Monitoring - Fische 2025
Im Zeitraum von Mitte Juli 2025 bis Ende Oktober 2025 werden im Auftrag des Landes Hessen, vertreten durch das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) Wiesbaden, Elektrobefischungen in hessischen Flüssen und Bächen durchgeführt. Die Befischungen erfolgen im Zuge der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie und dienen der Ermittlung und Bewertung des ökologischen Zustands der Gewässer.
Daneben werden zum Thema „Biota-Untersuchungen zur Überwachung von Umweltqualitätsnormen" gemäß der LAWA Rahmenkonzeption - Teil B - Arbeitspapier-IV.3 (Stand 14.02.2020) Untersuchungen zur Ermittlung der Schadstoffbelastung der Fische durchgeführt. Hierzu werden an 9, sich meist in größeren Flüssen befindenden Probestellen, ca. jeweils mindestens 10 möglichst gleich alte Individuen zweier Fischarten entnommen.
Damit alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, insbesondere aber die betroffenen Fischereirechtsinhaber/Pächter sich über die Methodik der Befischung und deren aktuellen Stand informieren können, befinden sich an dieser Stelle die
- Leistungsbeschreibung,
- das Feldprotokoll,
- eine Übersichtskarte der Messstellen,
- eine tabellarische Übersicht der Messstellen mit Stammdaten sowie
- die Liste der Auftragnehmer (AN) mit Losverteilung.
Darüber hinaus werden hier auch die jeweils aktuellen Befischungspläne (siehe Downloads) mit Datum und Uhrzeit zur Verfügung gestellt.
Die Ergebnisse der Fischbestandserhebungen werden, nach Auswertung, ebenfalls an dieser Stelle veröffentlicht.
Nach § 11 Hessisches Fischereigesetz (HFischG) sollen die Fischereirechtsinhaber bzw. Pächter über die geplanten Befischungen spätestens 10 Tage vorher schriftlich informiert werden.
Zumeist besitzen die Städte und Gemeinden das Fischereirecht an ihren Gewässern. Diese wurden mit dem Anschreiben für Fischereiausübungsberechtigte 2025 benachrichtigt sowie um die Veröffentlichung des Anschreibens Amtliche Bekanntmachung WRRL Befischungen 2025 in ihren Amtsblättern gebeten.
Wenn dem HLNUG aufgrund seiner Abfrage bei den unteren Fischereibehörden die Pächter bekannt sind, werden diese direkt durch das HLNUG informiert.