Abwasser
Anerkennungen
Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie hat geeignete Mess-, Beobachtungs-, Untersuchungs- und Datenverarbeitungseinrichtungen zu errichten, zu betreiben und zu unterhalten, die für die Erfassung und Sammlung von qualitativen Gewässerdaten für überörtlich bedeutsame Planungen, Maßnahmen und Entscheidungen erforderlich sind.
Sofern nach dem Wasserhaushaltsgesetz oder dem Hessischen Wassergesetz oder aufgrund dieser Gesetze erlassener Rechtsverordnungen die Anerkennung von Sachverständigen oder sachverständigen Stellen erforderlich ist, obliegt sie dem HLNUG.
Kommunales Abwasser
Zielsetzung der Ableitung und Behandlung dieser Abwässer ist es, Boden und Gewässer vor schädlichen Verunreinigungen zu schützen und deren Nutzung und die dortigen Lebensgemeinschaften möglichst nicht zu beeinträchtigen. In gesetzlichen Regelungen wird vorgeschrieben, wie das Abwasser zu behandeln ist und welche Grenzen eingehalten werden sollen.
Regelungen
Neben der Abwassereigenkontrollverordnung, sowie der Indirekteinleiterverordnung finden Sie hier weitere Merkblätter und Antragsunterlagen. Die Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) und ergänzende Informationen können heruntergeladen werden.




