Kompensation Schutzgut Boden
Kompensation von Eingriffen in das Schutzgut Boden
Mit vielen Bauvorhaben ist ein Eingriff in die Umwelt verbunden, der regelmäßig auch zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust des Bodens und seiner Funktionen führt. Mit Hilfe der Eingriffsregelung sollen die Beeinträchtigungen von Eingriffen in Natur und Landschaft vermieden und minimiert werden. Wenn trotz festgesetzter Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen, erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft durch einen Eingriff verbleiben, müssen sie in der Regel durch Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden.
Wichtige Rechtsgrundlagen für die Eingriffsregelung sind das Baugesetzbuch, das Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung sowie die Naturschutzgesetze des Bundes und der Länder und der auf dieser Basis erlassenen Verordnungen, wie z. B. die Kompensationsverordnung in Hessen. Damit der Boden und seine Funktionen bei der Kompensation im Rahmen von Bau- und Planungsverfahren leichter berücksichtigt werden kann, wurde die 2018 erstmals erschienene Arbeitshilfe „Kompensation des Schutzguts Boden in der Bauleitplanung nach BauGB“ für eine Anwendung in allen Planungs- und Genehmigungsverfahren erweitert.
Mit der Arbeitshilfe „Kompensation des Schutzguts Boden in Planungs- und Genehmigungsverfahren“ steht zusammen mit einem Excel-Berechnungstool ein umfassendes Arbeitswerkzeug zur Beurteilung von Eingriffen in das Schutzgut Boden und zur Ableitung eines bodenbezogenen Ausgleichs zur Verfügung. Die Maßnahmensteckbriefe geben einen einfachen Einblick in die möglichen Minderungs- und Kompensationsmaßnahmen.
Eine ergänzende Grundlage bildet die „Arbeitshilfe zur Berücksichtigung von Bodenschutzbelangen in der Abwägung und der Umweltprüfung nach BauGB in Hessen“.
Als Datengrundlage zum Boden kann die Gesamtbewertung der Bodenfunktionen für die Raum- und Bauleitplanung auf Basis der Bodenflächendaten 1: 5000 (BFD5L) herangezogen werden.