Steckbriefe Oberflächennahe Geothermie mittels Erdwärmesonden (EWS)
Zur Unterstützung privater und kommunaler Bauherren bei der Entscheidung für die Nutzung der oberflächennahen Geothermie mittels Erdwärmesonden (EWS) haben das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) und das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) im Jahr 2019 ein Projekt zur Erhebung geologischer und geothermischer Informationen und Daten ausgewählter Baugebiete initiiert.
In einer Pilotphase wurden drei Baugebiete für Plus-Energie-Siedlungen ausgewählt, in denen im Jahr 2019 zur Erkundung der standörtlichen geologischen und geothermischen Situation Erkundungsbohrungen durchgeführt wurden.
Im Herbst 2021 wurde mit Unterstützung der LEA LandesEnergieAgentur Hessen eine weitere Kampagne gestartet, mit der bis zum Frühjahr 2022 weitere 17 Standorte in Hessen erkundet werden.
Die Ergebnisse der Erhebungen sind in den vorliegenden Steckbriefen Oberflächennahe Geothermie (EWS)
- Steckbrief ONG Alsfeld
- Steckbrief ONG Büdingen-Düdelsheim
- Steckbrief ONG Erzhausen
- Steckbrief ONG Frankfurt Rebstock
- Steckbrief ONG Habichtswald
- Steckbrief ONG Homberg
- Steckbrief ONG Münster
- Steckbrief ONG Niddatal
- Steckbrief ONG Pohlheim
- Steckbrief ONG Riedstadt-Goddelau
- Steckbrief ONG Stockstadt
- Steckbrief ONG Twistetal
- Steckbrief ONG Vellmar
- Steckbrief ONG Waldeck
zusammengefasst und um Hinweise zur Bemessung exemplarischer EWS-Anlagen zum Heizen (typisch für reine Wohngebäude) und zum Heizen und Kühlen (Fallbeispiel Kindertagesstätte) ergänzt. Es werden zudem Hinweise auf die unter Berücksichtigung der standörtlichen Situation voraussichtlichen behördlichen Anforderungen an die Errichtung und den Betrieb von EWS-Anlagen gegeben.
Die Steckbriefe und die hierfür durchgeführten Erkundungen beschränken sich auf Bohrtiefen bis max. 100 m. Bohrarbeiten bis zu dieser Tiefe unterliegen i. d. R. nicht den Regelungen des Bundesberggesetzes und nicht den Regelungen des Standortauswahlgesetzes (StandAG). Sie können mit kleineren Bohrgeräten errichtet werden und es gibt mehr ausführende Bohrfirmen. Durch die Begrenzung der Bohrtiefe auf 100 m können Kosten reduziert und das Genehmigungsverfahren vereinfacht / beschleunigt werden. Größere Bohrtiefen haben jedoch auch Vorteile, wie z. B. eine höhere Untergrundtemperatur oder eine Verringerung der Anzahl notwendiger Bohrungen. Bauherren und Planer müssen im Einzelfall abwägen, ob Bohrtiefen über 100 m sinnvoll sind.