Lagerstättenerhebung des HLNUG
Das HLNUG fungiert im Sinne des Geologiedatengesetzes (GeolDG) vom 19.06.2020 als Staatlicher Geologischer Dienst Hessens. In dieser Funktion führt das HLNUG im Rahmen der Erkundung und Ausweisung mineralischer Rohstoffpotentiale des Bundeslandes Lagerstättenerhebungen durch, die ein wichtiger Bestandteil der Rohstoffsicherung gegenüber konkurrierenden Nutzungsansprüchen sind.
Zusammen mit der rohstoffgeologischen und petrographischen Landesaufnahme bildet die Lagerstättenerhebung die Basis für die Regionalplanung.
Da man nur sichern kann, was man gut kennt, besteht die Notwendigkeit, dass das HLNUG u.a. durch Befragung der Abbaunternehmen ein realistisches Bild von der Situation der Rohstoffgewinnung erhält.
Diesem Ziel dient die Lagerstättenerhebung.
Mit den hierzu konzipierten zweiseitigen Erhebungsbögen befragt das HLNUG Firmen der Steine und Erden-Industrie und Kommunen in regelmäßigen Abständen sowohl über bereits genehmigte Gewinnungsstellen als auch über konkrete Neuaufschluss- oder Erweiterungsplanungen oder über Rohstoffinformationen zu noch nicht konkretisierten Rohstoffinteressensflächen
Der Erhebungsbogen „Lagerstättenerhebung (für genehmigte Betriebsflächen)“ richtet sich an Betreiber von Gewinnungsstellen mit einer Abbaugenehmigung unabhängig davon, ob die Lagerstätte bereits in Abbau steht oder nicht.
Der Erhebungsbogen „Lagerstättenerhebung (für Planungsflächen)“ richtet sich an Betreiber von Gewinnungsstellen, die entweder eine Erweiterung oder/und Vertiefung ihrer genehmigten Gewinnungsstelle oder eine neue Gewinnungsstelle (Neuaufschluss) planen, die von einem bereits bestehenden Aufschluss räumlich getrennt ist. Zudem richtet sich dieser Erhebungsbogen an solche Unternehmen oder öffentliche Körperschaften, die für bestimmte Flächen ein potenzielles Abbauinteresse oder ein Rohstoffsicherungsinteresse für die Zukunft sehen und hierfür dem HLNUG Rohstoffinformationen zukommen lassen wollen. Insbesondere Planungsflächen mit Planungszeitraum = 25 Jahre können in der Regionalplanung berücksichtigt werden.
Die Lagerstättenerhebung verfolgt drei Ziele:
- Die vom HLNUG verifizierten Informationen der Erhebung verbessern den lokalen bis überregionalen Kenntnisstand der Rohstoffsituation in Hessen und unterstützen so das HLNUG bei seinen Aufgaben zur Rohstoffsicherung. Rohstoffsicherung ist ein wichtiges Standbein der Daseinsvorsorge unserer Gesellschaft. Rohstoffvorkommen sind standortgebunden, d. h. nicht verlagerbar. Um diese vor Überbauung oder anderen konkurrierenden Flächennutzungen schützen zu können, ist die möglichst vollständige Erfassung aller Vorkommen und die Darstellung in den öffentlichen Planungsinstrumenten (Regionalplan) im Sinne potenzieller Abbauinteressenten notwendig.
- Die erhobenen Daten dienen in erster Linie der Abgrenzung von Vorranggebieten oberflächennaher Lagerstätten (Bestand und Planung) im Rahmen der kommenden Neuaufstellung der Regionalpläne.
- Die Lagerstättenerhebung kann bei Genehmigungsverfahren den Informations- und Kommunikationsfluss zwischen Fach- und Genehmigungsbehörden sowie Antragstellern verbessern, Missverständnissen vorbeugen und die Bewertung von Vorhaben erleichtern. Dies wirkt sich positiv auf die Verfahren aus.
Ihre Fragebögen werden im Dezernat Rohstoffgeologie des HLNUG im Fachinformationssystem Rohstoffe (FISRoh) erfasst und ausgewertet.
Der Datenschutz ist auf der Grundlage des Hessischen Datenschutzgesetzes gewährleistet. Ihre Angaben werden nur behördenintern verwendet. Auswertungen werden ausschließlich anonymisiert erstellt.
Ein Fragebogen besteht aus zwei Seiten.
Bitte beachten Sie, dass je Fläche (genehmigte Fläche/Planungsfläche) ein gesonderter Fragebogen erforderlich ist!
Soweit die Lage Ihrer Flächen beim HLNUG bekannt ist, erhalten Sie einen topographischen Kartenausschnitt im Maßstab 1 : 10000. Falls Ihre Fläche in diesem Maßstab nicht im Detail darstellbar ist, übermitteln Sie dem HLNUG bitte eine eigene Darstellung (z.B. georeferenzierbares Risswerk), die durch das HLNUG räumlich eindeutig zuzuordnen ist.
Bitte skizzieren Sie in diesem die Position der zum Fragebogen gehörenden Fläche.
Nutzen Sie bitte hierfür die in der Legende dargestellte Symbolik.
Besteht bereits eine Abbaugenehmigung, so bitten wir Sie die Seite des Bescheides dem HLNUG zu übermitteln, der die Genehmigung bezeugt.
Bitte übermitteln Sie die Lagerstättenerhebung per E-Mail, Fax oder per Post an das HLNUG
Email: Dr. Wolfgang Liedmann
FAX: 0611-6939 941
Postanschrift:
Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie
zu Händen von Dr. Wolfgang Liedmann
Rheingaustr. 186
65203 Wiesbaden
Falls Sie Felder des Fragebogens wegen Unklarheiten nicht ausfüllen können, nehmen Sie bitte Kontakt mit dem HLNUG auf. Sie erhalten hier jede mögliche Hilfe.
Ihre Ansprechpartner für Fragen, Anregungen und Hinweise zur Lagerstättenerhebung beim HLNUG sind:
Dr. Wolfgang Liedmann (Rohstoffsicherung in Hessen)
Tel.: 0611-6939 914, Fax -941
E-Mail: Dr. Wolfgang Liedmann
Dr. Johann-Gerhard Fritsche (Rohstoffsicherung im Regierungspräsidium Giessen)
Tel.: 0611-6939 917, Fax -941
E-Mail: Dr. Johann-Gerhard Fritsche
Nordhessen:
- Marianne Burck (Tel.: 0561/1063225/E-Mail: marianne.burck[at]rpks.hessen.de)
- Peter Riehm (Tel.: 0561/1063131/E-Mail: peter.riehm[at]rpks.hessen.de)
Mittelhessen:
- Simone Philippi (Tel.: 0641/3032418/E-Mail: simone.philippi[at]rpgi.hessen.de)
Südhessen:
- Udo Hennig (Tel.: 06151/128916/E-Mail: udo.hennig[at]rpda.hessen.de)