Kompensation Schutzgut Boden
Kompensation von Eingriffen in das Schutzgut Boden
Nach dem Baugesetzbuch sind Auswirkungen von Vorhaben auf die Umwelt einschließlich des Bodens zu ermitteln und zu bewerten. Die Vermeidung und der Ausgleich von Beeinträchtigungen der Umwelt sind in Bauleitplanverfahren im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen.
Eingriffe in das Schutzgut Boden lassen sich i.d.R. nicht vermeiden. Sie führen häufig zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des Bodens und seiner Funktionen. Die Art der Eingriffe und ihre Wirkung auf das Schutzgut sind deshalb zu ermitteln. Gleichfalls sind bodenbezogene Maßnahmen zur Kompensation der Eingriffe zu bewerten und als Ausgleich auch heranzuziehen. Damit lassen sich auch Vor- und Nachteile verschiedener Planungsvarianten für das Schutzgut Boden aufzeigen.
Mit der Arbeitshilfe „Kompensation des Schutzguts Boden in der Bauleitplanung nach BauGB“ steht zusammen mit einem Excel-Berechnungstool ein umfassendes Arbeitswerkzeug zur Beurteilung von Eingriffen in das Schutzgut Boden und zur Ableitung eines bodenbezogenen Ausgleichs zur Verfügung. Die Maßnahmensteckbriefe geben einen einfachen Einblick in die möglichen Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen.
Eine ergänzende Grundlage bildet die „Arbeitshilfe zur Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen in der Abwägung und der Umweltprüfung nach BauGB in Hessen“.
Als Datengrundlage zum Boden kann die Gesamtbewertung der Bodenfunktionen für die Raum- und Bauleitplanung auf Basis der Bodenflächendaten 1: 5000 (BFD5L) herangezogen werden.