Inhaberlose Daten
Öffentliche Bekanntgabe der maßgeblichen Nachweisdaten inhaberloser Daten nach § 25 Abs. 1 GeolDG (Aufgebotsverfahren)
Gemäß § 25 Abs. 1 GeolDG kann die zuständige Behörde (HLNUG) ein Aufgebotsverfahren einleiten, wenn sie den Inhaber geologischer Daten mit den ihr zu Gebote stehenden Mitteln nicht ermitteln kann.
Hierzu gibt die zuständige Behörde die für die geologischen Fach- und Bewertungsdaten maßgeblichen Nachweisdaten im jeweils einschlägigen Verkündungsorgan und im Internet bekannt und fordert den Inhaber auf, sich bei ihr zu melden.
Meldet sich innerhalb eines Jahres nach der Veröffentlichung der Aufforderung der Inhaber nicht, erlässt die zuständige Behörde einen Ausschlussbescheid. Mit dem bestandskräftigen Ausschlussbescheid sind die Daten inhaberlos.
Hier sind die maßgeblichen Nachweisdaten einsehbar:
Das Aufgebotsverfahren wurde am Montag, dem 29.08.2022 mit der Veröffentlichung im Hessischen Staatsanzeiger Ausgabe Nr. 35/2022 eingeleitet.
Sollten Sie die Inhaberschaft eines oder mehrerer der genannten geologischen Daten beanspruchen, melden Sie sich innerhalb eines Jahres seit dem 29.8.2022 bei dem
Hessischen Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie,
Abteilung Geologie und Boden,
Rheingaustr. 186,
65203 Wiesbaden
bzw. per E-Mail unter Geologiedatengesetz@hlnug.hessen.de .
Melden Sie sich nicht binnen dieses Zeitraums, wird das HLNUG einen Ausschlussbescheid erlassen, mit dessen Bestandskraft die Daten inhaberlos werden.
Ausschlussbescheid inhaberloser Daten
Das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) stellt den folgenden Ausschlussbescheid auf der Grundlage von § 25 Abs. 1 S. 5 zu inhaberlosen geologischen Daten, öffentlich zu (Hessischer Staatsanzeiger Ausgabe Nr. 40/2023).
Mit der Veröffentlichung des bestandskräftigen Ausschlussbescheids im Staatsanzeiger und im Internet ist das Aufgebotsverfahren für inhaberlose Daten im HLNUG abgeschlossen.