Geologiedatengesetz (GeolDG)

Das Gesetz zur staatlichen geologischen Landesaufnahme sowie zur Übermittlung, Sicherung und öffentlichen Bereitstellung geologischer Daten und zur Zurverfügungstellung geologischer Daten zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben (Geologiedatengesetz - GeolDG) vom 19.06.2020 trat mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 30, am 30.06.2020 in Kraft.
Das neue Geologiedatengesetz
Mit dem Gesetz werden die staatliche geologische Landesaufnahme, die Datenübermittlung an die Behörde, die dauerhafte Datensicherung und die öffentliche Bereitstellung von Geologiedaten umfassend geregelt.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Anzeige- und Übermittlungsverfahren von geologischen Daten/Bohrungen
Anzeige- und übermittlungsverpflichtete Personen sind angehalten, geplante geologische Untersuchungen anzuzeigen und dem HLNUG zu übermitteln sowie die gewonnenen Untersuchungsergebnisse nach Abschluss der Untersuchung zu übersenden.
Hier geht es zum aktuellen Anzeige- und Übermittlungsverfahren für geologische Daten.
Festsetzung von Datenkategorien
Das HLNUG ist verpflichtet, vorhandene geologische Daten in bundesgesetzlich vorgegebene Datenkategorien einzustufen und sie öffentlich bereitzustellen.
Hier können Sie einsehen, welche Kategorisierung Ihrer Daten abschließend getroffen wurde.
Aufgebotsverfahren inhaberloser Daten
Für alle geologische Daten, deren Inhaber vom HLNUG nicht ermittelt werden können, wird ein Aufgebotsverfahren eingeleitet. Die maßgeblichen Nachweisdaten werden daher mit einer Aufgebotsfrist von einem Jahr bekannt gegeben.
Hier können Sie einsehen, welche Daten vom HLNUG als inhaberlose Daten eingestuft worden sind.