hessen und die aktuelle Einwanderung von Wölfen nach Deutschland. Außerdem zeigt die Ausstellung, was Wölfe und Hunde unterscheidet und welch‘ lange Geschichte Wölfe und Menschen miteinander verbindet.
Die Ausstellung einschließlich eines Wolfpräparates kann kostenfrei von öffentlichen Institutionen und Behörden, Bildungseinrichtungen oder auch Verbänden ausgeliehen werden. Gerne stellen wir Ihnen auch Informationsmaterialien zur Auslage und Mitnahme zur Verfügung. Bei Interesse wenden Sie sich bitte an wolf[at]hlnug.hessen.de.
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